S
saphira
Gast
Sie macht angeblich ein 1-jähriges unendgeltliches Praktikum, wobei wir davon ausgehen, dass es sich um eine Gefälligkeitsbescheinigung handelt (Praktikum seit Januar mit dem Hintergrund, eventuell eine Ausbildung dort beginnen zu können.... keine Info, ob sie noch dort ist, aber die Info, dass es mit der Ausbildung dort nicht klappt).Bei dir fehlen mir ein paar Sachen. Du sagst, die Tochter macht ein Praktikum und sie bekommt zur Zeit Hartz4? Stimmt das so? Wo lebt sie bzw. bei wem?
Hier vermischt sich außerdem Unterhaltsrecht mit Sozialrecht ...
Sicher kann man nie sein, dass alle "faulen Eier" Sanktionen bekommen. Erstens ist es auch Ermessenssache und zweitens kann man Arbeit auch schlau umgehen. Aber selbst wenn es viele nicht trifft, ist die Prozentzahl dennoch nicht hoch.
Ob sie Harz4 bekommt, wissen wir nicht, gehen aber davon aus, da sie ja kein Geld verdient. Sie lebt noch bei ihrer Mutter, die auch nichts hat (somit auch keinen Unterhalt an ihre Tochter zahlt)
Ob sich Unterhaltsrecht mit Sozialrecht vermischt, ist mir eigentlich schnurz. Sie ist als volljährige Person verpflichtet, alles zu tun, um für ihren Lebensunterhalt zu sorgen.
Erwerbsobliegenheit
Ein Volljähriger, der nach Abschluss seiner allgemeinen Schulausbildung weder eine Berufsausbildung aufnimmt noch hinreichende Bemühungen um einen Ausbildungsplatz nachweist, verletzt nachhaltig seine Ausbildungsobliegenheit. Auch der Besuch der Abendschule begründet in diesem Fall keinen Anspruch auf Ausbildungsunterhalt gegenüber den Eltern. Vielmehr muss der Volljährige seinen Lebensunterhalt primär selbst verdienen und seine Arbeitskraft dabei nach ähnlich strengen Maßstäben nutzen wie Eltern, die minderjährigen Kindern gegenüber unterhaltspflichtig sind (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.02.2004 - 3 WF 8/04, FamRZ 2004, 1890).
Das tut sie aber nicht. Sie hat 2 x einen guten Ausbildungsplatz angeboten bekommen und reagiert einfach überhaupt nicht darauf! D. h. sie KÖNNTE arbeiten, wenn sie WOLLTE