Ich hatte es schon geschrieben, bei Wohngeld darf 1 Person 60 000 € verwertbares Vermögen besitzen, unabhängig vom Alter.
"In welcher Höhe ein erhebliches Vermögen vorliegt, klären die Verwaltungsvorschriften zum § 21 WoGG auf. Danach gilt beim Wohngeld eine Höchstgrenze für verwertbares Vermögen von:
60.000 Euro für das erste zu berücksichtigende Haushaltsmitglied und
30.000 Euro für jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied
Das vorhandene Vermögen ist Kriterium für den Anspruch auf Wohngeld ► Was als verwertbares Vermögen zählt & geltender Freibetrag
www.wohngeld.org
Liegen sie nicht, die Einkommensgrenze z.B. für Mietstufe 1 (niedrigste) liegt bei 1376 €.
Chemnitz hätte Mietstufe 1 oder 2, je nach Stadtteil.
Ich habe mal für
@Ronja62 den Wohngeldrechner für 2025 angeschmissen, die Mietstufe 1 berücksichtigt, deinen Grundrentenfreibetrag (mehr als 33 Jahre gearbeitet), 1000 € Rente eingegeben (weiß nicht, ob das bei dir netto oder brutto-Rente ist, letztere muss eingegeben werden) und eine Miete von 330 € eingegeben (Miete plus Nebenkosten ohne Strom und Heizung). Korrigieren, wenn Beträge nicht korrekt sind, kannst du selbst.
Das Ergebnis, dir stünden nach meinen obigen Angaben 308,00 € Wohngeld zu.
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