Hab ich grad Pech beim denken?
Du hast einen Arbeitsvertrag, in dem steht, dass Du 20 Stunden je Woche machen musst.
Wann die statt finden sollen, ist egal, jedenfalls aber nicht an Sonn- oder Feiertagen.
Mehrarbeit kann angeordnet werden.
Entweder
ist die tägliche Arbeitszeit nicht festgelegt , die Leitung bestimmt, und sie liegt
zwischen kurz hallo sagen bis zu x Überstunden je Tag
oder
zwischen 08:30 -12:30, was mit 6 Tagen multipliziert nicht 20 sondern 24 ergibt.
Wo kommen denn dann die 4 Stunden her, die bei Regelarbeitszeit keine Überstunden sein können?
Für "garantiert frei" sollst Du an Samstagen Urlaub nehmen. Wenn Du Arbeitsausgleich aus Überstunden beantragst, wird das vielleicht bestätigt oder nicht oder doch, indem man Dich zurück ruft und sagt: ätsch?
Ich hab dazu eine Seite gefunden, die sich mit der Anordnungsbefugnis von Überstunden und der Samstagsfreizeit auseinandersetzt aber leider erhebliches Konfliktpotential gegenüber dem bietet , was bei Euch üblich ist, und auch nicht berücksichtigt, dass Du ggf ersetzbar bist, fall sich jemand findet der das mit macht:
Kurzfristige Dienstplanänderung: Ihre Rechte als Arbeitnehmer | DAHAG
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Was ich mich noch frage:
Ich hab mal das Einkommen nachgesehen, welches jährlich rund 1000 Euro über Mindestlohn liegen kann. Kann , nicht muss.
Wenn das bei dir so ist - das möchte ich aber nicht wissen, dann ist die Überstundenauszahlung im 2-Monatstakt kritisch, weil du von den geleisteten Stunden her im 1. Monat laut Gehalt haarscharf unter Mindestlohn fallen könntest, also unzulässig sein könnte...