dr.superman
Sehr aktives Mitglied
es gibt keine gesetzlichen Regelungen, WIE eien Aufsichtspflicht, die in dem Falle von den Eltern an die Institution und deren VertreterInnen, die ErzieherInnen übertragen worden ist,
korrekt auszführen ist.
Allerdings gibt es klare Regelungen, die Verletzungen ahnden, also z.B. wenn ein Kind Schaden erleidet oder wenn es anderen Schaden zufügt.
korrekt auszführen ist.
Allerdings gibt es klare Regelungen, die Verletzungen ahnden, also z.B. wenn ein Kind Schaden erleidet oder wenn es anderen Schaden zufügt.