Hallo zusammen. Ich entschuldige mich im Vorraus schon für einen längeren Text. Für ein besseres Verständnis muss ich etwas weiter ausholen.
Mit meinem Mann zusammen bewohne ich in einem Haus ein Zimmer. Mit den restlichen Nachbarn teilen wir die Küche, die Bäder und die Waschküche. Unter diesen Nachbarn befindet sich ein Mann, mitte 50, mehrfach vorbestraft. Wegen einem Großteil der Straftaten, saß der Nachbar mehrfach ein. Bei den Straftaten handelt es sich um Drogenhandel, führen von Drogen, Diebstahl und Einbrüche.
Schon mehrmals wurde dieser Nachbar gegen meinen Mann und mich handgreiflich. Es kam zu mehreren Körperverletzungen. Seit über 2 Jahren ist der Nachbar auf Bewährung. Diese Bewährung wurde immer wieder mal verlängert. Laut Staatsanwalt wären die aktuellen Vergehen zu geringfügig im Vergleich zu dem, was früher getan worden war.
Vor 14 Tagen kam es dann zur sexuellen Nötigung gegen mich. Der Nachbar betatschte mich überall, auch mehrfach an den Geschlechtsteilen. Dabei wurde ich auch mehrfach verletzt. Ich bekam im Krankenhaus eine Kehlkopfverletzung und einige Prellungen diagnostiziert. Hinzu kamen mehrere Hämatome, die noch 14 Tage später leicht zu sehen waren.
Das ganze brachte ich zur Anzeige. Nun befürchte ich aber, dass diese Anzeige ebenfalls eingestellt wird. Dann werde ich aber in Berufung gehen. Sollte es doch zu einer Verhandlung kommen, stellen sich mir nun folgende Fragen:
- da der Täter mehrfach vorbestraft ist und im Moment auch noch Bewährung hat, frage ich mich, ob er ebenfalls nur eine Verlängerung der Bewährung bekommen könnte.
- wie darf ich mich bis zu einer möglichen Verhandlung verhalten? Alleine traue ich mich im Haus nicht mehr zu bewegen. Da ich aber zeitweise alleine bin, überlege ich mir eine entsprechende Waffe zu beschaffen. Den kleinen Waffenschein besitze ich. Es ist noch keine 48 Stunden her, als der Nachbar erneut versucht hatte, gegen mich handgreiflich zu werden. Zum Glück hatte ich in dem Moment ein sehr scharfes Messer in der Hand und der Nachbar trat den Rückzug an. Er verkündete aber schon vor Tagen, dass er nur darauf wartet, mir alleine zu begegnen, um das fertig zu machen, was er angefangen hatte.
- sollte ich mir z.B. einen Taser zulegen, darf ich mit diesem dann aus unserem Zimmer laufen, um in Küche, oder Bad zu gehen? Dürfte ich den Taser dann auch einsetzen, wenn der Nachbar mich erneut anfasst?
Ich habe große Angst, sobald ich alleine bin. Auch fühle ich mich mehr als unwohl, sobald ich den Nachbar nur höre. Wenn ich ihn dann auch noch sehe, verstärkt sich das ganze. Es kann nicht sein, dass ich die ganze Zeit im Zimmer eingeschlossen bin, ohne mich frei bewegen zu können. Ich habe aber auch keine Lust, dem Nachbarn nochmal in die Finger zu gelangen, ohne mich verteidigen zu können.
Mein Mann und ich suchen schon sehr lange eine Wohnung. Der Wohnungsmarkt ist allerdings nicht grade rosig. Es steht also in den Sternen, bis wann wir hier und damit auch von dem Nachbarn weg kommen. Man sagte uns auch schon, dass der Nachbar nicht ausziehen muss. Er wird weiterhin hier wohnen bleiben.
Nun könnte man sagen, dass ich auch das Haus verlassen könne, wenn ich alleine bin. Dies bekam ich schon gesagt. Lässt sich aber nicht wirklich umsetzen. Mein Mann arbeitet Nachtschichten. Ich kann nicht jede Nacht irgendwo anders unterkommen. Es wäre auch kein Dauerzustand für mich. Alles was ich möchte, ist wieder ein normales Leben. Ohne Angst ins Bad gehen, ohne Angst im Haus bewegen. Ohne das hämische Grinsen vom Nachbar sehen zu müssen und ohne ständig zu lauern, ob er mir wieder etwas tut.
Ich danke schon mal für Antworten.
Mit meinem Mann zusammen bewohne ich in einem Haus ein Zimmer. Mit den restlichen Nachbarn teilen wir die Küche, die Bäder und die Waschküche. Unter diesen Nachbarn befindet sich ein Mann, mitte 50, mehrfach vorbestraft. Wegen einem Großteil der Straftaten, saß der Nachbar mehrfach ein. Bei den Straftaten handelt es sich um Drogenhandel, führen von Drogen, Diebstahl und Einbrüche.
Schon mehrmals wurde dieser Nachbar gegen meinen Mann und mich handgreiflich. Es kam zu mehreren Körperverletzungen. Seit über 2 Jahren ist der Nachbar auf Bewährung. Diese Bewährung wurde immer wieder mal verlängert. Laut Staatsanwalt wären die aktuellen Vergehen zu geringfügig im Vergleich zu dem, was früher getan worden war.
Vor 14 Tagen kam es dann zur sexuellen Nötigung gegen mich. Der Nachbar betatschte mich überall, auch mehrfach an den Geschlechtsteilen. Dabei wurde ich auch mehrfach verletzt. Ich bekam im Krankenhaus eine Kehlkopfverletzung und einige Prellungen diagnostiziert. Hinzu kamen mehrere Hämatome, die noch 14 Tage später leicht zu sehen waren.
Das ganze brachte ich zur Anzeige. Nun befürchte ich aber, dass diese Anzeige ebenfalls eingestellt wird. Dann werde ich aber in Berufung gehen. Sollte es doch zu einer Verhandlung kommen, stellen sich mir nun folgende Fragen:
- da der Täter mehrfach vorbestraft ist und im Moment auch noch Bewährung hat, frage ich mich, ob er ebenfalls nur eine Verlängerung der Bewährung bekommen könnte.
- wie darf ich mich bis zu einer möglichen Verhandlung verhalten? Alleine traue ich mich im Haus nicht mehr zu bewegen. Da ich aber zeitweise alleine bin, überlege ich mir eine entsprechende Waffe zu beschaffen. Den kleinen Waffenschein besitze ich. Es ist noch keine 48 Stunden her, als der Nachbar erneut versucht hatte, gegen mich handgreiflich zu werden. Zum Glück hatte ich in dem Moment ein sehr scharfes Messer in der Hand und der Nachbar trat den Rückzug an. Er verkündete aber schon vor Tagen, dass er nur darauf wartet, mir alleine zu begegnen, um das fertig zu machen, was er angefangen hatte.
- sollte ich mir z.B. einen Taser zulegen, darf ich mit diesem dann aus unserem Zimmer laufen, um in Küche, oder Bad zu gehen? Dürfte ich den Taser dann auch einsetzen, wenn der Nachbar mich erneut anfasst?
Ich habe große Angst, sobald ich alleine bin. Auch fühle ich mich mehr als unwohl, sobald ich den Nachbar nur höre. Wenn ich ihn dann auch noch sehe, verstärkt sich das ganze. Es kann nicht sein, dass ich die ganze Zeit im Zimmer eingeschlossen bin, ohne mich frei bewegen zu können. Ich habe aber auch keine Lust, dem Nachbarn nochmal in die Finger zu gelangen, ohne mich verteidigen zu können.
Mein Mann und ich suchen schon sehr lange eine Wohnung. Der Wohnungsmarkt ist allerdings nicht grade rosig. Es steht also in den Sternen, bis wann wir hier und damit auch von dem Nachbarn weg kommen. Man sagte uns auch schon, dass der Nachbar nicht ausziehen muss. Er wird weiterhin hier wohnen bleiben.
Nun könnte man sagen, dass ich auch das Haus verlassen könne, wenn ich alleine bin. Dies bekam ich schon gesagt. Lässt sich aber nicht wirklich umsetzen. Mein Mann arbeitet Nachtschichten. Ich kann nicht jede Nacht irgendwo anders unterkommen. Es wäre auch kein Dauerzustand für mich. Alles was ich möchte, ist wieder ein normales Leben. Ohne Angst ins Bad gehen, ohne Angst im Haus bewegen. Ohne das hämische Grinsen vom Nachbar sehen zu müssen und ohne ständig zu lauern, ob er mir wieder etwas tut.
Ich danke schon mal für Antworten.