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Sexuelle Nötigung durch den vorbestraften Nachbarn

OpferW

Mitglied
Hallo zusammen. Ich entschuldige mich im Vorraus schon für einen längeren Text. Für ein besseres Verständnis muss ich etwas weiter ausholen.

Mit meinem Mann zusammen bewohne ich in einem Haus ein Zimmer. Mit den restlichen Nachbarn teilen wir die Küche, die Bäder und die Waschküche. Unter diesen Nachbarn befindet sich ein Mann, mitte 50, mehrfach vorbestraft. Wegen einem Großteil der Straftaten, saß der Nachbar mehrfach ein. Bei den Straftaten handelt es sich um Drogenhandel, führen von Drogen, Diebstahl und Einbrüche.
Schon mehrmals wurde dieser Nachbar gegen meinen Mann und mich handgreiflich. Es kam zu mehreren Körperverletzungen. Seit über 2 Jahren ist der Nachbar auf Bewährung. Diese Bewährung wurde immer wieder mal verlängert. Laut Staatsanwalt wären die aktuellen Vergehen zu geringfügig im Vergleich zu dem, was früher getan worden war.
Vor 14 Tagen kam es dann zur sexuellen Nötigung gegen mich. Der Nachbar betatschte mich überall, auch mehrfach an den Geschlechtsteilen. Dabei wurde ich auch mehrfach verletzt. Ich bekam im Krankenhaus eine Kehlkopfverletzung und einige Prellungen diagnostiziert. Hinzu kamen mehrere Hämatome, die noch 14 Tage später leicht zu sehen waren.
Das ganze brachte ich zur Anzeige. Nun befürchte ich aber, dass diese Anzeige ebenfalls eingestellt wird. Dann werde ich aber in Berufung gehen. Sollte es doch zu einer Verhandlung kommen, stellen sich mir nun folgende Fragen:

- da der Täter mehrfach vorbestraft ist und im Moment auch noch Bewährung hat, frage ich mich, ob er ebenfalls nur eine Verlängerung der Bewährung bekommen könnte.
- wie darf ich mich bis zu einer möglichen Verhandlung verhalten? Alleine traue ich mich im Haus nicht mehr zu bewegen. Da ich aber zeitweise alleine bin, überlege ich mir eine entsprechende Waffe zu beschaffen. Den kleinen Waffenschein besitze ich. Es ist noch keine 48 Stunden her, als der Nachbar erneut versucht hatte, gegen mich handgreiflich zu werden. Zum Glück hatte ich in dem Moment ein sehr scharfes Messer in der Hand und der Nachbar trat den Rückzug an. Er verkündete aber schon vor Tagen, dass er nur darauf wartet, mir alleine zu begegnen, um das fertig zu machen, was er angefangen hatte.
- sollte ich mir z.B. einen Taser zulegen, darf ich mit diesem dann aus unserem Zimmer laufen, um in Küche, oder Bad zu gehen? Dürfte ich den Taser dann auch einsetzen, wenn der Nachbar mich erneut anfasst?

Ich habe große Angst, sobald ich alleine bin. Auch fühle ich mich mehr als unwohl, sobald ich den Nachbar nur höre. Wenn ich ihn dann auch noch sehe, verstärkt sich das ganze. Es kann nicht sein, dass ich die ganze Zeit im Zimmer eingeschlossen bin, ohne mich frei bewegen zu können. Ich habe aber auch keine Lust, dem Nachbarn nochmal in die Finger zu gelangen, ohne mich verteidigen zu können.
Mein Mann und ich suchen schon sehr lange eine Wohnung. Der Wohnungsmarkt ist allerdings nicht grade rosig. Es steht also in den Sternen, bis wann wir hier und damit auch von dem Nachbarn weg kommen. Man sagte uns auch schon, dass der Nachbar nicht ausziehen muss. Er wird weiterhin hier wohnen bleiben.
Nun könnte man sagen, dass ich auch das Haus verlassen könne, wenn ich alleine bin. Dies bekam ich schon gesagt. Lässt sich aber nicht wirklich umsetzen. Mein Mann arbeitet Nachtschichten. Ich kann nicht jede Nacht irgendwo anders unterkommen. Es wäre auch kein Dauerzustand für mich. Alles was ich möchte, ist wieder ein normales Leben. Ohne Angst ins Bad gehen, ohne Angst im Haus bewegen. Ohne das hämische Grinsen vom Nachbar sehen zu müssen und ohne ständig zu lauern, ob er mir wieder etwas tut.

Ich danke schon mal für Antworten.
 

Nordrheiner

Sehr aktives Mitglied
Liebe Opfer W,

nach meinem Dafürhalten benötigst Du einen Anwalt für Strafrecht.
An Deiner Stelle würde ich mich mit allem bewaffnen, was mir helfen kann, der latenten Bedrohung etwas entgegenzusetzen. Der Selbstschutz hätte für mich erste Priorität.

Im übrigen würde ich die Presse einschalten, denn diese Richter, die die Bewährungsfrist immer wieder verlängern, dies trotz neuer Straftaten, sind ja wohl unfähig und müssen gehörig unter Handlungsdruck gesetzt werden.

LG, Nordrheiner
 

OpferW

Mitglied
@Nordrheiner:

Ich bin ehrlich. Sobald ich alleine bin und mal aus dem Zimmer raus muss, habe ich einen Gummihammer, oder ein Messer bei mir.
Die Medien sind schon länger informiert über die Zustände. Da warte ich nur auf eine Antwort, ob darüber berichtet wird, oder nicht.

@Deliverance:

Wo sollen wir denn bitte sonst wohnen? In einem Wohnwagen auf dem Campingplatz? Ich kann diesen Satz nicht mehr hören, oder lesen. Wir sitzen nicht Däumchendrehend rum und machen nichts. Wir suchen verzweifelt nach einer Wohnung! Aber selbst wenn wir eine Wohnung finden, ist das Problem nicht behoben. Denn nicht nur ich bin das Opfer dieses sauberen Herrn. Er legt sich mit jedem im Haus an! Jeder hatte ihn schon wegen irgendwelchen Dingen angezeigt. Und wo leben wir, wenn es soweit kommt, dass das Opfer durch einen Umzug beseitigt wird, der Täter aber bleiben darf und weiter machen kann?
 

Sassa8

Aktives Mitglied
Die Wohnzustände, die du da beschreibst (Gemeinschaftsküche, -bad, -Waschküche) kenne ich nur von Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber. Lebst du in so einem? Oder in einem Obdachlosenheim? Ich frage das, weil es ja dann Ansprechpersonen vor Ort gibt.

Ansonsten, was spricht gegen den Wohnwagen auf dem Campingplatz? Gleich zwei meiner Kollegen (studierte Menschen) haben jeweils über ein Jahr so gewohnt. Und das nicht weil sie obdachlos waren, sondern da sie schnell eine Stelle annehmen mussten und gebraucht haben um eine Wohnung zu finden bzw. einer weil er die Entfristung abwarten wollte um dann seine Familie nachzuholen. Ich würde lieber in einem Wohnwagen wohnen wie in so einem Haus in dem ich belästigt und evtl. sogar vergewaltigt werde. Warum du nicht?
 

Mega

Aktives Mitglied
Du hast gesagt er hat gedroht zuende zu führen was er angefangen hat. Es gibt Gesetze wonach gewaltätige Männer der Wohnung verwiesen werden können.

Gehe zur Polizei und schildere was er gedroht hat. Es ist unzumutbar mit ihm zusammen zu wohnen. Heißt das nicht Gewaltschutzgesetzt oder so? Die Polizei würde Deinen Ehemann sofort der Wohnung verweisen und er hätte Zutrittsverbot genauso müsste es auch mit dem Nachbarn gehen, ihr teilt euch doch alles.
 

OpferW

Mitglied
Ich war bei der Polizei. Und ich hatte es dort auch geschildert. Die machen aber nichts. Mir wurde nur gesagt, dass ihnen bekannt wäre, wie der Nachbar ist. Ich aber soll ihm aus dem Weg gehen, ihn ignorieren. Nichts machen, was ihn reizt. Das Problem ist dabei, dass es den Nachbarn bis aufs Blut reizt, wenn man ihn ignoriert. Wir hatten es nämlich an dem Tag, als er gegen mich ging, auch so gehandhabt. Darauf wurde er ja dann so wütend, dass er völlig austickte und mich überall betatschte und verletzte. Reagieren wir aber auf ihn, ist es nicht wirklich besser. Also egal wie wir uns verhalten, es ist falsch.
Mir wurde auch schon gesagt, dass ich damit klar kommen muss. Wir müssten miteinander auskommen. Dieser Satz kam von einem Polizisten. Es interessiert niemanden, dass ich mich hilflos fühle und Angst habe. Niemand will zuständig und verantwortlich sein. Und das schockiert mich. Ja, es gibt Gesetze. Nur interessiert das hier niemanden.
 
U

Unregistriert

Gast
Kann hier irgendjemand etwas dazu sagen? Würde eine Beschwerde beim Vorgestzten der Polizisten helfen?

Es kann doch nicht sein wir haben Gesetzte nach denen Frauen nicht mehr in einem Haus mit jemand wohnen müssen der Gewalttätig ist, erst recht sexuell!

Könntest Du Dich im Frauenhaus mal informieren warum die Polizei den erst recht(!) Bekannten Täter nicht der Wohnung verweist?
 

Nordrheiner

Sehr aktives Mitglied
Kann hier irgendjemand etwas dazu sagen? Würde eine Beschwerde beim Vorgestzten der Polizisten helfen?

Es kann doch nicht sein wir haben Gesetzte nach denen Frauen nicht mehr in einem Haus mit jemand wohnen müssen der Gewalttätig ist, erst recht sexuell!

Könntest Du Dich im Frauenhaus mal informieren warum die Polizei den erst recht(!) Bekannten Täter nicht der Wohnung verweist?
Möglicherweise kann ein mit Strafrecht vertrauter Anwalt helfen. Auch kommen Dienstaufsichtsbeschwerden in Betracht sowie Anzeigen wegen unterlassener Hilfeleistung ..... Presse informieren..... Leserbriefe schreiben..... und natürlich ständige Bewaffnung... ständige Bereitschaft sich nachhaltig zu wehren....
 

OpferW

Mitglied
@Nordrheiner:

Morgen habe ich einen Termin bei meiner Anwältin. Vorhin telefonierte ich mit ihr.
Auch kommen Dienstaufsichtsbeschwerden in Betracht sowie Anzeigen wegen unterlassener Hilfeleistung .....
Diese Punkte wird sich meine Anwältin vornehmen.

Presse ist informiert. Um genau zu sein, interessiert sich Akte 2017 für das ganze. Eine Waffe besorge ich mir morgen. Bis dahin muss der Gummihammer und ein Messer reichen.
 

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