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Nebenkostenabrechnung Dachgeschoss - Prüfen wie am Besten?

G

Gelöscht 128911

Gast
Bei den Wasser- und Energieabrechnungen stehen Zähler DG und Zähler EG. Das würde ich mit Dachgeschoss und Erdgeschoss übersetzen. Was hast Du mit den Zählern des Erdgeschosses zu tun?

Das scheint ein 2-Parteien-Haus zu sein. Wohnt der Vermieter mit vor Ort?
Das ist wahrscheinlich die Beleuchtung Hausflur
 
N

Norma 344

Gast
Du musst leider zahlen , wobei ichbezogen persönlich ungerecht finde für einen Garten zu zahlen , den ich nicht nutzen darf


Die Kosten der Gartenpflege müssen auch dann anteilig von Mietern getragen werden, wenn Sie diesen nicht unmittelbar nutzen können, dies hat der Bundesgerichtshof (VIII ZR 135/03 WuM 2004, 399) entschieden.
Anhang anzeigen 39830
https://www.mineko.de › gartenpf...
Gartenpflege Nebenkosten: Als Mieter zahlen oder nicht? - Mineko
Das stimmt nicht.
Gartenpflege muss nur bezahlt werden, wenn im Mietvertrag festgelegt.
So steht es auch in deinem Link.
 

CAT

Aktives Mitglied
Grundsteuer geht auf dich komplett?
Sieht komisch aus auf dem Auszug.

Diese muss im Übrigen auch (vertraglich als Betriebskosten) erwähnt sein.
 

gobi

Aktives Mitglied
Grundsteuer muss auch der Vermieter zahlen.
Die Grundsteuer zählt zu den Betriebskosten, die der Vermieter auf den Mieter umlegen kann. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass eine entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag festgehalten wurde. Fehlt diese, darf der Vermieter die Betriebskosten und damit auch die Grundsteuer nicht auf den Mieter umlegen.

Ich habe etwas von Haftpflichtversicherung gelesen. Die hast du nicht zu zahlen, Haftpflichtvericherungen werden personenbezogen abgeschlossen. Wenn du einen Schaden verursachst, hat seine Haftpflichtverwicheurng damit nichts zu tun, nur deine, die du abgeschlossen hast.

Inventarversicherung?
Wer zur Miete wohnt, kann sein Inventar freiwillig mit einer Hausratversicherung absichern; Vermietende sind nur für das Wohngebäude verantwortlich. Eine Hausratversicherung schützt Ihr Hab und Gut vor Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Sturm und Hagel – auf Wunsch auch vor Elementarschäden.
Die Hausratversicherung schließt jeder für sich alleine ab.

Im Mieterverein muss du Mitglied sein, der Beitrag kostet ca. 90,00 €/Jahr. Es wäre besser, wenn du mit der Abrechnung und deinem Mietvertrag zum Mieterverein gehst.
 
Zuletzt bearbeitet:

Pfefferminzdrops

Aktives Mitglied
Ich habe etwas von Haftpflichtversicherung gelesen. Die hast du nicht zu zahlen, Haftpflichtvericherungen werden personenbezogen abgeschlossen. Wenn du einen Schaden verursachst, hat seine Haftpflichtverwicheurng damit nichts zu tun, nur deine, die du abgeschlossen hast.
Es gibt aber ne Gebäudehaftpflicht und die ist sehr wohl umlagefähig.
 
G

Gelöscht 121279

Gast
Um ganz sicher zu sein, kannst du deine Nebenkostenabrechnung von einem Fachanwalt oder Mieterbund prüfen lassen.
Bei Unklarheiten kannst du auch direkt deinen Vermieter befragen.
Unter der Rubrik Gartenpflege könnte die gesamte Pflege der Aussenanlage fallen.
Die Pflege der Aussenanlage ist Umlagepflichtig und muss deshalb von den Mietern gezahlt werden.
Es ist nicht nötig, vertraglich die Betriebskosten in lauter einzelne Positionen aufzuschlüsseln, sondern sie dürfen pauschal als "Betriebskosten" benannt werden.
 

chriseas

Mitglied
ich kenne es ehrlich gesagt auch so, dass die Gartenpflege immer durch alle Parteien geht, allerdings kenne ich es auch nur dann so, dass der Garten auch allen Parteien offen steht. Wie ist das denn im Moment, der Mieter im EG darf den Garten dann mit benutzen? Lässt ihn sich aber vom Gärtner schön machen und dich dafür zahlen, dass finde ich schon etwas schwierig.

Die Grundsteuer darf er dir grundsätzlich abrechnen, wenn das im Mietvertrag steht. Ich habe das bisher auch nur so erlebt, dass das im Mietvertrag aufgenommen war, wenn er das je vergessen hat, muss er sie eigentlich selbst bezahlen.

Vielleicht gehst du wirklich mal zu einem Mieterverein, die sind da Experten.
 

Pfefferminzdrops

Aktives Mitglied
M. W. hängt die Umlagefähigkeit der Gartenpflegekosten von den örtlichen Gegebenheiten ab, vor allem aber davon, was im Mietvertrag vereinbart wurde - und das wiederum muss erst einmal auch rechtsverbindlich sein. Ob das alles seine Richtigkeit hat wird hier daher auch niemand wasserdicht beurteilen können.
 

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