Kirschblüte
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Wie kommst du darauf? Es gibt keine regelmäßige Gebrauchspflicht des Mieters. Ich habe Bekannte, die 6 Monate im Jahr im Ausland leben, eine sogar im außereuropäischen Ausland.Aller Viertel Jahr muss ich mich für ein paar Wochen blicken lassen sonst könnte es sein das Böse Nachbarn mich anzeigen. Wohnrecht besteht laut Gesetz nur dann wenn man Regelmäßig den Wohnraum nutzt das hab ich schon rausbekommen. Selbst wenn ich die Miete regelmäßig zahle kann der Staat mir das Wohnrecht aberkennen wegen Nichtnutzung und die Wohnung an Bedürftig vergeben.
Du könntest die Wohnung sogar bei längerer Abwesenheit, mit Einverständnis des Vermieters, untervermieten.
Wichtig ist, dass man während der Winterzeit die Wohnung nicht komplett unbeheizt lässt und eine Vertrauensperson für Notfälle (Wasser, Brand etc.) einen Schlüssel für die Wohnung hat.