Weil viele AfD Mitglieder zugleich Faschisten sind und diese Einstellung dann auch genau so äußern. Entweder bietet der ÖRR dann eine Plattform für strafbare Meinungsäusserungen. Oder sie laden die erst gar nicht ein, auch wenn es ein gemäßigten AfDler sein sollte.
Aber ist das Aufgabe des ÖRR?
Darf der ÖRR im Vorfeld ausfiltern, wo er vermutet, dass vielleicht strafbare Äußerungen getätigt werden? Dann wäre der ÖRR ja wie ein Gericht und sogar noch mächtiger, weil er Personen ausschließen darf noch
bevor diese etwas rechtswidriges getan haben.
Zumal es das bislang nicht gab. Nenn mir doch mal AfD Auftritte in Talkshows wo rechtswidrige oder strafbare Aussagen getätigt wurden.
Die AfD ist eine nicht verbotene Partei, die bei demokratischen Wahlen hohe Stimmanteile erhält. Sie vertritt wesentliche Anteile der Bevölkerung. Muss der ÖRR in seinem Auftrag zur Information und Neutralität nicht diese Bevölkerungsanteile zu Wort kommen lassen?
Was wäre wenn der ÖRR Morgen entscheidet, die SPD auszuschließen, weil die SPD erwiesenermaßen ja einen verfassungswidrigen Haushalt aufgestellt hat und der ÖRR beschließt, dass man dieser "verfassungswidrigen Partei" keine Bühne mehr bieten will? Dürfte der ÖRR das selbst entscheiden?
Wir leben in einem Land mit Gewaltenteilung. Der ÖRR dürfte nach meinem Rechtsverständnis nur dann Personen und Parteien ausschließen wenn es dazu Gerichtsurteile gibt. Also wenn ein Parteimitglied wegen rechtsradikalen Straftaten gerichtlich verurteilt wurde, dann könnte der ÖRR es ausschließen. Wenn die AfD gerichtlich verboten würde, dann könnte der ÖRR die Partei ausschließen.
Der ÖRR selber ist aber nicht Kläger und Richter! Der ÖRR hat den ausdrücklich Auftrag Menschen neutral(!) zu informieren. Und dazu gehört insbesondere,
alle politischen Strömungen soweit sie legal sind, auch zu Wort kommen zu lassen. Meines Ermessens halbwegs in einer Gewichtung, welche dem Wahlverhalten entspricht.