Sommerfrische
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Beschluss des BVerwG (Bundesverwaltungsgerichthof) zur Beitragszahlung der GEZ-Gebühren
vom 23.05.2024
vom 23.05.2024
....der Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, ein der Vielfaltssicherung dienendes Programm anzubieten, werde strukturell verfehlt, so dass es an einem individuellen Vorteil fehle......