Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Müssen ich oder mein Ehepartner für evtl. Pflege meines Vaters aufkommen?

Blume444

Mitglied
Wenn es eine Altersvorsorge sein sollte, passt das doch :)
Es klingt zwar blöd, das Geld gibt deine Mutter ja nicht von heute auf morgen aus.
Es würde ja mitvererbt werden.
Weiß er das, sprichst du darüber ?
Falls es nicht möglich ist, solltest du einen Weg finden für dich damit abzuschließen.
Es wäre gut, wenn ihr überhaupt zusammen am Tisch sitzt :)
Keinen Streit zu haben ist schön :)
Über was sprecht ihr ?
Weshalb fragst du sie nicht, wie es ihr damit geht ? :)
Ich habe eben mit meinem Vater telefoniert und ihm ganz ruhig gesagt, dass ich Probleme habe, diesen Vertrag zu verstehen. Er lachte und meinte, ich müsse mich halt informieren.
Ich hab zu ihm gesagt, dass ich das schon tue und den Fall vermutlich der Rechtsschutzversicherung vorlegen werde. Er meinte: Dann tu das.
Ich fragte: Warum können wir uns nicht an einen Tisch setzen und der Notar erklärt das für uns alle?
Er: Warum?
Ich: So, ich lese dir jetzt mal was vor: ... Das verstehe ich nicht. Was soll das bedeuten?
Er: Das weiß ich auch nicht.
Weitere Frage von mir war, ob das jetzt eine Schenkung ist oder eine Hofübergabe, wieder meinte er: Weiß ich nicht.
Dann sagte er, dass er keine Zeit mehr habe und das Gespräch war beendet.

Aha, mein Vater versteht es also (angeblich) selbst nicht, was darin steht? Das kommt mir vor wie ein schlechter Witz. Aber ich soll mich informieren?

Eigentlich klärt man Erbangelegenheiten MIT seinen Kindern, aber das hält unser Vater anscheinend nicht für nötig.

Du siehst, es ist zwecklos mit ihm reden zu wollen.
Gefühle versteht er nicht wirklich, da er in der Nachkriegszeit geboren ist, seine Eltern von der Hitlerjugend geprägt waren und es nur darum ging zu arbeiten und zu funktionieren. Gefühle fehl am Platz. Wahrscheinlich ist er durch diese Erziehung auch unfähig zu reden, genauso ist es bei der Scheidung meiner Eltern abgelaufen: Statt Konflikte mit seiner Frau am Tisch zu lösen, ist er aufgestanden und zur Tür raus.
 

Hajooo

Sehr aktives Mitglied
Das mit dem Erbe ist eine Sache.
Eben harte Fakten auf einem Stück Papier.

Laß' dich rechtlich beraten und handle entsprechend.

Gefühle versteht er nicht wirklich, da er in der Nachkriegszeit geboren ist, seine Eltern von der Hitlerjugend geprägt waren und es nur darum ging zu arbeiten und zu funktionieren.

Gefühle fehl am Platz.

Wahrscheinlich ist er durch diese Erziehung auch unfähig zu reden,
Kannst du/Hast du versucht das zu verstehen ?
 

Blume444

Mitglied
Das mit dem Erbe ist eine Sache.
Eben harte Fakten auf einem Stück Papier.

Laß' dich rechtlich beraten und handle entsprechend.


Kannst du/Hast du versucht das zu verstehen ?
Ja, ich kann es verstehen. So wie mein Vater von seinen Eltern (beide 1920er Jahre geboren) erzogen wurde und wie er groß wurde, wundert mich das nicht. Nur hat er keinerlei Anstalten gemacht, jemals dran zu arbeiten. Das wird er mit 70 Jahren auch nicht mehr. Also ist er halt so, wie er ist und ich muss mich damit abfinden.
 

Sarnade

Aktives Mitglied
Unterschreibe den Vertrag nicht und damit basta. Dein Vater kann den Hof vererben, wem er will. Aber du hast dann nach seinem Ableben gegen den Erben immerhin noch einen Pflichtteilsanspruch, dessen Wert vermutlich höher ist als die läppischen 30.000 Euro. Auf diesen Pflichtteilsanspruch würde ich nicht freiwillig verzichten.
 

Piepel

Aktives Mitglied
Du könntest hier vielleicht Fragen zusammen stellen lassen die Du bei frag-einen-Anwalt beantwortet bekommst.
Es sollte aber ein Text mit hoher Informationsdichte sein - und man sollte genau auf dies (am Ende des Textes) hinweisen, damit es nicht übersehen wird. Der Unterschied zu einer (mündlichen) Beratung könnte sein, dass vorher schon überlegt wurde, worum es geht, so dass Überflüssiges weg bleiben kann.

Übrigens verstehe ich es nicht, dass Vater mit den Kindern einen Vertrag schließen kann, der bewirkt, dass der Schwager auf was verzichtet. Genau so gut könnten wir hier den Vertrag schließen. Der Schwager wäre bestenfalls "verwundert".
 

Blume444

Mitglied
Du könntest hier vielleicht Fragen zusammen stellen lassen die Du bei frag-einen-Anwalt beantwortet bekommst.
Es sollte aber ein Text mit hoher Informationsdichte sein - und man sollte genau auf dies (am Ende des Textes) hinweisen, damit es nicht übersehen wird. Der Unterschied zu einer (mündlichen) Beratung könnte sein, dass vorher schon überlegt wurde, worum es geht, so dass Überflüssiges weg bleiben kann.

Übrigens verstehe ich es nicht, dass Vater mit den Kindern einen Vertrag schließen kann, der bewirkt, dass der Schwager auf was verzichtet. Genau so gut könnten wir hier den Vertrag schließen. Der Schwager wäre bestenfalls "verwundert".
Das mit meinem Schwager verstehe ich auch nicht. Meine Schwester und er haben keinen Ehevertrag. Und genau das versucht mein Vater mit dem Verzicht auf Zugewinn in diesem Übergabevertrag auszuhebeln. Unmöglich.
Ob das bei einer Scheidung dann wirklich greift, weiß ich nicht.
Danke für den Hinweis auf die Anwaltsseite. Denn ich hab schon die Rechtsschutzversicherung angerufen, der Anwalt am Telefon meinte, dafür seien sie nicht zuständig, ich soll bei der Schadensstelle einen Schadensfall einreichen. Nur besteht ja kein Schadensfall, ich will nur diesen Vertrag verstehen.
 

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
H Mein Mann handelt fahrlässig Finanzen 258
A Darf mein Ehegatte zu mir ziehen? Finanzen 31

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben