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Neue Wege gehen aber Wie?

Sigillaria

Aktives Mitglied
Leider bin ich ein paar Euro drüber denn die Bemessungsgrenze Alleinstehend liegt bei 987 € jeden Bürgergeld Empfänger geht es besser als Leute die ihr ganzes Leben gearbeitet haben und nur weil man Pech hatte jetzt mit wenig Geld auskommen muss. Problem bevor du einen Antrag bewilligt bekommst musst du dich Nackig machen und da zählt leider auch ne Lebensversicherung die du dir auszahlen lassen kannst oder in dem Fall weil sie schon fertig gezahlt ist sogar musst bevor du Geld vom Staat kriegst. Deutsche Gesetze eben.
Schonmal was von Schonvermögen gehört?
Das ist je nach Alter so gestaffelt, daß man als Leistungsempfänger auch als Rentner oder Wohngeldbezieher einen Teil seiner Ersparnisse behalten darf, und zwar je älter man ist, desto höher wird das Schonvermögen, das nicht auf die Leistungen angerechnet wird.

Ich weiß ja nicht, wie hoch deine Lebensversicherung ist, aber da solltest du dich ruhig auch nochmal schlau machen. Gerade weil du schon über 60 bist, kann es gut sein, daß du zumindest einen Teil des Kapitals behalten darfst, vielleicht sogar alles, falls du Wohngeld bekommst.
Denn es kommt beim Wohngeld ja auch darauf an, in welcher Kommune du lebst
Und wenn die Grenzen fürs Wohngeld auch in München, Hamburg oder Frankfurt bei 987 Euro Monatseinkommen liegen würden, dann würden dort ja sämtliche Niedrig-Rentner auf der Straße oder im Obdachlosenheim sitzen. Tun sie aber nicht...

Aber in Orten mit niedrigem Mietspiegel kann es natürlich sein, daß die Grenzen knapp unter 1000 Euro liegen.
Aber mach dir nichts vor, das wird dann bei Bürgergeld-und Grundsicherungsbeziehern nämlich genauso sein.
Für diese gelten die örtlichen Obergrenzen für die Mieten nämlich auch, und die dürfen überhaupt nur dann einen Mietvertrag abschließen, wenn der örtliche Jobcenter vorher sein Okay gegeben hat.
 

Kirschblüte

Aktives Mitglied
Das ist je nach Alter so gestaffelt, daß man als Leistungsempfänger auch als Rentner oder Wohngeldbezieher einen Teil seiner Ersparnisse behalten darf, und zwar je älter man ist, desto höher wird das Schonvermögen, das nicht auf die Leistungen angerechnet wird.
Ich hatte es schon geschrieben, bei Wohngeld darf 1 Person 60 000 € verwertbares Vermögen besitzen, unabhängig vom Alter.

"In welcher Höhe ein erhebliches Vermögen vorliegt, klären die Verwaltungsvorschriften zum § 21 WoGG auf. Danach gilt beim Wohngeld eine Höchstgrenze für verwertbares Vermögen von:
60.000 Euro für das erste zu berücksichtigende Haushaltsmitglied und
30.000 Euro für jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied


Und wenn die Grenzen fürs Wohngeld auch in München, Hamburg oder Frankfurt bei 987 Euro Monatseinkommen liegen würden
Liegen sie nicht, die Einkommensgrenze z.B. für Mietstufe 1 (niedrigste) liegt bei 1376 €.
Chemnitz hätte Mietstufe 1 oder 2, je nach Stadtteil.


Ich habe mal für @Ronja62 den Wohngeldrechner für 2025 angeschmissen, die Mietstufe 1 berücksichtigt, deinen Grundrentenfreibetrag (mehr als 33 Jahre gearbeitet), 1000 € Rente eingegeben (weiß nicht, ob das bei dir netto oder brutto-Rente ist, letztere muss eingegeben werden) und eine Miete von 330 € eingegeben (Miete plus Nebenkosten ohne Strom und Heizung). Korrigieren, wenn Beträge nicht korrekt sind, kannst du selbst.

Das Ergebnis, dir stünden nach meinen obigen Angaben 308,00 € Wohngeld zu.

 

Sigillaria

Aktives Mitglied
Ich hatte es schon geschrieben, bei Wohngeld darf 1 Person 60 000 € verwertbares Vermögen besitzen, unabhängig vom Alter.

"In welcher Höhe ein erhebliches Vermögen vorliegt, klären die Verwaltungsvorschriften zum § 21 WoGG auf. Danach gilt beim Wohngeld eine Höchstgrenze für verwertbares Vermögen von:
60.000 Euro für das erste zu berücksichtigende Haushaltsmitglied und
30.000 Euro für jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied




Liegen sie nicht, die Einkommensgrenze z.B. für Mietstufe 1 (niedrigste) liegt bei 1376 €.
Chemnitz hätte Mietstufe 1 oder 2, je nach Stadtteil.


Ich habe mal für @Ronja62 den Wohngeldrechner für 2025 angeschmissen, die Mietstufe 1 berücksichtigt, deinen Grundrentenfreibetrag (mehr als 33 Jahre gearbeitet), 1000 € Rente eingegeben (weiß nicht, ob das bei dir netto oder brutto-Rente ist, letztere muss eingegeben werden) und eine Miete von 330 € eingegeben (Miete plus Nebenkosten ohne Strom und Heizung). Korrigieren, wenn Beträge nicht korrekt sind, kannst du selbst.

Das Ergebnis, dir stünden nach meinen obigen Angaben 308,00 € Wohngeld zu.

Schön, daß du das hier so ausführlich dargestellt hast, ich hätte z.B. nicht gedacht, daß die Grenze für das anrechenbare Vermögen fürs Wohngeld bei 60 000 Euro liegt.
Ich hätte etwa mit der Hälfte gerechnet...
 

Kirschblüte

Aktives Mitglied
Schön, daß du das hier so ausführlich dargestellt hast, ich hätte z.B. nicht gedacht, daß die Grenze für das anrechenbare Vermögen fürs Wohngeld bei 60 000 Euro liegt.
Ich hätte etwa mit der Hälfte gerechnet...
Das auch nur, wenn man Vermögen VOR Antragstellung besitzt. Würde TE während des Bezuges von Wohngeld zu Geld kommen, wäre das Einkommen (und nicht mehr Vermögen), das dann angerechnet würde.
 

Sigillaria

Aktives Mitglied
Das auch nur, wenn man Vermögen VOR Antragstellung besitzt. Würde TE während des Bezuges von Wohngeld zu Geld kommen, wäre das Einkommen (und nicht mehr Vermögen), das dann angerechnet würde.
Klar, das wäre ja was völlig anderes, wenn jemand z.B. während des Bezuges von Bürgergeld eine größere Erbschaft macht. Daß die dann komplett angerechnet wird, ist nur gerecht...

Aber das mit dem sogenannten Schonvermögen, das man sich vor der Arbeitslosigkeit bzw Rente erarbeitet hat, ist schon ganz gut.
Das hat man damals noch unter Schröder eingeführt, um wenigstens etwas die Ungerechtigkeit auszugleichen, daß Leute die z.B. nach über 30 Jahren Arbeit ihren Job verlieren, vom Jobcenter genauso behandelt werden wie Leute, die seit zig Jahren arbeitslos sind, weil sie mit Arbeit nicht viel am Hut haben.
Aber so ganz kann man dieses Dilemma wohl nicht lösen, schließlich gibt's heutzutage immer mehr Menschen, die zwar nicht im eigentlichen Sinne völlig arbeitsunfähig sind, aber eben auch nicht fit genug sind für die Anforderungen der heutigen Arbeitswelt.
Ist halt kein einfaches Thema, und eigentlich eher was fürs Gesellschaftsthemen-Forum.
Aber da eskaliert immer alles so schnell, gerade bei Themen wie dem hier, deshalb hab ich nicht viel Lust, dort was zu schreiben.
 

Kirschblüte

Aktives Mitglied
Klar, das wäre ja was völlig anderes, wenn jemand z.B. während des Bezuges von Bürgergeld eine größere Erbschaft macht. Daß die dann komplett angerechnet wird, ist nur gerecht...

Aber das mit dem sogenannten Schonvermögen, das man sich vor der Arbeitslosigkeit bzw Rente erarbeitet hat, ist schon ganz gut.
Das hat man damals noch unter Schröder eingeführt, um wenigstens etwas die Ungerechtigkeit auszugleichen, daß Leute die z.B. nach über 30 Jahren Arbeit ihren Job verlieren, vom Jobcenter genauso behandelt werden wie Leute, die seit zig Jahren arbeitslos sind, weil sie mit Arbeit nicht viel am Hut haben.
Aber so ganz kann man dieses Dilemma wohl nicht lösen, schließlich gibt's heutzutage immer mehr Menschen, die zwar nicht im eigentlichen Sinne völlig arbeitsunfähig sind, aber eben auch nicht fit genug sind für die Anforderungen der heutigen Arbeitswelt.
Ist halt kein einfaches Thema, und eigentlich eher was fürs Gesellschaftsthemen-Forum.
Aber da eskaliert immer alles so schnell, gerade bei Themen wie dem hier, deshalb hab ich nicht viel Lust, dort was zu schreiben.
Hier ist ja Thema Wohngeld und nicht Bürgergeld oder Grundsicherung. Da gibt es gravierende Unterschiede.

Das Schonvermögen unter Schröder war sehr gering, ich glaube 150 € pro Lebensjahr, wurde dann mit der AGENDA 2010 etwas erhöht.
Unterschiedliche Schonvermögen Wohngeld versus Bürgergeld:
Bei Wohngeld darf man diese 60 000 € besitzen und behalten, bei Bürgergeld beträgt das Schonvermögen inzwischen 40 000 € im 1. Jahr (Karrenzzeit), ab BG- Bezug im 2. Jahr nur noch 15.000 €, heißt man muss das Geld verwerten (bei Bürgergeld ursprünglich gedacht für Weiterbildungen etc., um wieder in den 1. Arbeitsmarkt zu kommen) ansonsten wird es angerechnet.

Wir sollten aber das Thema des TE nicht zweckentfremden und das hier diskutieren.
 

Ronja62

Mitglied
Hier ist ja Thema Wohngeld und nicht Bürgergeld oder Grundsicherung. Da gibt es gravierende Unterschiede.

Das Schonvermögen unter Schröder war sehr gering, ich glaube 150 € pro Lebensjahr, wurde dann mit der AGENDA 2010 etwas erhöht.
Unterschiedliche Schonvermögen Wohngeld versus Bürgergeld:
Bei Wohngeld darf man diese 60 000 € besitzen und behalten, bei Bürgergeld beträgt das Schonvermögen inzwischen 40 000 € im 1. Jahr (Karrenzzeit), ab BG- Bezug im 2. Jahr nur noch 15.000 €, heißt man muss das Geld verwerten (bei Bürgergeld ursprünglich gedacht für Weiterbildungen etc., um wieder in den 1. Arbeitsmarkt zu kommen) ansonsten wird es angerechnet.

Wir sollten aber das Thema des TE nicht zweckentfremden und das hier diskutieren.
Das find ich auch man sollte es nicht weiter diskutieren im Endeffekt entscheidet der Staat
 

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