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Medikamente ohne Zustimmung verabreichen möglich?

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Dalmatiner

Aktives Mitglied
Medikamente werden jeden Tag ohne Zustimmung verabreicht. Nämlich dann, wenn der Patient nicht einwilligungsfähig ist und er zu diesem Thema nichts hinterlegt hat. Also Verkehrsunfälle, Herzinfarkt usw.

Wenn der Patient einwilligungsfähig ist, dürfen ohne Wissen des Patienten unter keinen Umständen Medikamente verabreicht werden. Das ist dann immer Körperverletzung und ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht.

Und dann gibt es den Fall, das der Patient einwilligungsfähig ist, über die Medikamentengabe informiert wird und ein Gericht diese Behandlung zulässt. Gegen den Willen des Patienten geht das also, aber auch das kommt recht selten vor. Das Gericht macht das nur wenn es um "um Leben und Tod" geht.
 

°grisou°

Aktives Mitglied
Es darf grundsätzlich kein Medikament gegen den Willen des Patienten verabreicht werden. Und heimlich, unters Essen gemischt, unter falschem Label ist immer gegen den Willen des Patienten. Das ist Körperverletzung. Übrigens auch von nett meinenden Verwandten.

Es gibt Patienten ohne Krankheitseinsicht, im Wahn oder einer Psychose. Da kann es nach ärztlicher Meinung notwendig sein, ein Medikament gegen den Willen des Patienten zu verabreichen. Aber das darf wirklich nur mit richterlicher Anordnung passieren. Und da muss der Richter persönlich mit dem Patienten sprechen. Ein Richter, der das nicht tut, macht sich strafbar.

Die Verbände der Psychiatrieerfahrenen sehen die Zwangsmedikation sehr kritisch. Und ja, leider passieren im Klinikalltag Dinge, die nicht sein dürfen, aber wem sowas angetan wird ohne richterliche Anordnung, oder dem heimlich was untergemischt wird, der kann sich an einen der Verbände wenden. Die helfen dabei, dass man sein Recht bekommt. Oder man geht zu einer der psychiatrischen Beschwerdestellen.

Es werden viele Patienten immer noch unter unzulässigen Druck gesetzt. "Wenn Sie das Medikament nicht nehmen, kann ich Ihnen die Therapie nicht verschreiben." Nicht zulässig. Der Patient muss ausreichend aufgeklärt werden, über Vor- UND Nachteile. Es werden in Deutschland viel zu schnell und viel zu viele Psychopharmka verordnet. Seid trotzdem für Gespräche offen. Lasst Euch erklären, warum der Arzt so denkt und wie das Medikament wirkt. Je kooperationsbereiter ihr seid, umso mehr sieht der Arzt einen normalen Patienten vor sich, der kein Medikament braucht.

Am besten den psychiatrischen Beschwerdestellen melden, solltet ihr trotzdem eine unzulässige Beeinflussung erleben. In der Klinik selbst habt ihr die Möglichkeit, Euch beim Patientenfürsprecher zu beschweren oder beim Qualitätsmanagement. Ihr habt das Recht, einen Chefarzt zu sprechen. Ihr dürft euch auch beim Klinikchef persönlich beschweren.

Wenn ihr da nicht weiterkommt, bitte wendet Euch an die psychiatrischen Beschwerdestellen. Wir können nur da was ändern, wo wir wissen, dass Dinge quer laufen. Wir haben hier vor Ort einen Oberarzt auf eine andere Abteilung versetzt bekommen, wo er weniger Schaden anrichten kann. Man kann also was tun. Glaubt nicht, ihr müsst das alles hinnehmen. Es passieren immer wieder leider auch unschöne Dinge in der Psychiatrie. Bitte helft dabei, dass das gestoppt wird und beschwert Euch. Das geht auch anonym. Aber nur so können wir in den Beschwerdestellen tätig werden.


Wenn eine Person aggressiv, eigen- und fremdgefährdend ist, darf kurzzeitig fixiert werden, aber nicht länger als eine halbe Stunde. Während dieser Zeit darf der Patient nicht allein gelassen werden. Überhaupt: Fixierung nur mit aufmerksamer Wache am Bett. Dauert die Fixierung voraussichtlich länger als eine halbe Stunde, muss ein Richter dazu gezogen werden. Und der Richter MUSS sich selbst ein Bild machen und mit dem Patienten sprechen. Dafür gibt es Rufbereitschaft. Also auch am Wochenende müssen Richter erreichbar sein. Das einzige ist in der Nacht. Ich glaube so was von 10-7 ist die Stelle nicht besetzt. Dann muss aber der Arzt sofort am nächsten Morgen den Richter informieren.

Gute Gelegenheit hier vom Krisenpass zu erzählen :D. Für alle, die Angst haben, sie könnten in der Psychiatrie landen, ihr könnt im Geldbeutel einen Krisenpass mitführen. Darin steht, welche Medikamente ihr gerade nehmt - falls ihr welche nehmt - und in welcher Dosis. Man schreibt da auch rein, welche Medikamente man auf keinen Fall nehmen möchte. Da könnt ihr auch reinschreiben, wer euch besuchen darf und wer auf keinen Fall, ob zuhause ein Haustier zu versorgen ist und wer in Kenntnis gesetzt werden soll. Da kann man auch Sachen reinschreiben wie "ich flippe nur manchmal aus und brauche dann zwei Stunden Ruhe. Bitte einfach in einer Ecke abstellen und ignorieren". Gerade wenn das gegengezeichnet ist von einer Therapeutin oder einem Arzt, hält sich das Personal auch in der Regel dran.


Falls ihr nicht genau wisst, was Eure Rechte sind:

www.patientenberatung.de

Da kann man auch Fragen zu Medikamenten stellen. Die haben Ärzte, die die Fragen beantworten.
 

tork

Aktives Mitglied
Hallo! Welche Medikamente werden am häufigsten verwendet?
Um was zu tun? Um jemanden heimlich ruhig zu stellen? Du hast ja vielleicht gelesen, dass dies nur unter ganz bestimmten Umständen gemacht werden darf - und auch nicht immer legal getan wird. Oder meinst Du welche Medis generell am häufigsten verwendet werden - also ganz legal und mit Zustimmung des Patienten? Das wäre dann wohl allerdings ein neuer Faden...
 

unschubladisierbar

Sehr aktives Mitglied
Fixierung ist doch seit geraumer Zeit meines Wissens nach per Gesetz verboten.
Also ich kenne einen Fall da wurde der Vater meiner Vorgesetzten Nachts fixiert, wegen Corona und weil der Patient dement ist und sich immer auf Wanderschaft begeben hat. Da man die Zimmertür nicht abschließen durfte (Brandschutz) musste meine Vorgesetzte die Einwilligung für die Fixierung geben. Fand ich selbst krass.

Auch weiß ich von einem Freund, der Sanitäter ist, dass Personen, die auf Alkoholentzug und im Delirium sind und aufgrund von Halluzinationen komplett ausrasten, fixiert werden.
 

weidebirke

Urgestein
Also ich kenne einen Fall da wurde der Vater meiner Vorgesetzten Nachts fixiert, wegen Corona und weil der Patient dement ist und sich immer auf Wanderschaft begeben hat. Da man die Zimmertür nicht abschließen durfte (Brandschutz) musste meine Vorgesetzte die Einwilligung für die Fixierung geben. Fand ich selbst krass.

Auch weiß ich von einem Freund, der Sanitäter ist, dass Personen, die auf Alkoholentzug und im Delirium sind und aufgrund von Halluzinationen komplett ausrasten, fixiert werden.
Der erste Fall ist definitiv rechtlich nicht zulässig. Deine Vorgesetzte kann nicht in die Fixierung ihres Vaters einwilligen. Übertrag das mal: Sonst könnte ja jeder einwilligen oder gleich selbst machen, seine unliebsamen Verwandten irgendwo einzusperren, im Keller oder so.

Das darf nur ein Richter.

Im zweiten Fall nur bei akuter Gefahrenlage, so wie Du ja andeutest.
 

°grisou°

Aktives Mitglied
Der erste Fall ist definitiv rechtlich nicht zulässig. Deine Vorgesetzte kann nicht in die Fixierung ihres Vaters einwilligen. Übertrag das mal: Sonst könnte ja jeder einwilligen oder gleich selbst machen, seine unliebsamen Verwandten irgendwo einzusperren, im Keller oder so.
Es gibt noch die Möglichkeit, dass ihr Vater das in einer Patientenverfügung festgelegt hat oder sie ist seine rechtliche Betreuerin. Dann geht das schon.

Das darf nur ein Richter.
Der gesetzliche Betreuer darf das ebenfalls.

Im zweiten Fall nur bei akuter Gefahrenlage, so wie Du ja andeutest.
Dann darf die Fixierung aber nur kurzfristig sein und es muss jemand am Bett sitzen. Bei längerer Fixierung muss das entweder der Betreuer entscheiden oder der Richter. Und Fixierung darf auch nur dann sein, wenn es sonst keine andere Möglichkeit gibt.
 

unschubladisierbar

Sehr aktives Mitglied
Der erste Fall ist definitiv rechtlich nicht zulässig. Deine Vorgesetzte kann nicht in die Fixierung ihres Vaters einwilligen. Übertrag das mal: Sonst könnte ja jeder einwilligen oder gleich selbst machen, seine unliebsamen Verwandten irgendwo einzusperren, im Keller oder so.
Ich kann nur das wiedergeben was ich von ihr weiß. Sie hat es sehr zu schaffen gemacht. So genau habe ich dann auch nicht nachgefragt. Ich habe mir nur gedacht das man ihm ein Glöckchen hätte umhängen können oder irgendeinen Bewegungsmelder an die Tür stellen, der Nachts aktiviert wird und Alarm gibt, sobald jemand die Tür aufmacht. Oder Türen, die sich bei Bedarf nur von einer Seite aus öffnen lassen. Selbst Tür abschließen hätte ich besser gefunden. Wer weiß was es alles für Sonder- oder Notregelungen während der Lockdown Phase gab.
 

weidebirke

Urgestein
Aus meiner Sicht, Arbeitspraxis und Lehrmeinung dürfen auch Betreuer*innen nicht in Fixierungen einwilligen. Sobald das die betreute Person nicht mehr selbst kann, muss die Einwilligung gerichtlich erfolgen.
Das müsste ich aber noch einmal genau recherchieren, im Moment kann ich das nicht belegen.

Das zweite ergänzt, da stimme ich Dir zu.
 

°grisou°

Aktives Mitglied
Aus meiner Sicht, Arbeitspraxis und Lehrmeinung dürfen auch Betreuer*innen nicht in Fixierungen einwilligen. Sobald das die betreute Person nicht mehr selbst kann, muss die Einwilligung gerichtlich erfolgen.
Das müsste ich aber noch einmal genau recherchieren, im Moment kann ich das nicht belegen.
Ich hatte Freitag ein Seminar dazu und wir haben uns da noch mal genau erkundigt. Der Betreuer muss natürlich das entsprechende Recht haben. Gesundheit oder Aufenthalt, weiß ich nicht genau, aber dann reicht seine/ihre Einwilligung.

Ich hätte es auch nicht gedacht. Ich schau, ob ich mir den Paragraphen aufgeschrieben habe. Aber auf den Unterlagen schläft jetzt die Rübe und dann muss ich da später schauen. Weil das ist ein universales Gesetz, kein Stören von schlafenden Katzen!!!
 

Rikachan

Aktives Mitglied
Ich habe von jemanden gehört, der sich Tabor von einem Hausarzt verschrieben ließ. (Ist ein hartes Medikament) Der würde dadurch abhängig.
Es ist manchmal, dass der Patient von Unwissenheit in üble auch gerät
 
Status
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