dr.superman
Sehr aktives Mitglied
wann
habe gerade nachgesehen, die Ansprüche des Mieters verfallen, im Gegensatz zu den Ansprüchen des Vermieters, nicht.also bis zum 31.12. kann man die Nebenkosten an den Mieter übermitteln,
danach hat der Vermieter keinerlei Ansprüche mehr.
Interessant wäre allerdings was ist, wenn der Mieter was zurück bekommen würde....
ob das dann auch verfällt, wenn er die NK-Abrechnung nicht macht?