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Rechtsschutzversicherung oder Prozesskostenhilfe?

noris0815

Mitglied
Hallo,

leider bin ich seit fast 2 Jahren im Bürgergeld Bezug wegen Krankheit.
Ich habe aktuell keinen Rechts Fall etc. Es geht mir nur um was Grundsätzliches:

Ich habe seit Jahren eine Rechtsschutzversicherung, welche ich jährlich zahle. Jetzt wurde die Versicherung natürlich wie Vieles erhöht. Es sind ab Dezember 320 Euro jährlich. Das ist mir langsam zu teuer.

Jetzt bin ich am überlegen, die Versicherung zu kündigen. Ich habe meine Rechtsschutzversicherung noch nie gebraucht, aber man weiß ja nie.
Hat jemand Erfahrung mit dem Thema Prozesskostenhilfe anstatt einer Versicherung?
Kann man das überhaupt vergleichen?

Grüße
Martin
Eine wichtige Frage ist immer was deckt deine Versicherung ab und wirst du in sowas je als reinrennen.

meine Versicherung hat mir jetzt einmal geholfen. Und einmal nicht.
Ich halte sie jedoch weiterhin aus ähnlichen Gründen wie du „man weis ja nie“
 

koernerpudding

Mitglied
Der Nachteil bei Prozesskostenhilfe ist, dass du dich finanziell erstmal nackig machen musst. Nachweise erbringen ohne Ende. Diese Nachweise auch Jahre später immer wieder erbringen musst und die PKH ggf. am Ende zurückzahlen musst. Je nachdem wie sich deine finanzielle Situation verändert.
 

Hajooo

Sehr aktives Mitglied
Der Nachteil bei Prozesskostenhilfe ist, dass du dich finanziell erstmal nackig machen musst. Nachweise erbringen ohne Ende. Diese Nachweise auch Jahre später immer wieder erbringen musst und die PKH ggf. am Ende zurückzahlen musst. Je nachdem wie sich deine finanzielle Situation verändert.
So gesehen hat das ja auch etwas Richtiges:

Dem Mittellosen wird geholfen, damit er sein Recht bekommt.

Es gibt ja ein Erstgespräch, indem erörtert wird, in wie weit ein Prozessgewinn in Aussicht steht.
Bei Gewinn übernimmt eh' der Gegner die Verfahrenskosten und Auslagen etc.

Falls es eher kritisch aussieht, wird am sich darüber beraten müssen.

Eine RS wird das ähnlich behandeln.
 

koernerpudding

Mitglied
So gesehen hat das ja auch etwas Richtiges:

Dem Mittellosen wird geholfen, damit er sein Recht bekommt.

Es gibt ja ein Erstgespräch, indem erörtert wird, in wie weit ein Prozessgewinn in Aussicht steht.
Bei Gewinn übernimmt eh' der Gegner die Verfahrenskosten und Auslagen etc.

Falls es eher kritisch aussieht, wird am sich darüber beraten müssen.

Eine RS wird das ähnlich behandeln.
Man bekommt Prozesskostenhilfe nur, wenn auch Aussicht auf Erfolg besteht. Eine Rechtschutzversicherung übernimmt auch nur einen Fall wenn Aussicht auf Erfolg besteht.

Die Gerichte sind schon mit zum Teils dämlichen Fällen komplett überlastet
 

Piepel

Aktives Mitglied
Man bekommt Prozesskostenhilfe nur, wenn auch Aussicht auf Erfolg besteht. Eine Rechtschutzversicherung übernimmt auch nur einen Fall wenn Aussicht auf Erfolg besteht.
Die Regelung, wenn sie so ist, fände ich....nachteilig:
Wer bitte soll vorab über einen Ausgang eines Verfahrens befinden, da dies ja tatsächlich dem Gericht vorbehalten sein muss?

Die Gerichte sind schon mit zum Teils dämlichen Fällen komplett überlastet
Ja leider, drum hat man im Bereich Arbeitsrecht wohl generell festgelegt, dass jeder seine Kosten in der ersten Instanz selber zahlt.
Die Regelung finde ich nicht grundsätzlich falsch.
Ein Kläger wird entscheiden müssen: was kostet mich mein Verfahren und wie hoch sind meine Chancen es zu gewinnen - oder führe ich ein Verfahren auf Kosten der Gesellschaft, das mir weniger als die Kosten einbringt?

Überspitzt mag nämlich gelten:
Der Verlierer des Verfahrens hat sich ausserhalb des Urteils " im Namen des Volkes" begeben.
Um dies festzustellen, bedarf es des Verfahrens.
Gewinnt der Kläger also nicht , so hat er selber sich ausserhalb begeben , daher auch die Kosten zu vertreten.
Gewinnt er, trägt er ebenso Kosten.

Hat er aber den Gegner vorher in Verzug gesetzt, so ergibt sich durch die Zahlungspflicht ein ersetzbarerer Schaden, der aber nicht vor dem Arbeitsgericht verhandelt wird.
Stimmt da so?
 

Larissa

Aktives Mitglied
Ich würde die Versicherung sofort kündigen. Geht, glaube ich, 1 Monat nach Bekanntgabe der Erhöhung. Müsse aber auch in dem Erhöhungsschreiben stehen.
Und mir dann genau überlegen, welche Sparte ich überhaupt benötigen könnte. Verkehr bringt nicht so viel, wenn ich kein Auto habe. Beruf auch nicht, wenn ich Bürgergeld beziehe. Mietrechtschutz ist evtl. über einen Mieterverein günstiger zu haben.
Wenn ich Bürgergeld beziehen würde, würde ich mir Rechtsschutz ganz sparen.
 

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