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"übergesetzlicher Notstand"?

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mikenull

Urgestein
Die aber eben nicht für Herrn Jung gilt - denn der verkörpert den Staat.
Aber ich sags mal einfach mit anderen Worten - denn so dumm das er das nicht wüßte, ist ein verteidigungsminister nicht - der "übergesetzliche Notstand" ist der "Mindestlohn" der CDU. Mit irgendwas müssen sie ja gegenhalten.
So, und jetzt bin ich weg. Um dreiviertel spricht der Herr Innenminister über die Atombomben bei Anne Will. Und wer gerne lacht, sollte dabei sein.
 
B

Benjamin-29

Gast
Hallo mikenull,

mit einem Teil deines erstem Posts rückst du mich in eine Position, in der ich mich verteidigen müsste. Das möchte ich hier aber nicht weiter tun.
Darum abschließend: Ich habe in meinem Post Beispiele gegeben und Fragen aufgeworfen - damit wird weder Folter noch Anderes gerechtertigt.

Mir scheint, Du suchst die Lücken, die Franz-Josef Jung auch nicht findet....
Damit hast du Recht.
Wie auch MagicSun schon schreibt: Es gibt Situationen, die durch geltendes, niedergeschriebenes Recht nicht abgedeckt werden können. In diesen Situationen ist das moralische Gewissen des Einzelnen gefragt, da man sich nicht mehr auf die Unterstützung der Gesetze berufen kann.
Der Artikel der ddp, den du zitierst, nennt ja noch weitere Aspekte dazu. Von daher weist Minister Jung durchaus auf Lücken im Gesetz hin. Welche Motivationen ihn dabei bewegen, mag dahingestellt sein. Das wäre hier OT.

Was MagicSun schreibt, passt aber auch auf eine einfache Gesetzeslücke. Bei einem übergesetzlichen Notstand sehe ich zusätzlich noch den Wertekonflikt und den dringenden Handlungsbedarf:
Man kann das Eine nicht schützen, ohne das Andere zu gefährden.
Es fehlt aber auch die Zeit oder die Möglichkeit, um die Sachlage zu verhandeln und die Gesetzeslücke zu schließen.

Schöne Grüsse, Ben
 
E

EuFrank

Gast
Hallo Threadteilnehmer und Leser!

Ich danke Euch für Eure Beteiligung, vor allem Benjamin-29 für seine ausführlichen Beiträge :)!

These:
Man sollte die gängigen Gesetze so gestalten, dass es erst gar nicht zu einer Lücke kommen kann, die so etwas wie eine Diskussion über einen übergesetzlichen Notstand möglich macht.

Fazit: Gesetze müssen wasserdicht gemacht werden. Es dürfen keine Fälle auftauchen, die gesetzlich nicht abgedeckt sind.
 
D

Dr. House

Gast
Fazit: Gesetze müssen wasserdicht gemacht werden. Es dürfen keine Fälle auftauchen, die gesetzlich nicht abgedeckt sind.
Das ist natürlich sehr wünschenswert. Aber ich denke in der Realität kaum praktikabel. Es wäre vielleicht eine Lösung, neue Gesetze Updates zu unterziehen.

Wenn man ein neues Betriebssystem veröffentlicht, so tauchen auch unerwartete Fehler auf, die mit Patches und Servicepacks behoben werden.
Gleiches könnte man auch bei Gesetzen machen: Ein Gesetz verabschieden, 6-12 Monate die Fehler und Lücken erfassen und sie dann füllen.
 

Kanja_Ewe

Aktives Mitglied
Das stimmt allerdings House.

Allerdings ist es m.E. nach so dass vielmehr bestehende Gesetze die fast wasserdicht sind momentan eher aufgeweicht werden. Gerade im bestehenden Diskussionsthema ist es eben so dass der Bundesgerichtshof vor Kurzen erst eine Grundsatzentscheidung getroffen hat die das Gesetz untermauert, nämlich "Kein Leben darf über ein Anderes gestellt werden.". Die Aussage von Jung sagt allerdings eindeutig das er diese Entscheidung eindeutig ignorieren würde und müsste normalerweise schon allein aufgrund dieser Aussage seines Amtes enthoben werden.

Kanja
 

mikenull

Urgestein
Wer Schäuble gestern Abend gesehen hat, der weiß, das es diesen hier nun mehrfach angesprochenen "übergesetzlichen Notstand" nicht gibt.
Die Gesetzeslage ist vollkommen klar. ( es ist genau so wie es Kanja-Ewe oben schreibt )
Schäuble sagt: Diese ganze Problematik kommt daher, weil die Nato den 9.11. als "Angriff auf ein Land" definiert hat - und eben nicht als einen einfachen terroristischen Anschlag. Und - bei einem Angriff auf ein Land, gelte das Kriegsrecht. Im Kriegsrecht ist Töten erlaubt.
Also will Schäuble bei einem Anschlag das Kriegsrecht ausrufen, damit das Grundgesetz außer Kraft setzen - was ausdrücklich auch verboten ist - und alles abschießen, was ihm nicht genehm ist.
Gut fand ich die Bemerkung von Frau Künast ( die Grünen ) die treffend bemerkte, warum der Verteidigungsminister denn eigentlich nicht zurückträte, weil ihm ja offensichtlich große Teile der deutschen Luftwaffe, im voraus die Befehle verweigert.

Eine Zahl ist übrigens gestern Abend auch noch gefallen: Jedes Jahr kommen im deutschen Luftraum ca. 250 Flugzeuge vom Kurs ab. In vielen Fällen davon steigen die Tornados der Luftwaffe sogar auf und sehen nach, geleiten zum nächsten Flughafen etc.
 
Zuletzt bearbeitet:
M

MagicSun

Gast
Wer Schäuble gestern Abend gesehen hat, der weiß, das es diesen hier nun mehrfach angesprochenen "übergesetzlichen Notstand" nicht gibt.
Die Gesetzeslage ist vollkommen klar. ( es ist genau so wie es Kanja-Ewe oben schreibt )
Schäuble sagt: Diese ganze Problematik kommt daher, weil die Nato den 9.11. als "Angriff auf ein Land" definiert hat - und eben nicht als einen einfachen terroristischen Anschlag. Und - bei einem Angriff auf ein Land, gelte das Kriegsrecht. Im Kriegsrecht ist Töten erlaubt.
Also will Schäuble bei einem Anschlag das Kriegsrecht ausrufen, damit das Grundgesetz außer Kraft setzen - was ausdrücklich auch verboten ist - und alles abschießen, was ihm nicht genehm ist.
Gut fand ich die Bemerkung von Frau Künast ( die Grünen ) die treffend bemerkte, warum der Verteidigungsminister denn eigentlich nicht zurückträte, weil ihm ja offensichtlich große Teile der deutschen Luftwaffe, im voraus die Befehle verweigert.

Eine Zahl ist übrigens gestern Abend auch noch gefallen: Jedes Jahr kommen im deutschen Luftraum ca. 250 Flugzeuge vom Kurs ab. In vielen Fällen davon steigen die Tornados der Luftwaffe sogar auf und sehen nach, geleiten zum nächsten Flughafen etc.
manchmal kann man wirklich nur noch mit dem Kopf schütteln - weil einen die Worte fehlen
 
H

hablo

Gast
in ansätzen wird im gesetz sicherlich auf den notstand eingegangen.
es gibt ja bestimmt regelungen hinsichtlich katastrophen, mobilmachung etc.

aber eine umfassende rechtliche definition gibt es nicht.
ist meines erachtens auch besser so. man kann nicht alle ausnahmesituationen berücksichtigen und rechtlich regeln.
 
M

MagicSun

Gast
in ansätzen wird im gesetz sicherlich auf den notstand eingegangen.
es gibt ja bestimmt regelungen hinsichtlich katastrophen, mobilmachung etc.

aber eine umfassende rechtliche definition gibt es nicht.
ist meines erachtens auch besser so. man kann nicht alle ausnahmesituationen berücksichtigen und rechtlich regeln.
Eigentlich sollte in Ausnahmesituationen die gesetzlich nicht festlegbar sind, der gesunde Menschenverstand entscheiden, aber das setzt auch einen "gesunden" vorausschauenden Blick voraus - und diesen vermisse ich, bei unseren Politikern schon sehr lange.
 

mikenull

Urgestein
Es ist einfach Totschlag um Mord zu verhindern.

Was auch gestern Schäuble so gesehen hat. Die Befehlshaber und Ausführenden müssten sich auf jeden Fall vor einem Gericht wegen Totschlags verantworten. Geregelt ist allerdings nicht das nachfolgende:
Die Fluggesellschaft, die Angehörigen und die Opfer am Boden würden sich nach den Gesetzen ebenfalls an die Befehlshaber und Ausführenden halten. Millionenforderungen mit Sicherheit.
Und der Verteidigungsminister müsste möglicherweise bei hunderten von Opferangehörigen seine Entscheidung begründen. Und ein weiteres Problem wäre, daß die Befehlshaber und Ausführenden in so einem Prozess namentlich bekannt wären. ( wir erinnern uns an den Schweizer Fluglotsen, der den Zusammenstoß über dem Bodensee verursachte. Er wurde vom Vater eines Opfers umgebracht )
 
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