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"Stealthing Erfahrung" belastet mich 2 Jahre später immer noch und ich bin verzweifelt

natasternchen

Aktives Mitglied
Das spielt doch keine Rolle, ob es "richtiges" Stealthing war oder erst nach dem Akt eine Handlung gegen Absprache vorgenommen wurde! Ich wette, jeder Staatsanwalt würde mir da zustimmen und ein Verfahren einleiten, wenn die TE damals angezeigt hätte.
Das ist doch eine Frage der Nachweisbarkeit. Der Mann hat bis zum Orgasmus ein Kondom benutzt. Das ist erstmal ein hartes Indiz gegen "Stealthing". Der Staatsanwalt muss im Verfahren Nachweisen, dass der objektive und subjektive Tatbestand von § 177 erfüllt ist. Zeugen wird es nicht geben. Der beschuldigte müsste dann selbst im Verfahren - ohne Not - zugeben, dass er nach dem Orgasmus das Kondom abgezogen und den Penis nochmal aktiv eingeführt hat. Hat er das überhaupt? Oder hat er ihn nur außen gerieben? Und wenn ja: Wie wahrscheinlich ist es, dass er das aktiv zugibt?

Ich gibt nicht einen einzigen Fall in Deutschland, der zu einer Verurteilung nach § 177 StGB geführt hat, in welchem der Mann das Kondom NACH dem Orgasmus abgezogen hat.

Das ist hier ein Hilfeforum. In dieser Situation den Rat zu geben, den Ex anzuzeigen, halte ich für keinen hilfreichen Ratschlag. Aber Du magst das anders sehen und vielleicht ist eine Anzeige für die TE ja auch befreiend. Ich bin jetzt raus. Wir haben auch zu wenige Detailinformationen für eine differenzierte juristische Debatte.
 
Zuletzt bearbeitet:

mucs

Aktives Mitglied
Das ist doch eine Frage der Nachweisbarkeit. Der Mann hat bis zum Orgasmus ein Kondom benutzt. Das ist erstmal ein hartes Indiz gegen "Stealthing". Der Staatsanwalt muss im Verfahren Nachweisen, dass der objektive und subjektive Tatbestand von § 177 erfüllt ist. Zeugen wird es nicht geben. Der beschuldigte müsste dann selbst im Verfahren - ohne Not - zugeben, dass er nach dem Orgasmus das Kondom abgezogen und den Penis nochmal aktiv eingeführt hat. Hat er das überhaupt? Oder hat er ihn nur außen gerieben? Und wenn ja: Wie wahrscheinlich ist es, dass er das aktiv zugibt?

Ich gibt nicht einen einzigen Fall in Deutschland, der zu einer Verurteilung nach § 177 StGB geführt hat, in welchem der Mann das Kondom NACH dem Orgasmus abgezogen hat.

Das ist hier ein Hilfeforum. In dieser Situation den Rat zu geben, den Ex anzuzeigen, halte ich für keinen hilfreichen Ratschlag. Aber Du magst das anders sehen und vielleicht ist eine Anzeige für die TE ja auch befreiend. Ich bin jetzt raus. Wir haben auch zu wenige Detailinformationen für eine differenzierte juristische Debatte.
Du hast sicherlich recht, dass eine weitere Debatte nicht zielführend ist.
Doch nach wie vor bin ich der Überzeugung, der TE hier zu vermitteln, dass er nicht im Unrecht ist, ist falsch. Wäre sie zeitnah zur Polizei oder zur Staatsanwaltschaft gegangen und hätte das, was ihr Ex ihr angetan hat mit noch "frischen" Eindrücken geschildert, so denke ich, dass ein Strafantrag gestellt worden wäre. Die Gefahr einer Schwangerschaft oder einer STD ist auch mit Sperma verschmiertem, nur noch halb erigiertem Penis gegeben. Und dem Ex ging es um Macht- und Vertrauensmissbrauch.

Da das ganze aber schon was her ist, würde eine Anzeige zum jetzigen Zeitpunkt sicher nichts mehr bringen.

Und übrigens finde ich, gerade in einem Hilfe forum sollte man Opfern klar machen, dass das an ihnen begangene Unrecht nicht nur eingebildet, sondern auch justitiabel ist.
 

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