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Schulverweigerung über mehrere Jahre

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dr.superman

Sehr aktives Mitglied
Schulrecht ist Ländersache. Daraus ergibt sich, dass die allgemeine Schulpflicht nicbt in allen Bundesländern gleich lang ist.
bundesrecht bricht landrecht und die allg. Schulpflicht ist in D in allen Ländern gleich - bis man 18 ist.
.
 
F

FrauVomJupiter

Gast
Wenn kein Abschluss erreicht werden kann, kann ein Antrag auf Verlängerung der Vollzeitschulpflicht gestellt werden. Dem hattest du quasi widersprochen, dr.superman.
Des Weiteren können Schüler in einigen Bundesländern sehr wohl "normal" sitzenbleiben. Auch daran hattest du irgendwie was auszusetzen.
 

dr.superman

Sehr aktives Mitglied
?
ich bezog mich doch eindeutig auf Mittelschule? Und dass es nahezu unmöglich ist, da sitzen zu bleiben?
wo habe ich denn das für alle Schularten in allen Ländern ausgeschlossen?
 
F

FrauVomJupiter

Gast
Alles gut, du bist im Bilde, dr.superman. In der Mittelschule in Bayern zum Beispiel bleiben Schüler aber ganz normal sitzen, wenn sie das Klassenziel nicht erreichen ;)
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
In Sachen kann. man einmal in der Schulkarriere sitzenbleiben und wird beim nächsten mal unahängig von der Leistung versetzt. Das kommt aber ziemlich oft vor.
Die allgemeine Schulpflicht endet nach 9 Schulbesuchsjahren, unabhängig von der erreichten Klassenstufe. Abgangszeugnis Klasse 7 etwas ist also möglich. Nämlich einmal sitzengeblieben und einmal die allg. Schulpflicht für ein Jahr auf Antrag ausgesetzt. Auch das ist nicht so selten.

Das sind aber alles landesspezifische Regelungen.

Die Zuweisung der Bildung an die Länder ist im Grundgesetz verankert. Es gibt kein Bundesrecht dazu. Außer für den Hochschulpakt. Dafür wurde extra das Grundgesetz geändert, damit in diesem Sonderfall der Bund Gelder an die Länder ausschütten kann.
 

cucaracha

Urgestein
Das Mädchen hätte ene Therapie gebraucht und die Familie eine Familientherapie.

Im Heim oder in einer WG schaffen die Jugendlichen den Schulabschluss sehr häufig nicht.

Nach 9 Schulbesuchsjahren endet die Schulpflicht auch wenn man häufig sitzen blieb.
 

Rom2022

Aktives Mitglied
In Sachen kann. man einmal in der Schulkarriere sitzenbleiben und wird beim nächsten mal unahängig von der Leistung versetzt. Das kommt aber ziemlich oft vor.
Die allgemeine Schulpflicht endet nach 9 Schulbesuchsjahren, unabhängig von der erreichten Klassenstufe. Abgangszeugnis Klasse 7 etwas ist also möglich. Nämlich einmal sitzengeblieben und einmal die allg. Schulpflicht für ein Jahr auf Antrag ausgesetzt. Auch das ist nicht so selten.

Das sind aber alles landesspezifische Regelungen.

Die Zuweisung der Bildung an die Länder ist im Grundgesetz verankert. Es gibt kein Bundesrecht dazu. Außer für den Hochschulpakt. Dafür wurde extra das Grundgesetz geändert, damit in diesem Sonderfall der Bund Gelder an die Länder ausschütten kann.
Nee, hier sind 10 Jahre Schulpflicht.
 
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