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    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Rückforderungsanspruch

R

Rektor8811

Gast
Hallo, bin neu hier und brauche Ihre Unterstützung und Rat!

Folgendes Problem. Person A und Person B leben in einer Lebensgemeinschaft, also sind nicht verheiratet. Beide wohnen in der kleiner Wohnung von Person B (das bin übrigens ich J)). Person A möchte sich aber gerne eine größere Wohnung anschaffen, geht zur Bank und kauft eine 3-Zimmer ETW für 76.000€ (davon sind 59.000€ Darlehen). In das Grundbuch werden aber beide eingetragen, weil beide den Kaufvertrag (50%-50%) unterschrieben haben. Warum, fragt sich jeder vernünftiger Mensch denn so??




Weil:
  • Person A möchte nicht, dass Person B sich als Mieter fühl, sondern als gleichberechtigter Miteigentümer.
  • Person A hat Person B überredet seine kleine ETW mit Verlusten zu verkaufen.
  • Zwischen Person A und Person findet eine MÜNDLICHE Absprache statt, dass die Person B im Laufe der nächsten Jahre seine Hälfte an die Person A abbezahlt indem diese auf das Konto von Person A monatlich einen Bestimmten Betrag überweist sowie jährlich die Hälfte von Sondertilgungen.
Nach ein Paar Jahren gehen die Wege von Person A und Person B auseinander. Person A möchte gerne dann die Miteigentumsanteile von Person B übernehmen und bietet ihm 6.000€ an. Tatsächlich wurden von der Person B auf das Konto von Person A knapp 13.000€ überwiesen, die Person B von der Person A zurück fordert. Die Person A betrachtet die Differenz als Nebenkosten und Schaltet einen Anwalt ein. Der Schreibt folgendes an die Person B:

„… sämtliche Kostenerstattungsansprüche von Ihrer Seite verjährt sind“
„… im Übrigen ist die Übertragung des Miteigentumsanteils durch Sie auf unsere Mandantin rechtlich als Schenkung zu bewerten, da Sie keinerlei Verpflichtung bei der Übertragung der Immobilie eingegangen sind. Demzufolge wäre der Übertragungsvorgang schenkungsteuerpflichtig. Da ich nicht davon ausgehe, dass Sie den Vorgang beim Finanzamt angezeigt haben, behalten wir uns eine Meldung der Angelegenheit beim Finanzamt vor.“
"... wir widerrufen hiermit namens und in Vollmacht unserer Mandantin diese Schenkung und haben Sie aufzufordern bis zum (...) die Immobilie an unsere Mandantin zurück zu übertragen".



Und hier sind meine Fragen:
  • Handelt es sich wirklich um eine Schenkung? Es wurde hier weder schriftlich noch notariell etwas festgehalten. Jede Zahlung kann ich selbstverständlich nachweisen.
  • Wenn es wirklich der Fall ist, muss ich die Schenkungssteuer nachzahlen?
  • Wie stehe ich da, wenn es zu einer Teilversteigerung kommen soll?
  • Wer trägt die Kosten für das gerichtliches Wertgutachten und die gerichtliche Kosten?
  • Kann ich die Teilversteigerung irgendwie verhindern?
  • Soll ich auch einen Anwalt einschalten oder würde ich so wie so Recht bekommen?
  • Wie ist hier die Rechtslage???
Für Ihre Meinungen, Äußerungen und Rate über das Problem bedanke ich mich im Voraus!


Mit schönen Grüßen,
Rektor8811
 
U

Uncle Tom

Gast
Der Anwalt blufft, da beide Personen den Kaufvertrag unterschrieben haben. Somit hatten beide eine Verpflichtung. Die Folge war, beide stehen im Grundbuch.

Eine Schenkung ist daher für mich auszuschließen.

Wie die Finanzierung erfolgte, das haben die Beteiligten im Innenverhältnis geklärt bzw. zu klären.

Aber weiterer Rat wird hier von mir nicht erfolgen, da hier anwaltlicher Rat erforderlich und dies durch dieses Forum nicht gewährleistet werden kann und auch gegen das Rechtsberatungsgesetz verstößt.
 

JaneDoe

Aktives Mitglied
„… im Übrigen ist die Übertragung des Miteigentumsanteils durch Sie auf unsere Mandantin rechtlich als Schenkung zu bewerten, da Sie keinerlei Verpflichtung bei der Übertragung der Immobilie eingegangen sind. Demzufolge wäre der Übertragungsvorgang schenkungsteuerpflichtig. Da ich nicht davon ausgehe, dass Sie den Vorgang beim Finanzamt angezeigt haben, behalten wir uns eine Meldung der Angelegenheit beim Finanzamt vor.“
"... wir widerrufen hiermit namens und in Vollmacht unserer Mandantin diese Schenkung und haben Sie aufzufordern bis zum (...) die Immobilie an unsere Mandantin zurück zu übertragen".
:confused::confused:

Ja, die lieben Gegenanwälte :rolleyes:

Das Du auf Drängen Deines Ex-Partners Deine damalige ETW mit Verlust verkauft hast, zählt wohl leider nicht vor Gericht.
Aber Du solltest dies nicht aus den Augen verlieren.

Soweit ich es verstanden habe, wurde der Kaufvertrag von Euch zusammen unterschrieben und Ihr steht gemeinsam gleichrangig?! im Grundbuch.
Also seid Ihr beide Eigentümer.
Vll. solltest Du der Gegenseite vorschlagen, die Wohnung zu verkaufen, um daraus die Verbindlichkeiten abzulösen.;)
Ein kleiner Hinweis darauf, daß Du als gleichberechtigter Miteigentümer die Wohnung auch in die Zwangsversteigerung geben kannst, sollte sich sich keine gütliche Einigung erreichen lassen, könnte Wunder bewirken.:cool:

Aber am besten solltest Du Dich von einem Anwalt beraten lassen, der auf Immobilienstreitigkeiten spezialisiert ist.
Wenn man so etwas ohne anwaltlichen Beistand alleine durchfechten will, kann es ganz schnell in die Hose gehen.
Mit einem scheiß Anwalt allerdings auch.

Viel Glück

 
R

Rektor8811

Gast

Vll. solltest Du der Gegenseite vorschlagen, die Wohnung zu verkaufen, um daraus die Verbindlichkeiten abzulösen.;)
Ein kleiner Hinweis darauf, daß Du als gleichberechtigter Miteigentümer die Wohnung auch in die Zwangsversteigerung geben kannst, sollte sich sich keine gütliche Einigung erreichen lassen, könnte Wunder bewirken.:cool:
 
R

Rektor8811

Gast

""""Vll. solltest Du der Gegenseite vorschlagen, die Wohnung zu verkaufen, um daraus die Verbindlichkeiten abzulösen.;)
Ein kleiner Hinweis darauf, daß Du als gleichberechtigter Miteigentümer die Wohnung auch in die Zwangsversteigerung geben kannst, sollte sich sich keine gütliche Einigung erreichen lassen, könnte Wunder bewirken.:cool:"""

Hallo JaneDoe,
vielen Dank für Dein Beitrag.
Die Lage auf dem Immobilienmarkt ist leider zurzeit sehr schlecht, daher will die Person A die ETW nicht verkaufen, zumindest für wenig Geld nicht verkaufen. Es kann aber zu einer Teilungsversteigerung kommen, hier steige ich aber auch nicht ganz durch. Wird in dem Fall nur die Hälfte der ETW versteigert oder die komplete ETW? Kann ich was dagegen unternehmen? Ich vermute, dass ich in dem Fall ganz leer ausgehe, weil das Darlehen ist noch nicht ganz abbezahlt und die Bank kasiert zuerst das Geld und der Rest (wenn noch überhaupt was übrig bleibt) wird geteilt.
Was für Anwalt bschäftigt sich mit solchen Sachen? Familienanwalt, Anwalt für Erbrecht?...

 
R

Rektor8811

Gast
Der Anwalt blufft...

Hallo Uncle Tom,
danke für Dein Rat.
Darf ein Anwalt in solchen Angelegenheiten bluffen? Es geht doch um ine beträchtliche Summe, für mich bträchtliche auf alle Fälle!
Bin auch der Meinung, dass das Ganze nicht als Schenkung betrachten kann, da es notariell nicht festgehalten wurde. Aber wie kann man dann so was nennen wenn nicht Schenkung?
Was meinst Du, soll ich mich vielleicht beim Finanzamt wegen der Nachzahlung der Steuer erkündigen oder wäre das "gefährlich"? :eek:
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
KEIN RECHTSRAT..nur Überlegungen dazu!

Wieso "Erbrecht" oder "Familienrecht"?

Wenn Anwalt,dann Zivilrecht...Immobilienrecht oder so...

WAS Ihr vertraglich alles vereinbart habt,wißt NUR IHR!

Die schriftlichen Verträge (Notarielle Verträge/Darlehensverträge..) sind EINE SACHE.

Dazu kommen MÜNDLICHE VERTRÄGE -beweisbar durch Sachverhalte (schlüssiges Verhalten-> Zahlungen,Handlungen..) oder Zeugenaussage etc. und auch " Sachverhalte aus dem allgemeinen Zusammenleben".

Geh in eine Bibliothek,wenn Du kostenpflichtigen RA-Rat scheust und leih Dir Bücher zum Thema Zwangsversteigerung/Teilungsversteigerung ..aus.
Oder durchsuch Rechtsforen---recht.com,Jurathek...

Eine gütliche Einigung wird für BEIDE nicht so ruinös,wie eine Schlammschlacht.

Wenn es keine Schenkung war,mußt Du auch keine Schenkungssteuer zahlen.

Einmal gibt es Ansprüche ggü.der Bank,die NIEMANDEN so ohne weiteres aus der Pflicht entläßt,dann habt Ihr Ansprüche im Innenverhältnis .

Die müßt Ihr Stück für Stück aufdröseln.

Kann niemand hier,wenn er nicht die ORIGINALVERTRÄGE/BELEGE
kennt!

Ist Kaffeesatzleserei...und..."Eigentum verpflichtet"-- da sind halt auch Kosten einzuplanen.
Kann man nur jedem raten,immer in guten Zeiten im Innenverhältnis ALLES vertraglich schriftlich festzuhalten.
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Bei einem FREIEN VERKAUF besteht eher die Chance eines angemessenen Kauferlöses...bei einer
STRITTIGEN TEILUNGSVERSTEIGERUNG (ZV zum ZWECKE DER AUFHEBUNG DES GEMEINSAMEN EIGENTUMS-> Teilung der Miteigentümerschaft!) habt Ihr u.U. eine mickrige Summe (z.B. kann auch SIE bieten! Und hat dann für lau die Bude...) ...
aber die Schuld (Restschuld) bleibt Euch erhalten...

ebenso wie die ungeklärten gegenseitigen Ansprüche im Innenverhältnis.
 
Zuletzt bearbeitet:

Micky

Sehr aktives Mitglied
KEIN RECHTSRAT..nur Überlegungen dazu!

Hab noch mal Deine Angaben durchgelesen---
da stellt sich mir die Frage:

WER zahlte die 17000 ,die nicht durch Darlehen finanziert wurden?

(Hälftig von jd.ME zu tragen!)


WER zahlte die Notarkosten,die Grundbuchkosten,die Grunderwerbsteuer...(Hälftig von jedem ME zu tragen)

WER zahlte die "Finanzierungskosten" (Zinsen..) (hälftig...s.o)

WER zahlte die Tilgungsraten ? (hälftig..s.o.)

WER zahlte die NK (Ihr habt gemeinsam dort gelebt: wieder hälftig,es sei denn,einer will den anderen durchfüttern freiwillig)


Wenn nur SIE einen Kredit hatte (und damit vertraglich gesicherte Zahlungs- aufschübe---heißt: SIE muß nicht SOFORT die 59000 zurückzahlen,da sie ja in Raten lt.Darlehensvertrag an die Bank rückerstattet!) ---so
hätte aber ein "stiller Miteigentümer",der nur einen PRIVATKREDIT hat mit dem anderen Eigentümer (nämlich hier vermutlich über 29500 zzgl.sonst.Kosten) --

die ihm wohl nicht bewußte Situation,daß die "stillschweigenden Zahlungsaufschübe" (Du schreibst :Vereinbarung zur Ratenzahlung!), jederzeit(!!!) siehe BGB gekündigt werden können.

Sie kann also OHNE GRUND
jederzeit mit Kündigungsfrist 3 Monate
den "PRIVATKREDIT" kündigen,Dir gegenüber---
und den Betrag zuzüglich Zinsen und abzüglich Deiner Teilzahlungen
fordern,einklagen...vollstrecken lassen .

Einen Kredit im Innenverhältnis zu beweisen,fällt hier LEICHT---denn: es wurden schlüssige Zahlungen vorgenommen.So stellst Du es dar.

(Da Du über den Kredit nicht Bescheid weißt--die RESTSCHULDSUMME,die Konditionen... ,nehme ich an,er läuft nur auf sie? )


Mein Verdacht: Du hast zwar das Eigentum erworben,Dich aber NICHT wie vertraglich vereinbart hälftig an den Kosten beteiligt. (und möchtest hier einen "Schleichweg" genannt bekommen?) Falls ich mich irre...entschuldige es bitte.

Sonst wären mehr als nur 13000 Eu geflossen.
76000 : 2 sind 38000 --dazu sonstige Kosten,Zinsen..

Nach meiner überschlägigen Rechnung stehen ihr 25000 Eu zzgl.sonst.Kosten durch Dich zu .

Es stünde Dir evl.eine Aufrechnung gg.Nutzungsausfall zu,wenn sie Dich rauswarf.

Einen "Herausgabeanspruch" auf die Immobilie wird sie erst haben,wenn sie erfolgreich vor Gericht gegen Dich ein Urteil erstritten hat. Dann kann sie in Dein KOMPLETTES VERMÖGEN vollstrecken.
 
Zuletzt bearbeitet:
R

Rektor8811

Gast
AW: KEIN RECHTSRAT..nur Überlegungen dazu!

Hab noch mal Deine Angaben durchgelesen---
""...WER zahlte die 17000 ,die nicht durch Darlehen finanziert wurden?..."

Die 17000 wurden bei den Eltern von der Person A ausgeliehen und wurden demnächst ratenweise von unserem gemeinsamen Konto (extra dafür errichtet!) an die Eltern überwiesen.

"...WER zahlte die Notarkosten,die Grundbuchkosten,die Grunderwerbsteuer?..."

Das haben wir jeder zu Hälfte übernommen, also sofort bezahlt. Die Belege sind vorhanden.

"...WER zahlte die "Finanzierungskosten" (Zinsen..) (hälftig...s.o)..."

Die Person B hat jeder Monat 600 Euro auf das gemeinsames Konto überwiesen, davon sollte eine Hälfte für das Darlehen fließen und die andere für die fällige Nebenkosten (Verwaltung, Strom, Telefon).

"...WER zahlte die Tilgungsraten ? (hälftig..s.o.)..."

- siehe oben. Die Person B hat die Sondertilgung getilgt.

"...WER zahlte die NK (Ihr habt gemeinsam dort gelebt: wieder hälftig,es sei denn,einer will den anderen durchfüttern freiwillig)..."

- siehe oben.

"...(Da Du über den Kredit nicht Bescheid weißt--die RESTSCHULDSUMME,die Konditionen... ,nehme ich an,er läuft nur auf sie? )"...

Warum meinst Du, dass ich da nichts weiß? Der Kredit läuft auf sie, abbezahl wurden genau 13000 netto, den Rest kenne ich ja auch, ich habe ja alle Kopien.

"...Mein Verdacht: Du hast zwar das Eigentum erworben,Dich aber NICHT wie vertraglich vereinbart hälftig an den Kosten beteiligt. (und möchtest hier einen "Schleichweg" genannt bekommen?) Falls ich mich irre...entschuldige es bitte..."

Eine ETW auf der Weise zu erwerben war die Idee von der Person A. Das wollte ich gar nicht, war strick dagegen, genauso wie gegen der Verkauf meiner bisherigen ETW. Wo sollte ich auf einen Schlag 38000 Euro nehmen? Ich habe ja meine ETW mit einigen Verlusten verkauft. Sie wollte aber unbedingt die Wohnung haben hat ALLEINE alles Entschieden und ging ALLEINE zur Bank. Die Vereinbarung war halt: ich bezahle Stück für Stück meine Hälfte ab, in dem ich monatlich 300 Euro überweise. Du irrst Dich gewaltig. Ich bin kein Schmarozze und will nicht die Hälfte der Wohnung haben sonder nur die Summe, die ich investiert habe. Kein Cent mehr.

"...Sonst wären mehr als nur 13000 Eu geflossen.
76000 : 2 sind 38000 --dazu sonstige Kosten,Zinsen.."

siehe Erklärung oben. Was für welche 38000 €???

"...Nach meiner überschlägigen Rechnung stehen ihr 25000 Eu zzgl.sonst.Kosten durch Dich zu..."

???

"...Es stünde Dir evl.eine Aufrechnung gg.Nutzungsausfall zu,wenn sie Dich rauswarf..."

Es warf mich keiner raus, außerdem steht das hier überhaupt nicht zur Debatte. Wenn Du das aber unbedingt wissen willst: sie zu verlassen war alleine meine Entscheidung, das sie seit Jahren unter psychologischen Betreung steht und machte unsere letzten gemeinsamen Jahre zur Hölle. Daher die Entscheidung.
 

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