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Jugendamt

Hallo Amaliah,

schau mal hier: Jugendamt.
Hier findest du vielleicht was du suchst.
Wieso erfuhr das Jugendamt von der ersten Schwangerschaft?
Zumindest diese Frage lässt sich beantworten. Bei Minderjährigkeit der Mutter tritt qua Gesetz Amtsvormundschaft ein. (SGB 8) Spätestens das Krankenhaus oder das Standesamt melden das dem Jugendamt. Auf Antrag kann auch eine andere Person Vormund werden, die Entscheidung liegt dann beim Familiengericht.

Mit Volljährigkeit der Mutter endet diese Vormundschaft. Wenn dem nicht so ist, müssen triftige Gründe vorliegen. Darüber entscheidet das Familiengericht auf Antrag, der Fall wird also dort aufgerollt.
 
Warum gibst du der Mutter-Kind-Einrichtung nicht eine Chance? Du hast nichts geschrieben was dagegen spricht. Es scheint ja doch einiges zu geben, was schwierig ist für dich im Leben: Du hast Schulden, die Väter der Kinder scheinen überhaupt keine Verantwortung zu übernehmen, anscheinend kein Einkommen obwohl du ü20 und schon selbst Mutter bist. Die MuKi-Einrichtung kann dir viel Stress abnehmen und ist vielleicht ein erster Schritt in eine eigenständige Zukunft. Ich finde es nicht grundsätzlich dass du mit deinen Kids bei Oma lebst aber diese wird auch älter werden, eine langfristige Lösung ist das ja doch nicht.
 
Das tut mir sehr leid, was du an executiver Gewalt durch den Staat erlebt hast ..

Dein Kind wurde dir also weggenommen, weil du 17 warst, obwohl es durch die Oma gut versorgt war?

Und jetzt wollen sie etwas ähnliches durchziehen bei deinem 2. Kind?

Das zu lesen macht Angst...

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Amaliah,

ich glaube, hier gibt es sehr, sehr viele unbeantwortete Fragen und bisher nicht beschriebene Aspekte.

Für "executive Gewalt" einfach so aus dem Nichts hat das Jugendamt gar keinen Handlungsspielraum. Ich würde mal abwarten, was die TE noch an Antworten auf die vielen Fragen gibt, bevor ich schwere Geschütze gegen den Staat auffahren würde .
 
Zumindest diese Frage lässt sich beantworten. Bei Minderjährigkeit der Mutter tritt qua Gesetz Amtsvormundschaft ein. (SGB 8) Spätestens das Krankenhaus oder das Standesamt melden das dem Jugendamt. Auf Antrag kann auch eine andere Person Vormund werden, die Entscheidung liegt dann beim Familiengericht.

Mit Volljährigkeit der Mutter endet diese Vormundschaft. Wenn dem nicht so ist, müssen triftige Gründe vorliegen. Darüber entscheidet das Familiengericht auf Antrag, der Fall wird also dort aufgerollt.
Aber das ist doch kein triftiger Grund, dass sie noch bei der Oma wohnt..

Von daher erscheint mir das Ganze etwas willkürlich...

Werden schon triftige Gründe vorliegen...naja diese Gründe erschließen sich jedenfalls nicht aus dem EP.
 
Das tut mir sehr leid, was du an executiver Gewalt durch den Staat erlebt hast ..

Dein Kind wurde dir also weggenommen, weil du 17 warst, obwohl es durch die Oma gut versorgt war?

Und jetzt wollen sie etwas ähnliches durchziehen bei deinem 2. Kind?

Das zu lesen macht Angst...

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Solche schlimmen Jugendämter gibt es wirklich.

Was hat das Jugendamt gegen die Oma..?

MuKi Einrichtung kann doch okay sein..
 
Solche schlimmen Jugendämter gibt es wirklich.

Gibt es dafür irgendeinen Beleg oder ist das nur so dein Gefühl ? Wir leben hier ja nicht in Weißrussland, es gibt Möglichkeiten, sich gegen ungerechte Behandlung zur Wehr zu setzen.
Wenn es ganz dramatisch wird, notfalls mit Hilfe der Öffentlichkeit.

Aber solch schlimmes Jugendamt einfach klaglos hinzunehmen, wenn man normal geeignet ist, sein eigenes Kind aufzuziehen (durchaus auch mit Hilfe der Oma), daran kann ich nicht so wirklich glauben.

Hier ist einfach noch zu wenig Input für eine sachliche Beurteilung der Angelegenheit ,finde ich.
 

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