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Vater will Haus zu viel zu kleiner Leibrente verkaufen, bin ratlos.

Daoga

Urgestein
Such Dir Vergleichsdaten für eine vernünftige Höhe einer Leibrente heraus und geh mal mit dem verantwortlichen Bankberater Schlitten fahren. Oder mit dessen Vorgesetzten. Die müssen zwar nicht mit Dir reden, sollten es aber wenn Du den Verdacht äußerst, daß Dein Vater über den Tisch gezogen werden sollte.

Mit der Lebensgefährtin solltest Du auch noch mal sprechen und sie fragen wie sie sich das vorstellt, wenn sie irgendwann aus dem Haus heraus muß, denn bei Tod Deines Vaters kann sie keinerlei Ansprüche anmelden. Weder auf Erbe (außer sie ist testamentarisch erwähnt) noch auf ein weiteres Wohnrecht, und Dir gegenüber schon gleich gar nicht.
 

Hobelbank

Aktives Mitglied
Ich vermute, dass manche Eltern keine Einmischung von ihren Kindern haben wollen und das muss man als Sohn akzeptieren.
Der Geldverlust wird für die Eltern eine untergeordnete Rolle spielen.

Wenn die Eltern von der Bank eine Rente für ihr Haus haben möchten...dann ist dies doch okay.
Natürlich ist es für den Erben ungünstig.
Das Problem ist ja, dass die Rente der Bank so unfassbar niedrig ist. Ein gleichaltrigen Freund meines Vaters sieht es so wie ich, den hat er nämlich um Rat gefragt. Vielleicht gibt es so noch eine Chance. Auch dieser Freund schlägt vor, für den teilverkauf ein alternatives Angebot einzuholen. Das hat er mir immerhin freiwillig erzählt. Vermutlich ist die Bewertung dort deutlich fairer, als bei der leibrente. Ich habe Hoffnung.
 

Eisherz

Sehr aktives Mitglied
Das Erbepflichtanteil steht dir zu.

Allgemein finde ich es sehr schlimm, wenn Eltern ihren Kindern das Erbe nicht geben wollen.

Meistens hatten solche Eltern selber schwierige lieblose Eltern und eine problematischen Kindheit gehabt .

Daher konnten sie auch ihre eigenen Kinder nicht angemessen lieben und versorgen.
Ich frag das jetzt mal einfach so, es gibt doch aber kein Gesetz, das Eltern zwingen könnte, etwas zu hinterlassen ...
Soviel ich weiß, ist es doch so, solange Eltern oder eben Erblasser leben, hat ein Kind kein Anrecht auf ein voraussichtliches Erbe und auch kein selbstverständliches Anrecht darauf, dass ihm zu Lebzeiten der Eltern bereits der Pflichtteil auszuzahlen ist. Die zukünftigen Erblasser können ihr Vermögen anlegen oder verjubeln.
Natürlich können sie vorher auch schon Vermögenswerte schenken, wo man aber auch beachten mus, ob und inwieweit solche Schenkungen auf das spätere Erbe angerechnet werden müssen/sollen.

Ich verstehe Deine Bedenken wegen der niedrigen Leibrente, was denkst Du, warum lässt sich Dein Vater auf so eine Vereinbarung denn ein? Kann er denn die Tragweite seiner Entscheidung verstehen oder lässt er sich nur bequatschen von diesem Bankmenschen?
Wie ist denn Dein Vater bei sonstigen ähnlichen Entscheidungen?
Was bewegt Deinen Vater dazu, dass er so einen Weg geht?
 
G

Gelöscht 77808

Gast
Ich ergänz mal das:
Das Erbpflichtteil steht ihm nach dem Tod der Eltern zu.
... und beträgt 50% der Erbmasse, wenn der Abkömmling nicht als Erbe bestimmt wurde.

Hoffentlich ist dem Vater bewusst, dass er früher oder später zum Pflegefall werden könnte und spätestens dann wünscht, das Haus nicht gegen eine monatlich zu kleine Rente abgegeben zu haben, die danach leider nicht mehr Kosten deckend ist.
 

Roselily

Sehr aktives Mitglied
Bist du sicher, dass dein Vater nicht schon irgendeinen Vertrag unterschrieben hat? Ansonsten würde er wohl dein faires Angebot annehmen?
Unangenehm, wie Banken bei solchen Leibrentenangeboten die Menschen über den Tisch ziehen.

@cucaracha
Bei einem Verkauf auf Rentenbasis gehört die Immobilie meines Wissens nicht mehr zum Nachlass. Aber dazu müsste man einen Fachanwalt zu Rate ziehen.
 
G

Gelöscht 77808

Gast
Zuschüsse decken höchstens Bedarf aber keine Wünsche ab, dazu müssen sie beantragt werden.
Anträge müssen gestellt und bewilligt werden: in der Situation einer Pflegebedürftigkeit ist das nicht so einfach realisierbar, wenn allein schon das Aufstehen Mühe macht.
 

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