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Neue Wege gehen aber Wie?

weidebirke

Urgestein
siehe selbst "
Ja, sorry, was weißt Du denn?

Als ob Chemnitz nur aus Plattenbauten bestünde.

Mal wieder schön die Klischees und Vorurteile gepflegt und sie weiter verbreitet."
Schaust Du bitte mal nach, wen ich da zitiert hatte?

Möglicherweise kennst Du Dich nicht gut in Forumskultur aus. Wenn man jemanden zitiert und darunter etwas schreibt, dann macht man damit deutlich, wem man antwortet bzw. auf welche konkrete Nachricht man sich bezieht. Nicht jede Nachricht in diesem Faden ist explizit an Dich gerichtet.
 

Ronja62

Mitglied
Schaust Du bitte mal nach, wen ich da zitiert hatte?

Möglicherweise kennst Du Dich nicht gut in Forumskultur aus. Wenn man jemanden zitiert und darunter etwas schreibt, dann macht man damit deutlich, wem man antwortet bzw. auf welche konkrete Nachricht man sich bezieht. Nicht jede Nachricht in diesem Faden ist explizit an Dich gerichtet.
Oh sorry ich bin noch neu hier und auch schon im Fortgeschritten Alter da kann es schon mal passieren
 

Sigillaria

Aktives Mitglied
Wohnrecht besteht laut Gesetz nur dann wenn man Regelmäßig den Wohnraum nutzt das hab ich schon rausbekommen. Selbst wenn ich die Miete regelmäßig zahle kann der Staat mir das Wohnrecht aberkennen wegen Nichtnutzung und die Wohnung an Bedürftig vergeben. Was ich damit meine möchte ich nicht näher erwähnen.
Das stimmt so pauschal nicht, denn es ist immer noch der Vermieter, der entscheidet, wer in der gemieteten Wohnung wohnen darf, und wer nicht.
Und solange die Wohnung nicht total unbewohnt ist, und sich keine Feuchtigkeit und Schimmel durch Nicht-Heizen ausbreitet, wird das dem Vermieter ziemlich egal sein, wie oft du verreist.
Allerdings rate ich dir dann, wenn du verreist bist, jemand aus der Nachbarschaft zu bitten, im Winter gelegentlich in deiner Wohnung zu heizen, falls du den ganzen Winter über weg bist...

"Der Staat" hat mit alldem nur dann etwas zu tun, wenn du Leistungen wie z.B. Wohngeld, BG oder Grundsicherung erhältst.
Und das ist auch richtig so, denn es geht ja nicht, daß jemand Geld für eine Wohnung bekommt, die er aber gar nicht wirklich bewohnt. Das könnte sogar Betrug, bzw Leistungsmissbrauch sein, wenn du die Wohnung vom Staat bezahlt kriegst, dort aber nur ab und zu mal wohnst...
Und noch weniger kann "der Staat" irgendwo in eine Privatwohnung gegen den Willen des Besitzers "Bedürftige reinsetzen"!
Das geht nur mit Zustimmung des Vermieters, es sei denn, das sind städtische Sozialwohnungen.
Manche private Vermieter lassen sich darauf ein, weil die Kosten für die Miete, Reparaturen ect dann ja komplett von der Stadt übernommen werden, aber viele andere Vermieter würden das nicht machen, weil sie sich ihre Mieter verständlicherweise lieber selbst aussuchen wollen.

Aber du bekommst ja kein Wohngeld oder andere Sozialleistungen, sondern nur deine Rente.
Also wirst du auch keinen Ärger mit den zuständigen Behörden bekommen, sondern allerhöchstens mit dem Vermieter, falls dem das auffallen sollte, daß du dort nicht wirklich wohnst.
Aber die meisten Vermieter haben ganz einfach Wichtigeres zu tun, als rumzuschnüffeln, wie oft ein Mieter verreist ist, also ist das Risiko ziemlich gering.
 

Ronja62

Mitglied
Wobei bei nur 1000 € Rente ein Anspruch auf Wohngeld bestehen dürfte.
Leider bin ich ein paar Euro drüber denn die Bemessungsgrenze Alleinstehend liegt bei 987 € jeden Bürgergeld Empfänger geht es besser als Leute die ihr ganzes Leben gearbeitet haben und nur weil man Pech hatte jetzt mit wenig Geld auskommen muss. Problem bevor du einen Antrag bewilligt bekommst musst du dich Nackig machen und da zählt leider auch ne Lebensversicherung die du dir auszahlen lassen kannst oder in dem Fall weil sie schon fertig gezahlt ist sogar musst bevor du Geld vom Staat kriegst. Deutsche Gesetze eben.
 

Kirschblüte

Aktives Mitglied
Leider bin ich ein paar Euro drüber denn die Bemessungsgrenze Alleinstehend liegt bei 987 € jeden Bürgergeld Empfänger geht es besser als Leute die ihr ganzes Leben gearbeitet haben und nur weil man Pech hatte jetzt mit wenig Geld auskommen muss. Problem bevor du einen Antrag bewilligt bekommst musst du dich Nackig machen und da zählt leider auch ne Lebensversicherung die du dir auszahlen lassen kannst oder in dem Fall weil sie schon fertig gezahlt ist sogar musst bevor du Geld vom Staat kriegst. Deutsche Gesetze eben.
Falsch!
Bemessungsgrenze dürfte bei 1. 370 € liegen nach dem neuen Wohngeldgesetz plus. Vermögen darfst du auch haben bis 60 000 €.
Du verwechselst hier Bürger- mit Wohngeld.
 

Ronja62

Mitglied
Falsch!
Bemessungsgrenze dürfte bei 1. 370 € liegen nach dem neuen Wohngeldgesetz plus. Vermögen darfst du auch haben bis 60 000 €.
Du verwechselst hier Bürger- mit Wohngeld.
Was du geschrieben hast 1370 € / 60000 € ist die Bemessungsgrundlage für Arbeitnehmer. Soviel musst du mindestens zum Leben haben. Aber Danke das du mir gesagt hast mit dem Wohngeld. Auch wenn es nicht viel ist so ist es besser als gar nichts und ich werde es beantragen.
Ich hab grad mal den Wohngeldrechner vom BMWSB was allerdings nur einen Schätzung ist versucht und da beträgt der Zuschuss 231 € wird aber nach der Kaltmiete berechnet. Die Rente haben Sie mir auf 937 € berechnet so würde ich auf 1168 € Gesamtrente kommen und das nach 47 Arbeitsjahren :cautious:
 

Kirschblüte

Aktives Mitglied
Was du geschrieben hast 1370 € / 60000 € ist die Bemessungsgrundlage für Arbeitnehmer. Soviel musst du mindestens zum Leben haben. Aber Danke das du mir gesagt hast mit dem Wohngeld. Auch wenn es nicht viel ist so ist es besser als gar nichts und ich werde es beantragen.
Ich hab grad mal den Wohngeldrechner vom BMWSB was allerdings nur einen Schätzung ist versucht und da beträgt der Zuschuss 231 € wird aber nach der Kaltmiete berechnet. Die Rente haben Sie mir auf 937 € berechnet so würde ich auf 1168 € Gesamtrente kommen und das nach 47 Arbeitsjahren :cautious:
Es zählt das Einkommen, egal ob Arbeitnehmer oder Rentner. Mietstufe beachten! Es wird die Bruttokaltmmiete berechnet, also Miete plus Nebenkosten (ohne Heizung und Strom) plus anteilig Heizkosten. Zudem wird das Wohngeld ab 01.01.2025 um 15% erhöht.
 

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