Der Bruder hat die Möglichkeit, für die Dauer von 2 Jahren eine stationäre Sucht- Therapie zu absolvieren. Bei Erfolg muss er die Haftstrafe nicht antreten bzw. werden ihm diese 2 Jahre zumindest angerechnet. Auf die genaue Rechtsgrundlage kommt es hier doch nicht an. Das Verfahren ist üblich, ubf soll sowohl dem Täter als auch der Gesellschaft eine Perspektive eröffnen.
Diese 2 Jahee sind ganz bestimmt nicht leichter, als wenn man sie in Haft verbrächte. Also der Tat durchaus angemessen.
Zur Familie denke ich, das es ein typisches Suchtsystem ist. Die lassen diesen Angehörigen nicht fallen, führen ihn aber auch zuverlässig wieder auf alte Bahnen zurück. Natürlich sollten sich alle Angehörigen auf Seiten des TE stellen. Und genau das tun sie nicht, sie decken ihn.
Ein über Jahre konsumierender Drogentyp mit scharfen Waffen im Haus, der anderen auch noch damit droht, ist eine tickende Zeitbombe. Warum soll keiner wissen, wer ihn angezeigt hat?
Kann auch sein, dass sie Angst haben. Der kommt irgendwann raus und hatte da lange Zeit nachzudenken, wem er es wie heimzahlen will.