Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Irgendwas stimmt nicht im Staate Deutschland

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
S

saphira

Gast
Bei dir fehlen mir ein paar Sachen. Du sagst, die Tochter macht ein Praktikum und sie bekommt zur Zeit Hartz4? Stimmt das so? Wo lebt sie bzw. bei wem?
Hier vermischt sich außerdem Unterhaltsrecht mit Sozialrecht ...
Sicher kann man nie sein, dass alle "faulen Eier" Sanktionen bekommen. Erstens ist es auch Ermessenssache und zweitens kann man Arbeit auch schlau umgehen. Aber selbst wenn es viele nicht trifft, ist die Prozentzahl dennoch nicht hoch.
Sie macht angeblich ein 1-jähriges unendgeltliches Praktikum, wobei wir davon ausgehen, dass es sich um eine Gefälligkeitsbescheinigung handelt (Praktikum seit Januar mit dem Hintergrund, eventuell eine Ausbildung dort beginnen zu können.... keine Info, ob sie noch dort ist, aber die Info, dass es mit der Ausbildung dort nicht klappt).
Ob sie Harz4 bekommt, wissen wir nicht, gehen aber davon aus, da sie ja kein Geld verdient. Sie lebt noch bei ihrer Mutter, die auch nichts hat (somit auch keinen Unterhalt an ihre Tochter zahlt)

Ob sich Unterhaltsrecht mit Sozialrecht vermischt, ist mir eigentlich schnurz. Sie ist als volljährige Person verpflichtet, alles zu tun, um für ihren Lebensunterhalt zu sorgen.

Erwerbsobliegenheit

Ein Volljähriger, der nach Abschluss seiner allgemeinen Schulausbildung weder eine Berufsausbildung aufnimmt noch hinreichende Bemühungen um einen Ausbildungsplatz nachweist, verletzt nachhaltig seine Ausbildungsobliegenheit. Auch der Besuch der Abendschule begründet in diesem Fall keinen Anspruch auf Ausbildungsunterhalt gegenüber den Eltern. Vielmehr muss der Volljährige seinen Lebensunterhalt primär selbst verdienen und seine Arbeitskraft dabei nach ähnlich strengen Maßstäben nutzen wie Eltern, die minderjährigen Kindern gegenüber unterhaltspflichtig sind (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.02.2004 - 3 WF 8/04, FamRZ 2004, 1890).

Das tut sie aber nicht. Sie hat 2 x einen guten Ausbildungsplatz angeboten bekommen und reagiert einfach überhaupt nicht darauf! D. h. sie KÖNNTE arbeiten, wenn sie WOLLTE
 

Lucia

Aktives Mitglied
Ob sich Unterhaltsrecht mit Sozialrecht vermischt, ist mir eigentlich schnurz. Sie ist als volljährige Person verpflichtet, alles zu tun, um für ihren Lebensunterhalt zu sorgen.
Mir ist es nicht egal, weil es hier vielleicht nicht um Hartz4 geht und meine Statistik Hartz4-Empfänger meint.
Außerdem gibt es keine Sanktionen, wenn sie kein Hartz4 bezieht. Und wenn, dann gibt es nur Sanktionen, wenn man die Vorschläge vom Amt verweigert.
Ihr wisst eigentlich nichts wirklich. Du sagst, das Praktikum ist "angeblich" und ihr wisst nicht mal, ob die Mutter Hartz4 bekommt. Deshalb ist es nicht in Ordnung, zu behaupten, dass die 3% bei Sanktionen von Hartz4 wohl nicht hinkommen, mit Beispiel auf die Tochter. Lediglich Vermutungen kann ich hier lesen, sonst nichts Konkretes. Elisa hat die Frage eigentlich schon beantwortet. Ich würde das tun, was sie schreibt.
Bei Hartz4 ist es auch so, dass Unterhalt vor Sozialleistungen geht und dass das Amt auffordert, diese Ansprüche durchzusetzen, ob man will oder nicht.
Vielleicht will sie auch ganz einfach diese Ausbildung nicht machen. Nur wird sie das kaum schreiben können, weil sie sonst ihre Ansprüche verliert.
Also bleibt euch nur, in Revision zu gehen.
 
S

saphira

Gast
Ihr wisst eigentlich nichts wirklich. Du sagst, das Praktikum ist "angeblich" und ihr wisst nicht mal, ob die Mutter Hartz4 bekommt. Deshalb ist es nicht in Ordnung, zu behaupten, dass die 3% bei Sanktionen von Hartz4 wohl nicht hinkommen, mit Beispiel auf die Tochter. Lediglich Vermutungen kann ich hier lesen, sonst nichts Konkretes. Elisa hat die Frage eigentlich schon beantwortet. Ich würde das tun, was sie schreibt.
Bei Hartz4 ist es auch so, dass Unterhalt vor Sozialleistungen geht und dass das Amt auffordert, diese Ansprüche durchzusetzen, ob man will oder nicht.
Vielleicht will sie auch ganz einfach diese Ausbildung nicht machen. Nur wird sie das kaum schreiben können, weil sie sonst ihre Ansprüche verliert.
Also bleibt euch nur, in Revision zu gehen.
Doch! Dass die Mutter Harz4 bekommt, das wissen wir. Das haben wir schriftlich. Deshalb leistet die Mutter ja auch keinen Unterhalt an ihre Tochter. Einige Fakten haben wir schon.
Deshalb gehen wir auch davon aus, dass die Tochter Harz4 bekommt. Wovon bitte soll die Tochter denn sonst leben?

Und genau das ist der Punkt...... dass die Tochter diese Ausbildung nicht machen WILL. Sie will weder diese noch irgend eine andere Ausbildung machen! Sie will das Geld vom Vater, der krank ist!!!!
 

Lucia

Aktives Mitglied
Und genau das ist der Punkt...... dass die Tochter diese Ausbildung nicht machen WILL. Sie will weder diese noch irgend eine andere Ausbildung machen! Sie will das Geld vom Vater, der krank ist!!!!
Okay, alles klar. Sorry. Die Mutter bekommt Hartz4 und die Tochter muss auf Unterhalt klagen, ob sie will oder nicht. Weil das Amt den Unterhalt will, für die Tochter.
Was die Ausbildung betrifft, geht in Revision. Was anderes bleibt euch doch kaum, wenn die Tochter nicht zur Vernunft kommt und nicht noch mal darüber mit euch reden will. Was sagt denn die Mutter dazu?
 
S

saphira

Gast
Okay, alles klar. Sorry. Die Mutter bekommt Hartz4 und die Tochter muss auf Unterhalt klagen, ob sie will oder nicht. Weil das Amt den Unterhalt will, für die Tochter.
Was die Ausbildung betrifft, geht in Revision. Was anderes bleibt euch doch kaum, wenn die Tochter nicht zur Vernunft kommt und nicht noch mal darüber mit euch reden will. Was sagt denn die Mutter dazu?
Mein LG hat doch Berufung eingelegt. Wir warten auf den Termin beim OLG.
Was die Mutter dazu sagt, wissen wir nicht. Es besteht keinerlei Kontakt. Die Tochter stammt aus einer 2-wöchigen (!) "Liebelei". Von der Vaterschaft hat mein LG erst erfahren, als das Kind bereits 2 Jahre alt war.
Es bestand weder ein Bezug zur Kindesmutter noch zur Tochter. Gezahlt hat er trotzdem immer.
Irgendwann muss Schluss sein.
 
V

vio

Gast
Im Gegensatz zu Deutschland, wo man selbst von ALG II wie ein Fürst lebt, ist es in Frankreich etwas anders.

Auch wenn ich jetzt Schelte von der gewissen Fraktion hier ernte, aber man muss es mal sehen wie es ist.

Der Staat füttert die Leute jahrelang durch, ohne dass sie etwas tun. Und wenn man dann mal hochrechnet, was brutto verdient werden muss, damit man die Leistungen des ALG II (Nettolohn) erhält, ist das doch ein schöner Job. Ein wenig Stress wie auf der Arbeit auch, aber sonst hat man ja nichts zum Aufregen. Eigentlich doch ein wunderschönes Leben.


Ich kann dem nur beipflichten, ich fühle mich sauwohl "endlich" nach 36 Jahren regen Arbeitslebens und nicht einen Tag krank, pötzlich ohne jeden Grund auf ALG II angewiesen zu sein nur weil man ab einem gewissen Alter nicht mehr gefragt ist und der Mann für den man sich all die Jahre krumm gemacht hat, der Meinung ist das er mit einer jüngeren besser fährt........soll er, ich gönn es ihm.
Aber bei solchen Aussagen sollte man immer vorsichtig sein.........nicht alle sind faul und arbeitsscheu.

Viele schämen sich der Situation in der sie sich befinden und würden sicher gern arbeiten aber man will sie nicht mehr, speziell ich könnte ohne Probleme 8 Stunden am Tag arbeiten denn ich bin kerngesund trotz meines Alters (51).

Der Hammer an der Geschichte ist doch, das die Politik dann noch das Rentenalter erhöht und dadurch ALG II - Empfänger erzeugt.

Also immer schön denken vor dem schreiben...........man könnte ganz schnell in der selben Situation stecken, schneller als man denkt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
S

STAN!*

Gast
ich fühle mich sauwohl "endlich" nach 36 Jahren regen Arbeitslebens und nicht einen Tag krank, pötzlich ohne jeden Grund auf ALG II angewiesen zu sein nur weil man ab einem gewissen Alter nicht mehr gefragt ist .
Und was ist mit ALG I?

Nach 36 Jahren dürfte doch ein Anspruch bestehen.
 
S

saphira

Gast
Es gibt sie wohl doch noch.... die Gerechtigkeit.

Heute war das Berufungsverfahren am OLG und mein Lebensgefährte hat GEWONNEN :D

Die Tochter hat ihren Unterhaltsanspruch verwirkt, da sie ihre Bedürftigkeit nicht nachgewiesen hat.
Der Oberknaller ist, dass sie erst gar nicht zum heutigen Termin erschienen ist. Den Termin hat sie genauso ernst genommen wie ihre "Bemühungen" um Arbeit.

Mann, sind wir erleichtert.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben