Piepel
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In Bezug auf die zu vergütenden Überstunden hast du nur von einer schriftlich vereinbarten Wochenarbeitszeit geschrieben, bisher aber noch nicht von einem schriftlich vereinbarten Arbeitszeitkonto.
Ohne dieses müssten die Überstunden am Monatsende berechnet und bezahlt werden aber nicht beliebig später, so das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter
Ohne dieses müssten die Überstunden am Monatsende berechnet und bezahlt werden aber nicht beliebig später, so das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter