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Personengesellschaften - Einbringung eines Grundstücks

B

blue

Gast
Hi Leute,
Wo befindet sich der Paragraph im Gesetz, in dem steht, dass bei Einbringung von Grundstücken der Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet werden muss?
Über eine schnelle Antwort würde ich mich freun.
Vielen Dank und ich brauch die Antwort fürs Abitur.
Gruß Blue
 

Micky II

Aktives Mitglied
Hallo Blue,

da müsstest du dich mal im BGB schlau machen. Hier mal ein Auszug:

Der Vertrag wird durch Einigung mittels einander entsprechender Willenserklärungen mehrerer abgeschlossen. Für die Annahme eines konkludenten Vertragsschlusses muss ein über das bisherige Zusammenwirken hinausgehender Rechtsbindungswillen nachweisbar sein, wenn bereits eine Gemeinschaft zwischen den Beteiligten besteht. Zum Schutze später eintretender Gesellschafter sind Publikumsgesellschaftsverträge nur anhand ihres objektiven Erklärungsgehaltes auf Grund des schriftlichen Vertrages auszulegen. Gesellschafter kann auch eine juristische Person, eine GbR oder OHG sowie ein Treuhänder sein. Der Vertrag ist grundsätzlich formfrei. Ausnahmen hiervon kann es bei der Einbringung von Grundstücken (notarielle Beurkundung nach § 313; OLG Köln, Urt. v. 13.4.2000 - 8 U 40/99) und in den Fällen der §§ 311 und 518 geben.

Quelle: www.recht-in.de

Vielleicht schaust du mal rein.
 
U

Unregis

Gast
Alle Verträge mit Grundstücken sind NUR rechtsgültig mit Notar....
immerhin wird ja bei Einbringung des Grundstückes die "Freiheit des Besitzes" eingeschränkt---nämlich vom Alleineigentum(oder Abtretung an Bank etc) an die Gesellschaft...
Den Gesellschaftsvertrag notariell beurkunden zu lassen hat MEHRFACH Vorteile:Gesellschafter untereinander besser absichern +
BERATUNG DURCH NOTAR NUTZEN!!!!!
Die Gelegenheit,dem Löcher in den Bauch zu fragen(ohne Zusatzkosten) gibt es so schnell sonst nicht...
 

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