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Neue Wege gehen aber Wie?

Kirschblüte

Aktives Mitglied
Aller Viertel Jahr muss ich mich für ein paar Wochen blicken lassen sonst könnte es sein das Böse Nachbarn mich anzeigen. Wohnrecht besteht laut Gesetz nur dann wenn man Regelmäßig den Wohnraum nutzt das hab ich schon rausbekommen. Selbst wenn ich die Miete regelmäßig zahle kann der Staat mir das Wohnrecht aberkennen wegen Nichtnutzung und die Wohnung an Bedürftig vergeben.
Wie kommst du darauf? Es gibt keine regelmäßige Gebrauchspflicht des Mieters. Ich habe Bekannte, die 6 Monate im Jahr im Ausland leben, eine sogar im außereuropäischen Ausland.
Du könntest die Wohnung sogar bei längerer Abwesenheit, mit Einverständnis des Vermieters, untervermieten.

Wichtig ist, dass man während der Winterzeit die Wohnung nicht komplett unbeheizt lässt und eine Vertrauensperson für Notfälle (Wasser, Brand etc.) einen Schlüssel für die Wohnung hat.
 

Ronja62

Mitglied
Ronja, so ein Neuanfang ist nicht immer leicht und deine Sorgen sind berechtigt.
Ein Tipp vielleicht aus eigener Erfahrung.
Alles verkaufen und dich neu Einrichtungen . Es gibt so vieles umsonst im Internet. Es ist durchaus möglich, seine komplette Wohnung alleine aus EBay kostenlos schön zu gestalten.

Und ja, erst einmal bist du alleine in deiner neuen Umgebung, das wird sich aber auch eines Tages ändern, vorausgesetzt du bist dafür weiterhin offen.

Auf jeden Fall alles gute dafür.

Mit der Rente ist das wohl so wie du beschreibst. Traurig….
Ich hab schon versucht was zu verkaufen oder so gar zu verschenken aber bisher hat es nicht geklappt weil ich die Sachen nicht verschicken kann und Abholung ist eben ein gewisser Aufwand. Selbst die Caritas würde nur einiges nehmen und ich möchte nur mit meinem Krempel also max. eine kleinen Transporter umziehen
 

Ronja62

Mitglied
Wie kommst du darauf? Es gibt keine regelmäßige Gebrauchspflicht des Mieters. Ich habe Bekannte, die 6 Monate im Jahr im Ausland leben, eine sogar im außereuropäischen Ausland.
Du könntest die Wohnung sogar bei längerer Abwesenheit, mit Einverständnis des Vermieters, untervermieten.

Wichtig ist, dass man während der Winterzeit die Wohnung nicht komplett unbeheizt lässt und eine Vertrauensperson für Notfälle (Wasser, Brand etc.) einen Schlüssel für die Wohnung hat.
Nun ich hab jemanden beim Rat der Stadt und der sollte sich in den Gesetzen auskennen. Wenn du Eigentum hast ist es eventuell möglich nicht aber bei einer Mietwohnung. Weiß jetzt nicht den §§§ aber mein Kollege hatte es mir gezeigt. Alle Wohnungen die von der Stadt vermietet fallen unter dieses Gesetz und ich miete von der Stadt.
 

Ronja62

Mitglied
Dann wird es im Gegenzug Schwierig mit dem Anschluss.
Aber klar man setzt Prioritäten.
Den Nachbarn wird es relativ egal sein, wann Du dort bist oder auch nicht.
Dem Vermieter auch, solange er die Miete bekommt.
Der Vermieter ist die Stadt und laut Gesetz sind diese verpflichte nichtgenutzten Wohnraum neu zu vermieten auch wenn die Miete regelmäßig kommt.
 

Kirschblüte

Aktives Mitglied
Weiß jetzt nicht den §§§ aber mein Kollege hatte es mir gezeigt. Alle Wohnungen die von der Stadt vermietet fallen unter dieses Gesetz und ich miete von der Stadt.
Würde mich tatsächlich interessieren, da es nicht um 'Leerstand' geht, sondern lediglich ums Verreisen. Was machst du, wenn du krank wirst, einen Unfall oder sonstwas hast und ein halbes Jahr im Krankenhaus bleiben musst?
 

Ronja62

Mitglied
Würde mich tatsächlich interessieren, da es nicht um 'Leerstand' geht, sondern lediglich ums Verreisen. Was machst du, wenn du krank wirst, einen Unfall oder sonstwas hast und ein halbes Jahr im Krankenhaus bleiben musst?
Hab ich nicht gefragt doch ich denke das wäre ein beweisbarer Grund. Mein Kumpel ist es auch schon mal passiert das die Stadt ihn jemanden in sein Haus setzen wollte da hat er die Wohnungen unbewohnbar gemacht. Aber das ist was Anderes es war sein Eigentum
 

Kirschblüte

Aktives Mitglied
"Der Mieter ist berechtigt, nicht aber verpflichtet, seine Wohnung zu bewohnen. Eine Gebrauchspflicht hinsichtlich der angemieteten Wohnung trifft ihn nicht. Mieter dürfen in der Wohnung auch Hausrat lagern und verkaufen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 93/10)."

 

weidebirke

Urgestein
Ich denke, dass diese Möglichkeit, leer stehenden Wohnraum durch die öffentliche Hand zwangsweise zu nutzen, nur Eigentum betrifft, nicht aber Mieter.
Wer Wohnraum besitzt, ihn aber nicht dem Wohnungsmarkt zur Verfügung stellt - also aus welchen Gründen auch immer verfallen lässt, ungenutzt lässt - obwohl es Wohnungsmangel gibt, kann eben zur Vermietung gezwungen werden. https://www.immobilienscout24.de/wissen/vermieten/leerstand-zwangsvermietung.html

Was ich von jemandem halte, der dann diesen Wohnraum sogar absichtlich unbewohnbar macht, schreibe ich lieber nicht, dann werde ich nämlich gesperrt.

Das betrifft aber keine Mieter.
 

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