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Jugendamt

Omamama

Neues Mitglied
HAlso liebe runde, wir haben ein großes Problem mit dem Jugendamt. Um es zu verstehen fange ich ganz von vorne an. Ich war das erste Mal mit 17 schwanger und musste mich beim Jugendamt melden, eine Oma bei ihr bin ich seit meiner Geburt begleitet mich dorthin. In der 20 Woche wurde mir im Gespräch gesagt in muki sehe ich dich nicht, entweder pflegefamilie oder offene Adoption. Natürlich kam dies für mich nicht in Frage. Mein Kind kam dann per Kaiserschnitt auf die Welt, war für mich ein Trauma, wovon ich mich lange nicht erholt hatte. Ich habe den Fehler gemacht und war nicht regelmäßig bei meinem Kind, ich habe die Versorgung des Kindes auf meine Oma übertragen. Sorgerecht lag damals beim Jugendamt. Meine Oma wollte mein Kind in Pflege nehmen und ging auch vors Gericht. Jugendamt hat es geschafft das meine Oma weder das Sorgerecht noch mein Kind bekam. Jugendamt hatte zu der Zeit schon eine pflegefamilie. Jugendamt har durch psychischen druck erreicht das mein Kind nun in dauerpflege ist. Das ist jetzt 3,5 Jahre. her. Nun bin ich das 2x schwanger stehe kurz vor entbindungstermin und werde wieder unter Druck gesetzt. Ich soll bei meiner Oma ausziehen um mich zu verselbstständigen. Die aktuelle wohnungsmarktlage hat nicht gerade viele Angebote, ich beziehe bürgergeld und habe Schulden was die Sache noch komplizierter macht. Nun heißt es vom Jugendamt entweder gehe ich in mutterkind Einrichtung oder wir müssen zum Gericht gehen. Mit der Vorgeschichte des ersten Kindes dürfte ich nicht bei der Oma bleiben da sie mir alles abnehmen würde. Ich habe bei meiner Oma 2 Zimmer die ich nutze.
 
Hallo Omamama,

schau mal hier: Jugendamt.
Hier findest du vielleicht was du suchst.
Jugendamt har durch psychischen druck erreicht das mein Kind nun in dauerpflege ist.
Was bedeutet das?
Nun bin ich das 2x schwanger stehe kurz vor entbindungstermin und werde wieder unter Druck gesetzt. Ich soll bei meiner Oma ausziehen um mich zu verselbstständigen
Du bist nun Ü20. Entziehe dich dem Druck, lass einen Anwalt für Familienrecht ein entsprechendes Schreiben formulieren.
(Ist deine Oma jung genug, um ein Urenkelchen zu betreuen?)
 
Sicherlich gibt es von dem damaligen Fall noch eine Akte, in der die Entscheidungen des Jugendamtes begründet wurden. Zum Beispiel, wer wem gegenüber zum Unterhalt verpflichtet ist um das Aufwachsen des Kindes zu finanzieren, wer in Frage kommt ihm die recht umfangreichen Kenntnisse für einen Start ins Leben zu vermitteln, welche Personen damals als Eltern galten, wie diese sich ihre Elternschaft und Beziehung als Familie vorstellten.
Gab es von all dem aber nichts, so kam auch niemand in Frage der es tun könnte. Das Jugendamt durfte das Kind nicht im Stich lassen und musste handeln.

Wenn sich zwischen damals und heute nichts geändert hat und auch das zweite Kind keine anderen Voraussetzungen hat, so wird das Jugendamt überlegen müssen, ob es wieder so entscheidet wie damals.

Wenn sich die Situation aber anders darstellt, zB diesmal eine feste Beziehung zum Vater besteht und dieser als Vater nicht nur biologisch in Betracht kommt, Du vielleicht vor einem Ausbildungsbeginn stehst oder selber Unterhalt bekommen kannst, so würde dies vermutlich anders bewertet.
 
Eventuell ist auch die Mutter-Kind-Einrichtung eine Chance. Dort gibt es klare Strukturen und Unterstützung für dich, dein Kind und in Erziehungsfragen. Scheinbar hat sich deine Situation seit der Geburt deines ersten Kindes nicht sehr verändert, das heißt das JA schätzt dich eher nicht als erziehungsfähig ein. Durch die Kooperation kann deine Chance steigen dein Erstgeborenes auch wieder "zurück" zu bekommen.

Weiterhin würde ich mir Unterstützung für die weitere Lebensplanung suchen. Du bist noch jung und solltest dich beruflich qualifizieren und auf eigene Beine kommen.
 
Ich meine es nicht böse, aber ich musste deinen Text mehrmals lesen, um zu verstehen, wo das Problem liegt.

Jetzt zu dir: Du solltest dir dringend einen Anwalt für Familienrecht suchen. Wenn du kein Geld hast, kannst du dir eine Beratungshilfe-Bescheinigung für den Anwalt holen.

Aber ganz ehrlich ich glaube, eine Mutter-Kind-Einrichtung würde dir guttun.

Man hat dir dein erstes Kind nicht ohne Grund weggenommen. So etwas passiert nur, wenn alle vorherigen Maßnahmen nicht funktioniert haben.

Es muss also schon einiges vorgefallen sein, damit dir das Sorgerecht entzogen wurde.

Du bist über 20, hast keinen Job, keine Ausbildung und wohnst bei deiner Oma.

Der Vater deines zweiten Kindes wird in deinem Text auch nicht erwähnt.
 
Inwiefern hilft der Vater des Kindes dir? Wenn der eine Wohnung hat, ein eigenes Einkommen und vielleicht gutwillige Angehörige, und sich auch bereit erklärt sich zu kümmern, ist das Jugendamt zufrieden und dampft wieder ab.

Schulden sind kein Grund das Sorgerecht zu entziehen. Es wird da um die Umstände gehen, wie diese Schulden entstanden sind. Und mun schätzt das Jugendamt ein, dass diese Umstände immer noch vorherrschen. Das musst du ändern, sonst sieht es nicht gut aus.
 
HAlso liebe runde, wir haben ein großes Problem mit dem Jugendamt. Um es zu verstehen fange ich ganz von vorne an. Ich war das erste Mal mit 17 schwanger und musste mich beim Jugendamt melden, eine Oma bei ihr bin ich seit meiner Geburt begleitet mich dorthin. In der 20 Woche wurde mir im Gespräch gesagt in muki sehe ich dich nicht, entweder pflegefamilie oder offene Adoption. Natürlich kam dies für mich nicht in Frage. Mein Kind kam dann per Kaiserschnitt auf die Welt, war für mich ein Trauma, wovon ich mich lange nicht erholt hatte. Ich habe den Fehler gemacht und war nicht regelmäßig bei meinem Kind, ich habe die Versorgung des Kindes auf meine Oma übertragen. Sorgerecht lag damals beim Jugendamt. Meine Oma wollte mein Kind in Pflege nehmen und ging auch vors Gericht. Jugendamt hat es geschafft das meine Oma weder das Sorgerecht noch mein Kind bekam. Jugendamt hatte zu der Zeit schon eine pflegefamilie. Jugendamt har durch psychischen druck erreicht das mein Kind nun in dauerpflege ist. Das ist jetzt 3,5 Jahre. her. Nun bin ich das 2x schwanger stehe kurz vor entbindungstermin und werde wieder unter Druck gesetzt. Ich soll bei meiner Oma ausziehen um mich zu verselbstständigen. Die aktuelle wohnungsmarktlage hat nicht gerade viele Angebote, ich beziehe bürgergeld und habe Schulden was die Sache noch komplizierter macht. Nun heißt es vom Jugendamt entweder gehe ich in mutterkind Einrichtung oder wir müssen zum Gericht gehen. Mit der Vorgeschichte des ersten Kindes dürfte ich nicht bei der Oma bleiben da sie mir alles abnehmen würde. Ich habe bei meiner Oma 2 Zimmer die ich nutze.
Das tut mir sehr leid, was du an executiver Gewalt durch den Staat erlebt hast ..

Dein Kind wurde dir also weggenommen, weil du 17 warst, obwohl es durch die Oma gut versorgt war?

Und jetzt wollen sie etwas ähnliches durchziehen bei deinem 2. Kind?

Das zu lesen macht Angst...

Wende dich an einen Anwalt!
 

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