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Schwester Miterbin terrorisiert mich nach dem Tod der Mutter

Ausnahmsweise

Aktives Mitglied
Wieso hast du dieses Erbe überhaupt angenommen?
Dir muss doch klar gewesen sein, dass da nichts von Wert zu erben ist und ebenso, dass deine Schwester und du nicht miteinander könnt.

Jetzt hast du dich in diese Lage gebracht und wirst dich anwaltlich beraten lassen müssen, wie du am günstigsten aus der Nummer herauskommen kannst.
 

weidebirke

Urgestein
Aber mal ernsthaft jetzt: Es geht um persönliche Dinge, Gartenkram und 3900 €?

Das würde ich loslassen. Vollständig. Wahrscheinlich sind 3900 € für Dich viel Geld.

Aber Du schreibst, dass Dich das bisher viel gekostet hat schon, dass Du zusätzlich Unterstützung und Psychotherapie gebraucht hast. Du hast Dich so abgrenzen müssen, dass Du 20 Jahre keinen Kontakt hattest. Warum sind Dir diese Dinge denn jetzt wichtig? Warum willst Du unbedingt die Gartengeräte haben? Diese Summe ist es nicht wert, sich so aufzureiben, ernsthaft.
 

Trecker

Mitglied
Wie ist die Erbmasse und was?
Welche Summe.

Ich würde für die Frechheit mit Schloss Anzeige machen wegen Unterschlagung, da sie Zeug geklaut hat.

Das Gedöns mit dem Anwalt bei der Witzsumme ist nicht nachvollziehbar.Sag der Schrulle, dass Mutter sich für so eine Tochter im Grab umdrehen würde und es nicht ihrem Wunsch entsprechend ist ,was sie abzieht.

Auf Anwalt wurde ich nicht reagieren.Einschreiben nicht annehmen oder im die Filiale zurück gehen lassen und nicht abholen bis die kirre wird.

Keine Angst, du hast das Recht auf deiner Seite

Wer trägt die Kosten bei einem Erbstreit? Die Kosten für einen Erbstreit trägt immer die Partei, die den Erbstreit verliert. Demnach hat die unterliegende Partei nicht nur sämtliche Gerichtskosten und die eigenen Anwaltskosten, sondern auch die Anwaltskosten der anderen Partei zu tragen.

Ab zum Anwalt,der holt das Beste für dich raus. Keinen Cent verschenken. Die Schrulle kostet der Streit mehr als ihr lieb ist. Du gibst nicht mehr nach.Kontakt abbrechen. Kommunikation nur per Anwalt. Hak Andenken und Gefühle ab,es geht nur ums Geld.

Ich habe auch geerbt. War 2x Krankenhaus da Kollaps vor lauter Schreierei und Aufregung. Was meine Eltern angerichtet haben ist eine Katastrophe. Ich habe allerdings mir Hilfe geholt von Bank, Notar, Anwalt usw.,das half ungemein, so fand es ein gutes Ende.
Schwester sagte, das Erbe kann ruhig 6 Jahre ungeteilt bleiben. Sie wollte nicht teilen und nicht auflösen, sondern die Wohnung in ein Museum verwandeln, wo sie ab und zu hin fährt. Ich bekam Brief von Anwalt, ich soll nichts anfassen und nichts sortieren und kein Müll wegschneißen
Meine Mutter hat genau das was bei dir war angerichtet, Chaos durch das Testament. War zum echt verrückt werden. Die Mutter war übrigens persönlichkeitsgestört.
Problem war , ich brauchte das Geld, Schwester ist Beamtin und hatte kein Bock auf gar nichts und brauchte das Geld uberhaupt nicht.
Das meiste ist jetzt schon aufgeteilt. Streit hat insgesamt 50.000 gekostet. Schwester wollte explizit streiten und an mir Rache üben, was ihr auch gelungen ist. Sie ist erkrankt.
Gerichtsverfahren wollte ich nicht, da zu lange, also Jahre dauert. Ich wäre Jahre nicht an mein Geld genommen.
Testament war überaus nahlässig und konnte von einer Partei sabotiert werden, was die Schwester maximal ausspielt und ausnutzt. Das ist ihr Ding, aber hallo.
Testament war sogar vom Notar, aber der Notar war plump und hatte kein Bock. Notarhaftung aber ausgeschlossen.
 

Trecker

Mitglied
Nein, die Erbfolge entscheidet, wer erbt. Man kann das Erbe annehmen oder ausschlagen. Allerdings sehe ich es so, wenn du schon 20 Jahre nichts mehr mit der Familie zu tun haben wolltest, würde ich eh das Erbe ausschlagen, außer es steht 1 Million im Raum.
Eine Erbengemeinschaft sind meist mehrere Personen, teilweise mit unterschiedlichen Anteilen und unterschiedlichen Verwandtschaftsgrad und ist noch ein Stück komplexer. Ihr seid 2 Kinder und zu gleichen Teilen erbberechtigt. Man kann sich auch auszahlen lassen.
Der Erblasser kann wen er will zum Erben machen im.Testament. Gewisse ganz nahe Angehörige genießen ein Pflichtteilsrecht. Dies muss dann aber von den betroffenen Personen nach dem Tod proaktiv gewollt werden, innerhalb 3 Jahren, sonst ist es verfallen. Theoretisch kann ein Pflichtteilsrecht auch entzogen werden, aber nur bei Mord oder so. Auf Pflichtteil setzen ( im Volksmund enterben) kann jeder Erblasser ohne Begründung. Man erbt jemanden, indem man einfach einen anderen Erben einsetzt im Testament. Testament geht handschriftlich am Küchentisch und kann selber für 30 Euro im Amtsgericht registriert und hinterlegt werden.
 

Grisu

Aktives Mitglied
Korrekt,
und meine Mutter war klug genug zu versuchen meinen Bruder zu enterben. Testament wurde notariell verfasst und auch die Immobilie geregelt, sowie Testamentsvollstreckung.

Mein Bruder hat sich Null um meine Mutter gekümmert, war nur mit übler Nachrede gut, Auflösung der Wohnung war ihm egal, Hauptsache, er muss nichts machen. Dummerweise (für ihn) hat er sich verrechnet: er als jahrzehntelanger Bürgergeld- bzw. Hartz4-Bezieher wollte das Geld an den Ämtern vorbeijonglieren - also Sozialbetrug begehen - da ich dabei nicht mitspiele hat er wohl Pech gehabt.

Dir ist aber schon klar, dass diese Gelder gemeldet werden müssen wenn Du im Transferbezug ist - da hast Du doch am Ende so und so nichts mehr davon oder?

Gruß von Grisu
 

Marisol

Sehr aktives Mitglied
Nochmal meine Frage:
Spekulierst du auf den Erlös des Wohnungsverkaufes?
Das wären ja dann weitaus mehr als 3.900 Euro.
Ob deine Schwester "das geld braucht oder nicht", geht dich nichts an.
An ihrer Stelle würde ich dich auch rauskicken, denn du warst Jahrzehnte weg.
man kann nicht zeitgleich meiden und die hand aufhalten.
Vielleicht wäre es klüger, du würdest die doch durchaus vorhandene Energie in eine Erwerbstätigkeit investieren.
Dann musst du auch nicht mehr neidisch auf die Schwester gucken, die einen Beruf hat.
 

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