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Vorbesitzer/Verkäufer soll das Auto wieder abholen und schlägt Scheibe ein, um es zu öffnen & wegschieben

schwarze-Passat

Neues Mitglied
Mahlzeit!



Eine fast unglaubliche Geschichte, erst vor ein paar Tagen passiert.



Es wurde ein älterer TÜV abgelaufener schwarzer VW-Passat Limousine für 400 EURO gekauft, doch während der Überführungsfahrt nach Hause von der Polizei gestoppt.



Die Polizei hat die Kennzeichen und den Schlüssel eingezogen, und der VW-Passat wurde einfach an einer Bushaltestelle geparkt stehend gelassen.



Es wurde sich dann an den Vorbesitzer gewandt mit der Bitte um Abholung des Autos VW-Passat.



Dieser hat dann kurzerhand die Heckscheibe eingeschlagen, um in das Fahrzeuginnere zu gelangen.

Dann hat er das Lenkradschloß geknackt, damit er lenken kann um das Auto von der Bushaltestelle wegzuschieben.



Wie sieht es denn nun rechtlich aus, wenn der Vorbesitzer das Auto verkauft hat, somit auch das Geld bekommen hat, und nun macht er (nachträglich) so eine Sachbeschädigung.
 

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Zuletzt bearbeitet:

Grisu

Aktives Mitglied
Hey @schwarze-Passat
ich sehe kein Überführungskennzeichen - aber auch nicht das alte Kennzeichen. Das wäre wohl ein ganz wichtiger Punkt......
Fahren ohne Nummernschild ist nicht erlaubt – es drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg sowie in schweren Fällen sogar eine Freiheitsstrafe. Der Grund: dein Fahrzeug muss identifiziert sein – denn es gibt einige Millionen davon auf Deutschlands Straßen.

Stellt die Polizei bei einer Verkehrskontrolle fest, dass das ein Fahrzeug keine gültige HU hat, kann dies zu einem Bußgeld, einem Punkt in Flensburg und zur Stilllegung des Fahrzeugs führen.

Nachdem das Fahrzeug ja wohl auch nicht umgemeldet war und vermutlich kein Kaufvertrag vorgelegt wurde als die Polizei das Fahrzeug stoppte könnte Dich jetzt sehr viel Ärger erwarten.

Rein rechtlich hast Du, meiner Meinung nach, so viele obige Fehler gemacht, dass das aufknacken des Vorbesitzers dagegen ein Mückenstich ist. Der musste nämlich das Fahrzeug wegkriegen da es ja lt. Fahrzeugnr. ect. auf ihn läuft (Du hast ja vermutlich keine Ummeldung durchgeführt somit ist er der Halter).
Ich würde mal einen Anwalt für Verkehrsrecht suchen......

Katzenstube
 
Zuletzt bearbeitet:

Grisu

Aktives Mitglied
Dann hängt es am Fahren ohne gültige HU und vermutlich mangelnden Nachweis des Kaufes.

Was war mit Brief und Schein? Habe ich das auch überlesen??

Katzenstube
 

Doratio

Aktives Mitglied
Mit welcher Begründung hat die Polizei so gehandelt?
Der TÜV war nach deinen Angaben abgelaufen, wahrscheinlich nicht nur ein paar Wochen.
Was hat der Verkäufer damit zu tun, das du ihn angerufen hast?
Dir war das doch bestimmt bekannt, und du bist trotzdem ohne Überführungskennzeichen damit gefahren.
Was möchtest du jetzt genau wissen?
Ob der Verkäufer die eingeschlagene Scheibe ersetzen muss?
Welche Strafe du von der Polizei bekommen wirst?
 
Zuletzt bearbeitet:

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Das Fahrzeug war offenbar nicht zugelassen. Darum darf man damit auch nicht im öffentlichen Verkehrsraum unterwegs sein. Und die Polizei muss das an uralten Nummernschildern gemerkt haben, die optisch nicht zu den heute gebräuchlichen passen. Oder es war Zufall das der Wagen gestoppt wurde.

Verkauf werden darf das Auto trotzdem, aber was willst du machen? Über solche Sachen wie Überführung, Kurzzeitkennzeichen und Zulassung muss man vorher nachdenken.
 

Grisu

Aktives Mitglied
Neeee,
nach ungeschicktem Käufer!

Ein Auto ohne TÜV -sogar eines mit - habe ich mit Anhänger geholt wenn es nicht vom Autohaus kommt. Bei Privatverkäufern ist ja kein Fachmann der Verkäufer und das Auto könnte an der nächsten Stelle stehen bleiben.

....ohne gültigem TÜV bin ICH auf keiner Straße unterwegs.....

Katzenstube
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Ohne TÜV bekommt man ein Bußgeld, mehr nicht. Ich vermute es bestand keine Haftpflichtversicherung, und somit konnte der Wagen auch nicht zugelassen werden bzw. wurde die Zulassung längst entzogen. In diesem Fall darf man die vorhandenen Kennzeichen auch nicht mehr benutzen.

Das sieht alles krumm, schief und illegal aus. Das ist dann das geringste Problem ob der Vorbesitzer noch die Scheibe einschlägt. wenn man da mit drin hängt.
 

Buntehäsin

Sehr aktives Mitglied
Gibt es einen Kaufvertrag?
Natürlich muss der Verkäufer die Scheibe bezahlen.
Müsste er auch, wenn er meine Autoscheibe einschlägt.

Wer ist denn der ominöse es?
 

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