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Nur zur Beerdigung oder auch zum Leichenschmaus gehn?

W

Windlicht

Gast
Ich lese, du willst hingehen, "weil es sich so gehört" und weil du provozieren willst.

Provozieren anlässlich einer Beerdigung?
Taktloser und gemeiner geht's kaum noch.

Damit setzt du der miesen Geschichte, einen Vergewaltiger geschützt zu haben, noch eins drauf.
 
J

JanekSunber

Gast
Liest sich für mich sehr danach als ob da jemand noch Rachegedanken hat sich bestimmt wegen einem mickrigen Ego unberechtigt behandelt fühlt.

@Gast lass blos ab von diesem Blödsinn, dass kann ganz schlimme auswüchse haben wenn man mit so einem hass herum läuft
 
G

Gelöscht 48613

Gast
Moral und Anstand. Leider fuer viele mittlerweile nur noch Fremdworte, deren Bedeutung sie nicht kennen (wollen - scheisse sein und sich dazu oeffentlich zu bekennen, ist so viel schoener...).

Nein. Gehe weder zur Beerdigung noch zum anschliessenden "Leichenschmauss". Du solltest Dich schaemend fuer die naechsten xx Jahre in die Ecke stellen. Aber ich bin mir sicher, DU bist auch noch stolz darauf ein Ar*c*l*** zu sein. Das ist heute leider so. Warum? Das will ich gar nicht wissen.

Deine Cousine wird hoffentlich irgendwann die Kraft haben, sich (auch an Dir) zu "raechen" bzw. den Kontakt zu Dir komplett abzubrechen.
 
G

Gast

Gast
Und ja viellicht möchte ich ein wenig provozieren
Dafür ist eine Beerdigung der unpassendste Rahmen, den man sich denken kann. Es spricht von geballter sozialer Inkompetenz wenn man den Abschied anderer von einem geliebten Menschen als peinliche Bühne für seine armselige Selbstdarstellung nutzt.



Wobei ich nachwievor einräumen muss das mich die vorstellung seine hochnässige tochter in irgendeiner art leiden zu sehen irgendwie anmacht.
Meine Güte, wie bist Du denn drauf? Ist Dein eigenes Leben so armselig, dass Du Dich dadurch aufwerten musst? Ich kann gut verstehen, dass andere Dich nicht in ihrem Leben haben möchten.
 
G

Gast

Gast
Wenn Sie es ihm nicht verboten haben dann kann er da sehr wohl hin gehen.
Ich sehe das Problem nicht!
Die TE ist weiblich, so geht es aus dem Kontext hervor. Du liest den Thread nichtmal richtig, rätst einem Menschen aber, sich so zu verhalten, daß es garantiert noch weitere Ablehnung gibt, als es eh schon der Fall ist. Ganz großes Kino...



TE, ich fänd es unpassend, wenn Du in der Konstellation, die Du beschrieben hast, zur Beerdigung gehst. Wenn Du keine wirklich explizite Einladung dazu erhalten hast, dann solltest Du die Wünsche der ENGEN Verwandten respektieren und Dich zurückziehen.
 
J

JanekSunber

Gast
Also, wenn SIE zum Leichenschmaus nicht eingeladen wurde, dann soll Sie eben nur zur beerdigung gehen.
Das kann ihr niemand verwehren.
Auch wen angenommen Ihre Cousine heiraten würde und es nicht wollen würde, dass Sie dort auftaucht, dann dürfte die TE trotzdem hin, weil eine Kirche ein Öffentliches Gebäude ist und geschlossene Gesellschaften gibt es da i der Regel nicht.

Es sei denn, das die Bestattung im kleinsten Kreis sein würde, aber das scheint nicht der Fall zu sein, weil dann würde sich die Frage wegen Teilnahme garnicht stellen!
 
G

Gast

Gast
"Wobei ich nachwievor einräumen muss das mich die vorstellung seine hochnässige tochter in irgendeiner art leiden zu sehen irgendwie anmacht. Sie hat mich in unserer Schulzeit ein paarmal gekränkt auch den Freund ausgespannt ect. ich habe mich selbst ja mehrfach gefragt was mit mir nicht stimmt das ich da manchmal totale Hassphantasien bekomme bis hin zu Vergewaltigungs und Tötungsabsicht."

Na, die Vergewaltigung hat dein Freund ja dann übernommen. Muss ja ein Triumph für dich gewesen sein.
ich empfehle dir dringend, deinen Beitrag auszudrucken und einem Psychiater vorzulegen, der dir vielleicht helfen kann.
Denn Hilfe brauchst du zweifelsfrei. Aber nicht um zu entscheiden, ob du zum Leichenschmaus gehst. Sondern weil du psychisch gestört bist.
 
G

Gast

Gast
Geh nicht hin. Weder zur Beerdigung noch zum Leichenschmaus. Du bist dort nicht willkommen und scheinst nur aus egoistischen Gründen an der ganzen Geschichte teilhaben zu wollen.
Auch ich würde dir außerdem zum Therapeutengang raten. Dein Mangel an Gewissensbissen oder Schuldbewusstsein, deine Gefühlskälte, dein Mangel an Empathie und deine Abwertung anderer Menschen sollte sich ein Profi mal anschauen.
 

bird on the wire

Aktives Mitglied
Janek, es steht außer Frage, daß jeder eine Kirche betreten darf, auch wenn da gerade eine Hochzeit oder eine Beerdigung stattfindet. Darum geht es hier nicht.

Es geht um die Frage, ob die Ansicht des/der TE "es gehöre sich nun mal auf der Beerdigung der Oma seiner Cousine zu gehen" zutreffend ist. Und die Frage, ob man anschließend noch - uneingeladen - beim Leichenschmaus erscheint.

Zu beurteilen ist die Frage vor dem Hintergrund, daß diese Person, den Vergewaltiger der Enkelin der Verstorbenen gedeckt hat. Und diese Person dem nächsten Hinterbliebenen der Verstorbenen großen Schmerz zugefügt hat, weil sie die Aufdeckung der Vergewaltigung seiner Tochter und die Bestrafung des Täters verhindert hat.

Und ob jemand eine Beerdigung und das Leid der Hinterbliebenen dazu nutzen sollte, zu provozieren und aller Welt zu zeigen, daß er seiner Ansicht durch das Decken eines Vergewaltigers keine moralische Schuld auf sich geladen hat.

Daß jeder das Recht hat einen öffentlichen Raum zu betreten, darum geht es vor diesem Hintergrund meiner Ansicht nach nicht.
 

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