Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Was tun wenn Ordnungsamt sich weigert zu kommen

Buntehäsin

Sehr aktives Mitglied
Du wirst es ja dann merken, ob Du weiter kommst.
Es nutzt ja nichts, wenn ein Laienforum Einschätzungen gibt.
Dafür gibt es Anwälte und Gerichte.

Bist Du im Mietverein oder hast Du eine Rechtsschutzversicherung?
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Ich würde es eher mit einem Teppichboden in der eigenen Wohnung versuchen oder einer anderen Art der Lämrdämmung. Wenn die wirklich nur reden kannst du nichts unternehmen, bzw. kommt da nichts bei raus.

Der Vermieter könnte vielleicht die Decke im EG dämmen, wenn er das Problem anerkennt. Das ist immer noch einfacher als eine Auseinandersetzung mit den Mietern.
 

Meisterwerk

Mitglied
Du wirst es ja dann merken, ob Du weiter kommst
Stimmt schon
Du wirst es ja dann merken, ob Du weiter kommst
ja jetzt müssen wir uns erstmal gedulden bis uns der Vermieter zurück schreibt bis Montag.
Ich denke mit einem Lärmprotokoll und Tonaufnahmen die als Beweis dienen das es eben zu laut ist um gewisse Uhrzeiten reichen erstmal aus. Sollte sich nichts ändern werden wir eine Mietminderung beantragen wegen dem
Lärm und das aufgrund rücksichtsloser Nachbarn wird dem vermieter bestimmt auch nicht gefallen.
 

Meisterwerk

Mitglied
Wenn die wirklich nur reden kannst du nichts unternehmen, bzw. kommt da nichts bei raus.
Reden ist was anderes manchmal schreien die rum oder die Unterhaltung ist eben zu laut !! Und auch das gilt als Lärmbelästigung!
Diese Leute bekommen immer Besuch und der Besucher redet auch nochmal extrem laut. Nichts desto trotz stört uns das und wir können nicht schlafen deswegen!
der Vermieter muss etwas unternehmen, wenn nicht haben wir recht auf Mietminderung. Im Endeffekt kann das auch ein Anwalt klären, Beweise hab ich ja für meine Sicherheit
 

Meisterwerk

Mitglied
Ich glaube kaum, daß der Vermieter eine Mietminderung akzeptiert Denn damit gesteht er ein, daß ein Mangel an der Mietsache besteht, den er beheben muss. Und wie soll er das machen?
Ja da gibt es doch einen Mangel, ab 22 Uhr gilt die Nachtruhe und leider findet für uns keine Nachtruhe statt und das ist jeden Tag so !!
Ich hab schon öfter mietminderungen gemacht aus anderen Gründen und die sind immer gut durch gegangen.. jeder hat rechte die er auch nutzen kann und sollte … im schlimmsten Fall klärt das sonst ein Anwalt am Ende und soweit will niemand kommen wenn es gewisse Rechte gibt die vorgeschrieben sind
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Dann mach ein Lärmprotonoll und nimm die Geräusche auf. Dann wird der Vermieter aufgefordert, den Mangel an der Mietsaxhe unter Nennung einer Frist zu beheben. Die Beweise müssen ihm da schon vorliegen.

Wenn es bis zur Frist dann nicht funktioniert, kommt eine Mietminderung in Betracht. Das Problem ist, daß es hier ja nicht um eine defekte Heizung oder sowas geht. Der Vermieter kann das nicht mit einem Anruf bei einer Handwerksfirma beheben. Er muss die Mieter im EG anschreiben oder persönlich mit ihnen reden und sie auffordern, nach 22.00 Uhr Ruhe zu wahren.
 

Drölfchen

Aktives Mitglied
Sozial adäquate Geräusche, die im normalen Wohngebrauch in Mehrfamilienhäusern auftreten, sind hinzunehmen.
Wenn die Nachtruhe regelmäßig gestört wird, es sich also um chronischen Lärm handelt, ist es wichtig, Lärmpegel und die Häufigkeit der Störungen zu dokumentieren.
Die Frage ist, inwieweit dauerhafte Ruhestörung als Mangel der Mietsache zu bewerten ist, also ob die vorliegenden Störungen das übliche und vertragsgemäß hinzunehmende Maß deutlich überschreiten.
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben