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ist das schon Täter-Opfer umkehr innerhalb der Familie?

Daoga

Urgestein
Was genau macht das für das Opfer für einen Unterschied?
Bei Schuldunfähigkeit aber dauerhafter Gemeingefährlichkeit gibt es keine Entlassung nach einer festgesetzten Haftdauer. Da es für derartige geistige Störungen realistisch gesehen keine zuverlässig wirksame Therapie geschweige denn Heilung gibt, bleibt der Täter für immer weggesperrt.
 

Silan

Aktives Mitglied
Bei Schuldunfähigkeit aber dauerhafter Gemeingefährlichkeit gibt es keine Entlassung nach einer festgesetzten Haftdauer. Da es für derartige geistige Störungen realistisch gesehen keine zuverlässig wirksame Therapie geschweige denn Heilung gibt, bleibt der Täter für immer weggesperrt.
Schön gedacht, entspricht aber leider nicht der Realität...
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Der Bruder hat die Möglichkeit, für die Dauer von 2 Jahren eine stationäre Sucht- Therapie zu absolvieren. Bei Erfolg muss er die Haftstrafe nicht antreten bzw. werden ihm diese 2 Jahre zumindest angerechnet. Auf die genaue Rechtsgrundlage kommt es hier doch nicht an. Das Verfahren ist üblich, ubf soll sowohl dem Täter als auch der Gesellschaft eine Perspektive eröffnen.

Diese 2 Jahee sind ganz bestimmt nicht leichter, als wenn man sie in Haft verbrächte. Also der Tat durchaus angemessen.

Zur Familie denke ich, das es ein typisches Suchtsystem ist. Die lassen diesen Angehörigen nicht fallen, führen ihn aber auch zuverlässig wieder auf alte Bahnen zurück. Natürlich sollten sich alle Angehörigen auf Seiten des TE stellen. Und genau das tun sie nicht, sie decken ihn.

Ein über Jahre konsumierender Drogentyp mit scharfen Waffen im Haus, der anderen auch noch damit droht, ist eine tickende Zeitbombe. Warum soll keiner wissen, wer ihn angezeigt hat?

Kann auch sein, dass sie Angst haben. Der kommt irgendwann raus und hatte da lange Zeit nachzudenken, wem er es wie heimzahlen will.
 

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