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Irgendwas stimmt nicht im Staate Deutschland

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frankys2907

Aktives Mitglied
Dein Freund sollte wo es nur geht zuerstmal an sich und seine Gesundheit denken.
Von der Gegenpartei hat er eh nichts zu erwarten.
Wenn die "Madame" eben meint die Cance nicht nutzen zu wollen und meint es nicht nötig zu haben, dann ist sie selber schuld.
Mit 19 sollte man schon so erwachsen sein und erkennen können das eine Ausbildung eine fundamentale Basis ist. Und auf den eigenen Beinen stehen
können. Was soll er denn jetzt noch machen?
Ich verstehe diese Rechtsprechung einfach nicht.
 
M

MagicSun

Gast
Eigentlich ein Frage an Mikenull - ich habe gehört in Frankreich gibt es egal wieviel ein Familienmitglied verdient oder wieviele Kinder man hat oder nicht hat - 600€ Arbeitslosengeld ?!
 
G

Gastschreiber

Gast
Eigentlich ein Frage an Mikenull - ich habe gehört in Frankreich gibt es egal wieviel ein Familienmitglied verdient oder wieviele Kinder man hat oder nicht hat - 600€ Arbeitslosengeld ?!

Im Gegensatz zu Deutschland, wo man selbst von ALG II wie ein Fürst lebt, ist es in Frankreich etwas anders.

Auch wenn ich jetzt Schelte von der gewissen Fraktion hier ernte, aber man muss es mal sehen wie es ist.

Der Staat füttert die Leute jahrelang durch, ohne dass sie etwas tun. Und wenn man dann mal hochrechnet, was brutto verdient werden muss, damit man die Leistungen des ALG II (Nettolohn) erhält, ist das doch ein schöner Job. Ein wenig Stress wie auf der Arbeit auch, aber sonst hat man ja nichts zum Aufregen. Eigentlich doch ein wunderschönes Leben.

Hier mal etwas zur Lage in Frankreich:

Zitat:


Zunächst registrieren Sie sich bei der ASSEDIC (www.assedic.fr - nur französisch), dann bei der nationalen Arbeitsagentur ANPE (www.anpe.fr - nur französisch). Beide Agenturen werden Ihnen einen Termin vermitteln, bei dem ein Arbeitsberater Ihre persönliche Situation analysiert und Ihnen bei der Arbeitssuche hilft.

Das Arbeitslosengeld wird über die ASSEDIC ausgezahlt. Hierzu müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

Die Kündigung muss durch den Arbeitgeber erfolgt sein.
Sie müssen während der letzten 22 Monate mindestens 6 Monate lang Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.
Sie müssen jünger als 60 Jahre sein.
Sie müssen physisch arbeitsfähig sein.
Das Arbeitslosengeld wird 7 Monate lang gezahlt, wenn Sie innerhalb der letzten 22 Monate mindestens 6 Monate gearbeitet haben, oder 22 Monate lang, falls Sie innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens 14 Monate lang gearbeitet haben. Das Arbeitslosengeld beträgt anfangs 50% Ihres letzten Gehalts und wird anschließend sukzessive reduziert. Um Arbeitslosengeld zu erhalten, müssen Sie sich aktiv um einen neuen Job bewerben und dies ggf. nachweisen.

Falls Sie Frankreich nach Ihrer Kündigung verlassen und sich nicht arbeitslos melden, verlieren Sie Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld. Falls Sie in ein anderes EU-Land ziehen, können Sie sich Ihre Arbeitszeit in Frankreich jedoch gegebenenfalls dort zur Auszahlung von Arbeitslosengeld anrechnen lassen. Bevor Sie Frankreich verlassen, sollten Sie sich daher ein ausgefülltes E301-Formular besorgen, das Ihre bisherigen Arbeitszeiten auflistet.

Umzug aus einem anderen EU-Land nach Frankreich
Wenn Sie aus einem anderen EU-Land nach Frankreich ziehen, um dort nach einem Job zu suchen, haben Sie evtl. ebenfalls Anspruch auf Arbeitslosengeld. Hierbei kommen folgende Möglichkeiten in Betracht:

Sie haben zuvor in einem anderen EU-Land gearbeitet, dort noch aber kein Arbeitslosengeld erhalten:

In diesem Fall sollten Sie sich vor Ihrer Abreise nach Frankreich ein ausgefülltes E-301-Formular beschaffen. Dieses Formular führt Ihre vorhergehenden Arbeitszeiten auf, die zur Berechnung des Arbeitslosengeldes während Ihrer Arbeitslosigkeit in Frankreich herangezogen werden.

Normalerweise wird das Arbeitslosengeld von dem EU-Land gezahlt, in dem Sie zuletzt gearbeitet haben. Um Ihre Arbeitszeiten in anderen Ländern in Frankreich anrechnen zu lassen, müssen Sie daher mindestens einen Tag lang in Frankreich gearbeitet haben. Falls Sie mindestens vier Wochen lang in Frankreich gearbeitet haben, wird Ihr französisches Gehalt zur Berechnung des Arbeitslosengeldes herangezogen, andernfalls wird ein Referenzgehalt verwendet.

Sie haben zuvor in einem anderen EU-Land Arbeitslosengeld erhalten:

Falls Sie vor Ihrer Ankunft in Frankreich mindestens vier Wochen in einem anderen EU-Land arbeitslos gemeldet werden, sollten Sie sich von Ihrem Arbeitsamt in diesem Land abmelden und das E-303-Formular ausfüllen lassen. Anschließend müssen Sie sich in Frankreich bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen ASSEDIC-Büro arbeitslos melden, und zwar innerhalb von 7 Tagen nach der Abmeldung in dem anderen EU-Land. Sie erhalten dann maximal 3 Monate lang Arbeitslosengeld in Frankreich. Allerdings kann die Bearbeitung Ihres Antrags einige Zeit in Anspruch nehmen. Stellen Sie also sicher, dass Sie ausreichende finanzielle Mittel zur Überbrückung dieser Zeit haben.

Nach dem Ablauf der drei Monate können Sie in das Land zurückkehren, in dem Sie gearbeitet haben, und dort eine Fortführung der Zahlungen beantragen. Wenn Sie innerhalb von drei Monaten nicht zurückkehren, verlieren Sie gegebenenfalls Ihre verbleibenden Ansprüche auf Arbeitslosengeld.

Sie haben Ihren Job in einem anderen EU-Land gekündigt, um Ihrem (Ehe-)partner nach Frankreich zu folgen:

Eine solche Kündigung sollte als legitimer Grund für Arbeitslosigkeit gelten. Sie erhalten daher Arbeitslosengeld, sofern Sie hierauf grundsätzlich Anspruch haben. Bevor Sie nach Frankreich kommen, sollten Sie sich eine ausgefülltes E-301-Formular besorgen.

Wichtig: Die Vorschriften zur gegenseitigen Anerkennung von Arbeitslosengeld-Ansprüchen ändern sich in Frankreich und anderen EU-Staaten ständig. Stellen Sie sicher, dass Sie auf dem letzten Informationsstandard sind, bevor Sie sich auf die Auszahlung von Arbeitslosengeld verlassen.

Quelle:

http://www.justlanded.com/deutsch/france/tools/just_landed_guide/jobs/unemployment_protection
 

Lucia

Aktives Mitglied
Im Gegensatz zu Deutschland, wo man selbst von ALG II wie ein Fürst lebt, ist es in Frankreich etwas anders.

Der Staat füttert die Leute jahrelang durch, ohne dass sie etwas tun. Und wenn man dann mal hochrechnet, was brutto verdient werden muss, damit man die Leistungen des ALG II (Nettolohn) erhält, ist das doch ein schöner Job. Ein wenig Stress wie auf der Arbeit auch, aber sonst hat man ja nichts zum Aufregen. Eigentlich doch ein wunderschönes Leben.
Ja, es ist wunderschön und ich genieße es unglaublich seit Juli 2007 ALG2 zu bekommen, weil das Elterngeld zu niedrig ist, aufgrund des niedrigen Nettolohnes.
Und nebenbei, ich lebe wie ein Fürst, gehe ständig essen, kann mir alles kaufen und fühle mich einfach sauwohl, das Leute wie du für mich arbeiten. Noch Fragen??? Bei dem Mist, den du schreibst, hast du es auch nicht anders verdient. lol :rolleyes::rolleyes::rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Das Einzige, was dein Beitrag aussagt ist, dass die Arbeitgeber zu wenig Lohn bezahlen. Nicht das ALG2 so hoch ist, dass man davon wie ein Fürst lebt. Woher willst du das wissen? Schon mal bekommen?
Ach ja, nebenbei. Ich habe vorher immer gearbeitet.
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gastschreiber

Gast
Ja, es ist wunderschön und ich genieße es unglaublich seit Juli 2007 ALG2 zu bekommen, weil das Elterngeld zu niedrig ist, aufgrund des niedrigen Nettolohnes.
Und nebenbei, ich lebe wie ein Fürst, gehe ständig essen, kann mir alles kaufen und fühle mich einfach sauwohl, das Leute wie du für mich arbeiten. Noch Fragen??? Bei dem Mist, den du schreibst, hast du es auch nicht anders verdient. lol :rolleyes::rolleyes::rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Das Einzige, was dein Beitrag aussagt ist, dass die Arbeitgeber zu wenig Lohn bezahlen. Nicht das ALG2 so hoch ist, dass man davon wie ein Fürst lebt. Woher willst du das wissen? Schon mal bekommen?
Ach ja, nebenbei. Ich habe vorher immer gearbeitet.
Wieso schreibe ich Mist?

Ich hatte mein ganzes Leben keinen einzigen Arbeitsvertrag.

Bei mir zahlt das Sozialamt die Miete und sämtliche Kosten. Sogar den Urlaub!

Und dafür alle 14 Tage mal ein Gespräch mit einem Abteilungsleiter als Aufwand dafür, das ist doch ok. Man muss sich halt mal fein anziehen, aber das war es schon. Und wenn ich dann überlege, was ich brutto verdienen müsste, um das alles netto zu haben, da verstehe ich Deine Unzufriedenheit nicht.

Wo ist Dein Problem?

Man muss nur die Gesetze, Rechte und Pflichten kennen und schon läuft das alles wie ein Uhrwerk.
 
S

saphira

Gast
Luci, zieh Dir den Schuh doch nicht an.
Sicherlich gibt es Leute, die Harz IV erhalten und lieber arbeiten würden. Aber leider ist es Tatsache, dass viele (wirklich viele) gar nicht arbeiten wollen und dies vom Staat auch noch unterstützt wird.

Siehe diesen aktuellen Fall.

Da bewirbt die Tochter sich einfach nicht auf eine Lehrstelle, die ihr auf dem Silbertablett serviert wird und es passiert nichts!
Im Gegenzug wird der Erzeuger dazu aufgefordert alles zu tun, damit er die Tochter unterstützen kann.... notfalls soll er doch gefälligst noch einen Nebenjob annehmen. Die Gegenseite hat allen Ernstes mokiert, dass mein Freund "nur noch" 30 Stunden arbeiten geht (nicht zu vergessen, dass er schwer Herzkrank ist und die Arbeitszeit auf Rat der Ärzte reduzieren musste). Die fragten dreist, ob er den Rest des Tages zu Hause rumsitzen würde....
Dass seit nunmehr fast 6 Monaten sein 12-jähriger Sohn bei uns lebt, der versorgt, erzogen und aufgebaut werden muss, interessiert dabei auch niemanden.

Also DA hört doch wohl wirklich alles auf. Sowas darf es nicht geben.
Die gesunde, junge Tochter braucht nicht und der kranke Vater, der noch einen pubertierenden Sohn zu betreuen hat, muss sich kaputt malochen, damit die Tochter sich beruhigt zurücklehnen kann.

Ihr ist nun zum zweiten mal die Lehrstelle angeboten worden! Bewerbung Ihrerseits? FEHLANZEIGE!
 

Lucia

Aktives Mitglied
Wo ist Dein Problem?

Man muss nur die Gesetze, Rechte und Pflichten kennen und schon läuft das alles wie ein Uhrwerk.
Ich bin ganz und gar nicht unzufrieden. Ich habe nur ein Problem damit, dass du sagst, von Hartz4 lebt man wie ein Fürst. Aber wer weiß, was du unter -wie ein Fürst leben- verstehst. ;)
Ich kenne die Gesetze, Rechte und Pflichten und genau deshalb werde ich da auch keine Probleme bekommen. Andere haben sie, die berate ich auch nebenbei.
 
Zuletzt bearbeitet:

Lucia

Aktives Mitglied
Siehe diesen aktuellen Fall.

Da bewirbt die Tochter sich einfach nicht auf eine Lehrstelle, die ihr auf dem Silbertablett serviert wird und es passiert nichts!
Im Gegenzug wird der Erzeuger dazu aufgefordert alles zu tun, damit er die Tochter unterstützen kann.... notfalls soll er doch gefälligst noch einen Nebenjob annehmen. Die Gegenseite hat allen Ernstes mokiert, dass mein Freund "nur noch" 30 Stunden arbeiten geht (nicht zu vergessen, dass er schwer Herzkrank ist und die Arbeitszeit auf Rat der Ärzte reduzieren musste). Die fragten dreist, ob er den Rest des Tages zu Hause rumsitzen würde....
Dass seit nunmehr fast 6 Monaten sein 12-jähriger Sohn bei uns lebt, der versorgt, erzogen und aufgebaut werden muss, interessiert dabei auch niemanden.

Also DA hört doch wohl wirklich alles auf. Sowas darf es nicht geben.
Die gesunde, junge Tochter braucht nicht und der kranke Vater, der noch einen pubertierenden Sohn zu betreuen hat, muss sich kaputt malochen, damit die Tochter sich beruhigt zurücklehnen kann.

Ihr ist nun zum zweiten mal die Lehrstelle angeboten worden! Bewerbung Ihrerseits? FEHLANZEIGE!
Genau da sehe ich das wirkliche Problem. Es ist mitunter sehr ungerecht und ich habe deshalb auch nicht auf deinen Beitrag geantwortet, weil ich selbst nicht weiß, was man da machen könnte.
 
M

MagicSun

Gast
Im Gegensatz zu Deutschland, wo man selbst von ALG II wie ein Fürst lebt, ist es in Frankreich etwas anders.
Lach mich weg :D:D - dann ist das Fürstentum aber mächtig weit runter gekommen, die armen müssen nun auch mit 200€ Netto über den Monat kommen - na das tut mir aber leid. Zumindest fühle ich mich dann aber nicht mehr so einsam in der Schicht der Nichtpriveligierten.;)
 
Status
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