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Irgendwas stimmt nicht im Staate Deutschland

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S

saphira

Gast
Ich kann es nicht fassen. Irgendwas stinkt hier ganz gewaltig im Staate Deutschland. :mad:

Es geht um die nun 19-jährige uneheliche Tochter meines Freundes.
Sie hat auf Unterhalt geklagt. Macht angeblich z. Zt. ein einjähriges unendgeltliches Praktikum bei einer zwielichtigen Versicherungsagentur. (in der Bescheinigung der Vericherung war man noch nicht mal in der Lage ihren Namen richtig zu schreiben).

Mein Freund ist schwer herzkrank, hatte im September letzten Jahres einen Innenwandinfarkt, mittlerweile 12 Stents (seit Januar ständige Krankenhausaufenthalte). Seine Arbeitszeit wurde auf Grund der Krankheit auf Raten der Ärzte gekürzt, somit auch sein Gehalt.
Mittlerweile bezieht er nur noch Krankengeld. Ein Schwerbehindertengrad von 30 % wurde ihm nun anerkannt.

Die Tochter ließ durch ihren Anwalt wissen, dass sie unzufrieden mit ihrer finanziellen Situation sei, aber trotz größter Bemühungen keine Ausbildungsstelle findet.
Mein Freund hatte nach Rücksprache mit seinem Chef das Angebot abgegeben, dass sie eine Ausbildung bei seinem Arbeitgeber beginnen könne.
Es kam nie eine Bewerbung von ihr. Als mein Freund dies vor Gericht anmäkelte, kam die lapidare Entschuldigung der Gegenseite, dass sie sich nicht sicher gewesen sei, ob das Angebot ernst gemeint war. Außerdem sei sie sehr schüchtern. Reicht das, nicht arbeiten zu müssen?
Wie sehen denn ihre größten Bemühungen aus?

Da wird Madam eine Ausbildungsstelle auf dem Silbertablett gereicht und sie interessiert es nicht!

Trotz der Tatsachen (Arztberichte, Gehaltsbescheinigungen, etc.) unterstellte der Richter, dass mein Freund mutwillig weniger verdient, um sich vor den Unterhaltszahlungen zu drücken und verurteilte ihn zu Unterhaltszahlungen, die fern von gut und böse sind. Er legte einfach den früheren Verdienst als Berechnungsgrundlage fest.

Ja Hallo???? Wo leben wir denn????
Ein todkranker Mann wird bis aufs Blut ausgesaugt und eine kerngesunde junge Frau darf das Angebot auf einen Ausbildungsplatz einfach ignorieren und die Hände aufhalten?
 
E

Elisa

Gast
Hier würde ich in Revision ans Oberlandesgericht gehen und eventuell einen neuen Rechtsanwalt beauftragen, falls man sich nicht gut von dem jetzigen vor Gericht vertreten fühlt. Ein Fachanwalt für Arbeits-, Familienrecht und der sich zudem mit dem Gebiet der Schwerbehinderung auskennt, wäre denke ich sinnvoll. Auch sollte er natürlich beim Oberlandesgericht zugelassen sein. LG Elisa
 
K

Kuschelbär

Gast
Ich denke ich erinnere mich daran, dass Dein Freund im Insolvenzverfahren ist.

Auch wenn er ein Urteil über den Unterhalt hat, was nutzt es, wenn er nichts zahlen kann. Gibt immerhin noch die Pfändungsfreigrenze.

Und seit wann läuft Insolvenzverfahren und von wann ist das Urteil?

Vor diesem Hintergrund ist nichts faul in diesem Land, weil auch Dein Freund Rechte und Möglichkeiten hat.
 
S

saphira

Gast
Ich denke ich erinnere mich daran, dass Dein Freund im Insolvenzverfahren ist.

Auch wenn er ein Urteil über den Unterhalt hat, was nutzt es, wenn er nichts zahlen kann. Gibt immerhin noch die Pfändungsfreigrenze.

Und seit wann läuft Insolvenzverfahren und von wann ist das Urteil?

Vor diesem Hintergrund ist nichts faul in diesem Land, weil auch Dein Freund Rechte und Möglichkeiten hat.
Er ist seit Anfang 2004 im Insolvenzverfahren. das Urteil ist von Februar 2007. Er hatte immer Unterhalt ans Jugendamt gezahlt. Die teilten ihm letztes Jahr mit, dass sie nicht mehr zuständig seien, da die Tochter volljährig ist. Im September kam dann vom gegnerischen Anwalt eine Forderung in Höhe von über 600 €. Diese Summe wurde vom Richter auf 320 € korrigiert.

Berufung hat mein Freund sofort eingelegt. Vorher hatte er keinen Anwalt, jetzt wird er vertreten. Vom OLG hat er PKH in vollem Umfang bewilligt bekommen. Seine Anwältin meint, das sei ein gutes Zeichen.

Aber ich bin da sehr skeptisch nach dem Urteil des ersten Richters. Wir konnte es alle nicht glauben.
 
K

Kuschelbär

Gast
Er ist seit Anfang 2004 im Insolvenzverfahren. das Urteil ist von Februar 2007. Er hatte immer Unterhalt ans Jugendamt gezahlt. Die teilten ihm letztes Jahr mit, dass sie nicht mehr zuständig seien, da die Tochter volljährig ist. Im September kam dann vom gegnerischen Anwalt eine Forderung in Höhe von über 600 €. Diese Summe wurde vom Richter auf 320 € korrigiert.

Berufung hat mein Freund sofort eingelegt. Vorher hatte er keinen Anwalt, jetzt wird er vertreten. Vom OLG hat er PKH in vollem Umfang bewilligt bekommen. Seine Anwältin meint, das sei ein gutes Zeichen.

Aber ich bin da sehr skeptisch nach dem Urteil des ersten Richters. Wir konnte es alle nicht glauben.
Also es ist doch alles am Laufen.

Jetzt verstehe ich aber den Thread mit dem Titel, dass etwas im Staate Deutschland nicht stimmt, erstrecht nicht.

Wie ich sehe, stimmt bisher doch alles.
 
S

saphira

Gast
Also es ist doch alles am Laufen.

Jetzt verstehe ich aber den Thread mit dem Titel, dass etwas im Staate Deutschland nicht stimmt, erstrecht nicht.

Wie ich sehe, stimmt bisher doch alles.
Ja, es läuft..... irgendwie...... oder vielleicht auch nicht! Und es muss ein Prozess geführt werden, der so überflüssig ist wie ein Kropf (kostet ja nichts?!)
Es geht mir darum, dass Männern grundsätzlich Betrug unterstellt wird, um sich angeblich vor Unterhaltszahlungen zu drücken und Richter einfach urteilen, wobei sie Fakten außer Acht lassen und als Gefälligkeitsbescheinigungen abtun.
Laut Gesetz sind volljährige in erster Linie für ihr Leben selber verantwortlich. Hier wird das "Kind" als Opfer hingestellt, welches nicht arbeiten braucht, da ja der Vater zahlen kann.
Hier ist das "Kind" viel zu wenig gefordert. Sie müsste gezwungen werden, die Ausbildung zu beginnen. Was ist gegen eine Ausbildung als Einzelhandelskauffrau einzuwenden?
 
K

Kuschelbär

Gast
Ja, es läuft..... irgendwie...... oder vielleicht auch nicht! Und es muss ein Prozess geführt werden, der so überflüssig ist wie ein Kropf (kostet ja nichts?!)
Es geht mir darum, dass Männern grundsätzlich Betrug unterstellt wird, um sich angeblich vor Unterhaltszahlungen zu drücken und Richter einfach urteilen, wobei sie Fakten außer Acht lassen und als Gefälligkeitsbescheinigungen abtun.
Laut Gesetz sind volljährige in erster Linie für ihr Leben selber verantwortlich. Hier wird das "Kind" als Opfer hingestellt, welches nicht arbeiten braucht, da ja der Vater zahlen kann.
Hier ist das "Kind" viel zu wenig gefordert. Sie müsste gezwungen werden, die Ausbildung zu beginnen. Was ist gegen eine Ausbildung als Einzelhandelskauffrau einzuwenden?
Ach das sehe ich nicht so. Ich nehme gerade auf das oben fettgedruckte Bezug.

Es gibt auch Mütter, die wollen zu Ungunsten des Kindes auf Unterhalt verzichten, was zwar sittenwidrig und sozialwidrig ist und lieber alles vom Staat finanzieren lassen, nur damit der Macher des Kindes keine Probleme hat.

Also, man darf das alles nicht so verbissen sehen.

Irgendwie geht es immer weiter.
 
S

saphira

Gast
Ach das sehe ich nicht so. Ich nehme gerade auf das oben fettgedruckte Bezug.

Es gibt auch Mütter, die wollen zu Ungunsten des Kindes auf Unterhalt verzichten, was zwar sittenwidrig und sozialwidrig ist und lieber alles vom Staat finanzieren lassen, nur damit der Macher des Kindes keine Probleme hat.

Also, man darf das alles nicht so verbissen sehen.

Irgendwie geht es immer weiter.
Du hast nicht ganz unrecht. Natürlich gibt es auch solche Fälle.

Aber in diesem Fall ist es so, dass die "Bedürftige" 19 Jahre alt und nicht bemüht ist, etwas gegen diese Bedürftigkeit zu tun (schließlich wurde ihr ein Ausbildungsplatz auf dem Silbertablett serviert, den sie einfach ignoriert). In diesem Fall ist es zudem noch so, dass der Macher des Kindes, wie Du es ausdrückst, schwer krank ist und nicht genügend verdient. Dass der Richter einfach einen fiktiven Verdienst zur Berechnung von Unterhalt festgelegt hat, der definitiv nicht vorhanden ist.
Mein Freund hat alle Jahre gewissenhaft den Unterhalt gezahlt. Nun, wo er krank ist, weniger arbeiten kann und somit auch weniger verdient, die Tochter alt genug ist, auf eigenen Beinen zu stehen, wird er noch mehr kaputt gemacht, als er es schon ist.

Hinzu kommt, dass sein minderjähriger, ehelicher Sohn seit nunmehr 5 Monaten bei uns im Haushalt lebt, da die leibliche Mutter nicht mit ihm klarkommt. Dieser Junge ist gerade mal 12 Jahre alt und benötigt durch die schlechten Erfahrungen der letzten Zeit vermehrte Aufmerksamkeit.

Laut Gesetz ist ein minderjähriges Kind auch einem volljährigen vorrangig zu behandeln.
Dieses Kind hat der Richter einfach außen vor gelassen, da angezweifelt wurde, dass es sich um ein erzieherisches Problem der Mutter handelt und auch der Junge nur aus Gefälligkeit für die Zeit des Prozesses bei uns sei.
Dass mittlerweile in dieser Sache ein Sorgerechtsstreit läuft, sieht der Richter jetzt, wo es zu spät ist. Wo er einfach einen Beschluss gefasst hat, der zum Himmel stinkt.

Ich hoffe nur, dass der Richter am OLG gerecht und der Sachlage entsprechend urteilt.
 
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