Nun ja, der kürzlich versuchte Staatsstreich durch Prinz Reuß ist zwar gescheitert. Aber wer sagt, dass ein zukünftiger nicht erfolgreicher verlaufen könnte?
Ich würde es trotzdem anders machen. Schauen wir uns mal an, wie die Verfassungsrichter zu ihrem Amt kommen:
Die Richterinnen und Richter des
Bundesverfassungsgerichts
Das Bundesverfassungsgericht besteht aus sechzehn Richterinnen und Richtern. Die eine Hälfte wählt der Bundestag, die andere der Bundesrat, jeweils mit Zweidrittelmehrheit. Die Amtszeit beträgt zwölf Jahre. Eine Wiederwahl ist ausgeschlossen.
Quelle:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Richter/richter_node.html
Es braucht also nur eine Partei wie die AfD an die Macht zu kommen (und sie ist im Aufwind begriffen, wie wir alle wissen), dann hat sie also die Mehrheit im Bundesrat und im Bundestag. Und kann somit die Verfassungsrichter einsetzen, die ihr genehm sind, also solche, die ebenfalls rechtsextrem sind.
Und schon kommen sämtliche Grundgesetzänderungen durch.
Und es gibt tatsächlich solche Leute, wie wir an dem Prinzen von Reuß gesehen haben. Zu seiner Truppe gehörten eine ehemalige Richterin und AfD-Abgeordnete und aktive und ehemalige Polizisten und Soldaten.
Beim BGH kann es ähnlich ablaufen:
Richterinnen und Richter
Die Richterinnen und Richter des Bundesgerichtshof werden vom Richterwahlausschuss gewählt und vom Bundespräsidenten ernannt. Die Ernennung erfolgt auf Lebenszeit. Der Richterwahlausschuss ist ein aus 32 Mitgliedern bestehendes Gremium, das vom Bundesjustizminister einberufen wird und sich aus den Justizministern der 16 Bundesländer sowie 16 weiteren, vom Deutschen Bundestag gewählten Mitgliedern zusammensetzt. Als Bundesrichter gewählt werden kann jeder Deutsche, der die Befähigung zum Richteramt besitzt und das 35. Lebensjahr vollendet hat. Neben der besonderen fachlichen und persönlichen Qualifikation der Kandidaten, die überwiegend aus dem Justizdienst der Länder stammen, ist auch deren föderale Zugehörigkeit ein Wahlkriterium, da alle Bundesländer entsprechend ihrer Bevölkerungszahl bei den Gerichtshöfen des Bundes vertreten sein sollen.
Quelle:
https://www.bundesgerichtshof.de/DE/DasGericht/Organisation/Richter/richter_node.html
Wir brauchen also nur einen rechtsextremen Bundesjustizminister und rechtsextreme Justizminister in den Bundesländern, und schon ist der Drops gelutscht.