Janek, es steht außer Frage, daß jeder eine Kirche betreten darf, auch wenn da gerade eine Hochzeit oder eine Beerdigung stattfindet. Darum geht es hier nicht.
Es geht um die Frage, ob die Ansicht des/der TE "es gehöre sich nun mal auf der Beerdigung der Oma seiner Cousine zu gehen" zutreffend ist. Und die Frage, ob man anschließend noch - uneingeladen - beim Leichenschmaus erscheint.
Zu beurteilen ist die Frage vor dem Hintergrund, daß diese Person, den Vergewaltiger der Enkelin der Verstorbenen gedeckt hat. Und diese Person dem nächsten Hinterbliebenen der Verstorbenen großen Schmerz zugefügt hat, weil sie die Aufdeckung der Vergewaltigung seiner Tochter und die Bestrafung des Täters verhindert hat.
Und ob jemand eine Beerdigung und das Leid der Hinterbliebenen dazu nutzen sollte, zu provozieren und aller Welt zu zeigen, daß er seiner Ansicht durch das Decken eines Vergewaltigers keine moralische Schuld auf sich geladen hat.
Daß jeder das Recht hat einen öffentlichen Raum zu betreten, darum geht es vor diesem Hintergrund meiner Ansicht nach nicht.