Wohnrecht besteht laut Gesetz nur dann wenn man Regelmäßig den Wohnraum nutzt das hab ich schon rausbekommen. Selbst wenn ich die Miete regelmäßig zahle kann der Staat mir das Wohnrecht aberkennen wegen Nichtnutzung und die Wohnung an Bedürftig vergeben. Was ich damit meine möchte ich nicht näher erwähnen.
Das stimmt so pauschal nicht, denn es ist immer noch der Vermieter, der entscheidet, wer in der gemieteten Wohnung wohnen darf, und wer nicht.
Und solange die Wohnung nicht total unbewohnt ist, und sich keine Feuchtigkeit und Schimmel durch Nicht-Heizen ausbreitet, wird das dem Vermieter ziemlich egal sein, wie oft du verreist.
Allerdings rate ich dir dann, wenn du verreist bist, jemand aus der Nachbarschaft zu bitten, im Winter gelegentlich in deiner Wohnung zu heizen, falls du den ganzen Winter über weg bist...
"Der Staat" hat mit alldem nur dann etwas zu tun, wenn du Leistungen wie z.B. Wohngeld, BG oder Grundsicherung erhältst.
Und das ist auch richtig so, denn es geht ja nicht, daß jemand Geld für eine Wohnung bekommt, die er aber gar nicht wirklich bewohnt. Das könnte sogar Betrug, bzw Leistungsmissbrauch sein, wenn du die Wohnung vom Staat bezahlt kriegst, dort aber nur ab und zu mal wohnst...
Und noch weniger kann "der Staat" irgendwo in eine Privatwohnung gegen den Willen des Besitzers "Bedürftige reinsetzen"!
Das geht nur mit Zustimmung des Vermieters, es sei denn, das sind städtische Sozialwohnungen.
Manche private Vermieter lassen sich darauf ein, weil die Kosten für die Miete, Reparaturen ect dann ja komplett von der Stadt übernommen werden, aber viele andere Vermieter würden das nicht machen, weil sie sich ihre Mieter verständlicherweise lieber selbst aussuchen wollen.
Aber du bekommst ja kein Wohngeld oder andere Sozialleistungen, sondern nur deine Rente.
Also wirst du auch keinen Ärger mit den zuständigen Behörden bekommen, sondern allerhöchstens mit dem Vermieter, falls dem das auffallen sollte, daß du dort nicht wirklich wohnst.
Aber die meisten Vermieter haben ganz einfach Wichtigeres zu tun, als rumzuschnüffeln, wie oft ein Mieter verreist ist, also ist das Risiko ziemlich gering.