Die Meldung bzw. Rücksprache an sich ist nicht so das Problem, sondern dabei zuzugeben, dass man die Tasche durchwühlt und Beweise gesucht hat.Das ist ja ein anderes Thema, niemand hat das Schnüffeln für Gut befunden.
Die Meldung an den Vorgesetzten ist allerdings völlig legitim und war bisher in allen Leitlinien auch so beschrieben.
Cleverer wäre es gewesen, wenn man schon Rücksprache mit dem nächsthöheren Vorgesetzen hält, zu erklären, dass man den Verdacht hätte , dass das auch Konsequenzen für die eigene Arbeit hätte und fragen wie man jetzt diesbezüglich weiter vorgehen soll.