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OEG/BVG/SGB XIV und Therapiekostenübernahme

logig

Aktives Mitglied
Ich meinte, dass du bis 31.12.2023 keinen Nachteil hattest.

Nach § 145 Abs. 4 SGB XIV, würdest du EGH nach § 66 SGB XIV bekommen, da dieses durch die nichtanrechnung von Vermögen und Einkommen eher besser ist.

Soweit § 142 SGB XIV nicht zutrifft, weil du einen Anspruch auf EGH noch nicht gestellt hast, müssten die EGH nach den anderen Kapiteln in diesem Fall § 66 SGB XIV gewährt werden.

Nur wenn gesagt wird, dass § 142 SGB XIV zutrifft, weil es reicht wenn du nach dem OEG anerkannt bist, dann könnte das Amt sagen, § 145 SGB XIV trifft nicht zu, deshalb bekommst du nach dem SGB XIV keine andere Leistungen als du bis zum 31.12.2023 beantragt hast. Dies würde allerdings das Wahlrecht absordum machen, da ohne Wahlrecht, dass immer wenn schädigungsbedingte Leistungen erst nach dem 01.01.2024 eintretten, diese ausgeschlossen wären.
 

Höhnchen

Mitglied
Danke logig für deine Ausführungen.

Ich sehe es ist eine sehr komplizierte Materie. Kein Wunder, dass sich niemand damit befassen möchte. Mein SB auf dem Amt für EGH gibt mir auch keine Verbindungsdaten für eine/n Mitarbeiter*in in der Leistungsrechtlichen Abteilung. Er schrieb ich soll mich an den VdK wenden. Was für ein Witz.

Zumal ich beim VdK bin und sie mir dabei bisher keine Hilfe waren.
Aber ich werde es dort vielleicht doch noch mal ansprechen oder ich kontaktiere noch mal die Anwältin die sich nicht zurückgemeldet hat.

Ich möchte wissen, wie der BSA bei diesem Amt gesehen wird, und wie sie es sehen, ob sie oder das VA für die Kosten zuständig sind und ich werde an den VdK verwiesen.

Was für ein frustrierender Vorgang.
Aber: Ich habe heute meinen Brief an das BMAS abgeschickt.
 

Silan

Aktives Mitglied
Ich wollte nur noch einmal darauf aufmerksam machen, dass ihr, auch wenn bislang die KK eure Psychotherapie übernommen hat, ihr Fahrtkosten geltend machen könnt. Und zwar bei der Krankenkasse, nicht beim Versorgungsamt. Ebenfalls Zuzahlungen, welche ihr geleistet habt, könnt ihr zurückfordern.
Was ihr dafür braucht ist ein Ausdruck aller Daten, wann ihr in den letzten vier Jahren (falls ihr das noch nie eingereicht habt) oder seit der letzten Fahrtkostenabrechnung zur Therapie in der Praxis wart. Für Onlinetherapie geht das natürlich nicht. Für Zuzahlungen am besten immer eine Quittung ausstellen lassen.
Das einfach zur Krankenkasse schicken und dazu schreiben, dass ihr anerkannt seid nach BVG/SGB IV und es sich bei der Therapie um die Behandlung von Schädigungsfolgen handelt. Manchmal lehnen die im ersten Versuch ab, aber da dann mit Kopie eures Bescheides in den Widerspruch gehen.
Ist zwar nicht die Welt, aber bei Fahrtkosten sind das 0,30€ pro Km macht 3 € für 10 km Entfernung. Wenn dann im Jahr 40 Therapieeinheiten in Anspruch genommen wurden, macht das schon 120€. Wenn die Therapie weiter entfernt stattfindet, ist der Rückerstattungsbetrag natürlich entsprechend höher. Und bei Zuzahlungen bekommt ihr das wieder, was ihr auch bezahlen musstet.
 

Höhnchen

Mitglied
Hallo @Silan,
Danke für deinen Hinweis. Das ist sicher für einige hilfreich und zum Ende des Jahres gehen solche Dinge gerne mal unter.

Meine Therapeutin und Ergotherapeutin sind beide gut 10 km entfernt von mir, aber weil ich kein Auto habe, nutze ich für die Fahrten das Deutschlandticket. Da würde mir meine KK wohl einen erzählen, wenn ich mir da etwas erstatten lassen wollen würde.
Obwohl ich diese Woche sogar noch Psychiaterin zusätzlich hatte…
 

logig

Aktives Mitglied
Nur kurz, bei mir zahlt die KK (läuft über Verordnung zur Krankenbeförderung) entsprechend der Reisekostenverordnung € 0,20 pro gefahrenden KM. Wonach zahlen sie bei dir den erhöhten Satz von € 0,30 KM?
 

Silan

Aktives Mitglied
Hallo @Silan,
Danke für deinen Hinweis. Das ist sicher für einige hilfreich und zum Ende des Jahres gehen solche Dinge gerne mal unter.

Meine Therapeutin und Ergotherapeutin sind beide gut 10 km entfernt von mir, aber weil ich kein Auto habe, nutze ich für die Fahrten das Deutschlandticket. Da würde mir meine KK wohl einen erzählen, wenn ich mir da etwas erstatten lassen wollen würde.
Obwohl ich diese Woche sogar noch Psychiaterin zusätzlich hatte…
Die zahlen bei mir, obwohl ich einen Freifahrtschein habe, also nur die Wertmarke zahle. Selbst wenn du mit dem Fahrrad fahren würdest, zahlen die dir pauschal die Fahrtkosten.
Nur kurz, bei mir zahlt die KK (läuft über Verordnung zur Krankenbeförderung) entsprechend der Reisekostenverordnung € 0,20 pro gefahrenden KM. Wonach zahlen sie bei dir den erhöhten Satz von € 0,30 KM?
Das kann ich dir nicht beantworten. Ich hab das irgendwann mal meinem Bruder gezeigt, der ist Mathematikproffessor... der hat google maps angeworfen, die gefahrenen km rausgesucht und das dann so ausgerechnet. Er sagte das seien 0,30€/km, ich habs nicht hinterfragt.
Bei 0,20 € wären das im Jahr auf 10 km bei 40 Einheiten 80 €, also da bekomm ich tatsächlich mehr... das sehe ich ohne zu rechnen. Aber obs jetzt tatsächlich 30ct auf den ct genau sind, müsste ich nachrechnen. Ich war von der Richtigkeit ausgegangen.
 

Höhnchen

Mitglied
Ist die Fahrkostenerstattung nicht auch im BVG geregelt? Ich erinnere mich, als ich in der Klinik war und die KK meine Fahrkosten nur anteilig übernehmen wollte, da bezog ich mich aufs BVG.
Im SGB XIV werden Fahrkosten ebenfalls geregelt. Besteht da nicht wieder der Konflikt mit dem Wahlrecht?
 

Silan

Aktives Mitglied
Soweit ich weiß bei Schädigungsfolgen nicht.
Ich habe bislang auch für Nichtschädigungsfolgen Fahrtkosten erstattet bekommen, weil ich für beides eine Zuteilung hatte und anscheinend noch habe. Jedenfalls bin ich wieder für beides von den Zuzahlungen befreit. Ich fordere entsprechend auch die anderen Fahrtkosten zurück. Mal sehen, was die damit machen. Ich werde berichten.
 

logig

Aktives Mitglied
Er sagte das seien 0,30€/km, ich habs nicht hinterfragt.
Beim Reisekostengesetzt (ist eigentlich für Dienstreisen) gibt es zwei Kilometersätze. Der Kilometersatz beträgt bei Beamten häufig nur € 0,20. Soweit ein erheblich Dienstliches Intresse besteht, werden € 0,30 abgerechnet. Ein Kilometersatz von € 0,30 wird auch genommen, wenn z.B. Dienstfahrten bei der Einkommensteuererklärung angesetzt werden. Bei mir zahlt die KK entsprechend der Reisekostenverordnung nur € 0,20 den Kilometer. Im SGB XIV steht, dass die angemessenener Kosten übernommen werden. Massstab ist hierfür das Bundesreisekostengesetzt. In dem stehen beide Sätze. Da es sich allerdingst nicht um eine Dienstreise handelt, könnte akumentiert werden, dass deshalb € 0,20 genommen werden. Allerdings könnte umgekehrt auch aktumentiert werden, da es keine andere möglichkeit als den PKW gibt (wenigstens soweit es über Krankenbeförderungsverordnung läuft) € 0,30.

Der Kilometersatz wird für jede Strecke genommen. Sprich wenn du pro Fahrt 10 KM pro Strecke hast, dann sind es für Hin- und Rückweg 20 KM * 40 - 800 KM * € 0,20 - € 160,-- oder bei € 0,30 € 240,--. Je weiter die Behandlungsstätte (wobei die KK nur bis zur nächst gelegenden Behandlungsstätte zahlt, Grundsätzlich bis zu 40 KM pro Strecke. Vielleicht sieht es bei Reisekostenersatz über das Entschädigungsamt anders aus.

Ist die Fahrkostenerstattung nicht auch im BVG geregelt? Ich erinnere mich, als ich in der Klinik war und die KK meine Fahrkosten nur anteilig übernehmen wollte, da bezog ich mich aufs BVG.
Ich meine die Fahrtkostenerstattungen waren im BVG ähnlich wie im SGB XIV geregelt.
Was wollte die die KK erstatten und was hast du durchs BVG bekommen?
 

Silan

Aktives Mitglied
Das würde passen. Ich war nämlich jetzt etwas ins schwimmen gekommen, ob ich irgendwie aus versehen viel zu viele Fahrtkosten erstattet bekomme.
Also bei mir zahlen die definitiv 30 ct und jeden gefahrenen km. Eine Strecke zur Therapie sind bei mir 52 km und ich war mal im KH und zu Nachsorgeterminen in einer ca 100 km entfernten Großstadt. In der Zeit gingen die Rückerstattungen weit über 1500 € im Jahr. Ich bekomme also die volle Strecke mit 30 ct vergütet.
 

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