Man bekommt Prozesskostenhilfe nur, wenn auch Aussicht auf Erfolg besteht. Eine Rechtschutzversicherung übernimmt auch nur einen Fall wenn Aussicht auf Erfolg besteht.
Die Regelung, wenn sie so ist, fände ich....nachteilig:
Wer bitte soll vorab über einen Ausgang eines Verfahrens befinden, da dies ja tatsächlich dem Gericht vorbehalten sein muss?
Die Gerichte sind schon mit zum Teils dämlichen Fällen komplett überlastet
Ja leider, drum hat man im Bereich Arbeitsrecht wohl generell festgelegt, dass jeder seine Kosten in der ersten Instanz selber zahlt.
Die Regelung finde ich nicht grundsätzlich falsch.
Ein Kläger wird entscheiden müssen: was kostet mich mein Verfahren und wie hoch sind meine Chancen es zu gewinnen - oder führe ich ein Verfahren auf Kosten der Gesellschaft, das mir weniger als die Kosten einbringt?
Überspitzt mag nämlich gelten:
Der Verlierer des Verfahrens hat sich ausserhalb des Urteils " im Namen des Volkes" begeben.
Um dies festzustellen, bedarf es des Verfahrens.
Gewinnt der Kläger also nicht , so hat er selber sich ausserhalb begeben , daher auch die Kosten zu vertreten.
Gewinnt er, trägt er ebenso Kosten.
Hat er aber den Gegner vorher in Verzug gesetzt, so ergibt sich durch die Zahlungspflicht ein ersetzbarerer Schaden, der aber nicht vor dem Arbeitsgericht verhandelt wird.
Stimmt da so?