Enie
Aktives Mitglied
Hab jetzt nur die ersten Beiträge gelesen. Hier ist es so, dass sie es dem Patienten sagen müssen. Theoretisch könnte man sie sonst anzeigen,denn das ist gesetzeswidrig.Beruhigungsmittel wären wohl möglich, wenn jemand unkontrolliert um sich schlagen würde?
Wo setzt man die Grenze?
Angenommen jemand wäre nicht absprachefähig bzw. sein Verhalten nicht vorhersehbar?
Oder wenn sich jemand schon sehr lange in Behandlung befindet und man sich einfach nicht mehr anders zu helfen weiß?
Ich hab mal auf der geschlossenen erlebt, dass ein Mann mit der Polizei eingeliefert wurde. Er war aggressiv und schlug wild um sich. Die Pflege sagte zu ihm, "entweder sie beruhigen sich jetzt oder wir sind gezwungen, sie ruhig zu spritzen" . Dass haben sie dann am Schluss auch getan.
Denn er beruhigte sich mitnichten. Die Alternative wäre gewesen, ihn ins Isolationszimmer zu verfrachten, was aber auch sehr brutal ist, wenn er in so einem Zustand ist.
Sprich sobald jemand selbst- oder fremdgefährdend ist, dürfen die Ärzte/Pfleger einem etwas verabreichen. Aber auch dann nur mit Ankündigung. Sicher nicht blind.