Ich habe hier wieder ein Bild entfernt, weil eine Person erkennbar war. Wenn die Personen und am besten auch der Ort unkenntlich gemacht werden, können die Bilder gepostet werden, nicht aber, wenn Personen erkennbar sind. Man kann nicht einfach Fotos von irgendwelchen Leuten ins Internet stellen.
Ja, auch dafür noch einmal vielen herzlichen Dank!
Die Fotos wurden ja auch nur hochgeladen, um den Sachverhalt "Bildlich darzustellen".
So wie ich es vernommen habe, hatte wohl das Ordnungsamt das Entfernen des VW-Passat angeordnet und mit "abschleppen gedroht", was den Verkäufer dann quasi zum Einschlagen der Scheibe und Knacken des Lenkradschloßes genötigt hatte.
Hier die Frage, ob das mit der Sachbeschädigung alles rechtens gelaufen ist?
Meiner Meinung nach braucht man keine Scheibe einschlagen und ein Lenkradschloß knacken um ein Fahrzeug wegzubewegen.
Alleine der Ersatz der Scheibe sind schon geschätzte 200 EURO
und Reparatur des Lenkradschloß
(Wahrscheinlich Ersatz des Lenkrad- Schloßes und Ersatz des Lenkstocks)
dürften noch einmal geschätzte 500 EURO sein
also geschätzte 700 EURO SChaden