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Was tun wenn Ordnungsamt sich weigert zu kommen

Buntehäsin

Sehr aktives Mitglied
Meisterwerk, es bekommen nun einmal Menschen Besuch, aber reden , lachen, weinen, lustig sein muss doch auch für dich von grösster Wichtigkeit sein. Stell dir einmal vor, du bekommst Besuch und danach eine Anzeige wegen Lärmbelästigung. Sorry, aber das ist echt schräg .
Warum redest Du das Problem klein?
Sie wird es besser wissen als Du.

Ich hatte mal einen Mieter unter mir, den ich bei seinen Telefonaten oder Fernsehen hören konnte.
Bin dann ausgezogen.
Gott sei Dank, sonst hätte ich meinen Mann nicht kennen gelernt.
 

Meisterwerk

Mitglied
Nimm die Geräusche auf (auch mit einem Handy) und dann kannst du (wegen Ruhestörung nach 22 Uhr )
zur Polizei gehen.
Ansonsten würde ich umziehen...
Mir wäre es eigentlich lieber das der Vermieter die erstmal darum bittet Rücksicht auf andere Mieter zu nehmen. Umziehen jetzt direkt kommt nicht infrage weil wir erst seit September hier wohnen und es viel Kraft gekostet hat die Wohnung einzurichten und alles drum und dran. Vielleicht in zwei Jahren wäre es realistischer auszuziehen.
 

Libellenpups

Aktives Mitglied
Ja da gibt es doch einen Mangel, ab 22 Uhr gilt die Nachtruhe und leider findet für uns keine Nachtruhe statt und das ist jeden Tag so !!
Ich hab schon öfter mietminderungen gemacht aus anderen Gründen und die sind immer gut durch gegangen.. jeder hat rechte die er auch nutzen kann und sollte … im schlimmsten Fall klärt das sonst ein Anwalt am Ende und soweit will niemand kommen wenn es gewisse Rechte gibt die vorgeschrieben sind
Das ist anscheinend ein sehr kulanter Vermieter.Von Mietminderungen auf eigene Faust sollte man meiner Meinung nach als simpler Mieter die Finger lassen. Es gibt fachlich kompetentere Personen die wissen wann wieviel % angezeigt sind.
 

57-55

Sehr aktives Mitglied
Meinst du so etwas ? Würde es mir selber kaufen so teuer ist es nicht
Ja, die gibt es auch mit Speicherfunktion, da kann man Datum, Uhrzeit und gemessene Werte speichern.
Soweit mir bekannt sind die Richtwerte 40 Dezibel tagsüber und 30 Dezibel nachts.
Erst, wenn diese überschritten werden, kann man etwas unternehmen.
Grundsätzlich kommt es allerdings immer auf den individuellen Fall an.
 

Piepel

Aktives Mitglied
Nimm die Geräusche auf (auch mit einem Handy) und dann kannst du (wegen Ruhestörung nach 22 Uhr )
zur Polizei gehen.
Ansonsten würde ich umziehen...
Es gibt wohl den Straftatbestand des § 201 StGB, demzufolge jemand das nicht öffentlich gesprochene Wort ( usw).
Öffentlich ist es dann, wenn es an eine nicht näher bestimmbare Anzahl von Personen gerichtet war.
Privat ist es dann wohl, wenn der Personenkreis in der Wohnung namentlich benannt werden kann.
Öffentlich kann es aber sein, wenn geschrien wird, so dass es beliebige andere hören.
Zufällig kann es sein, wenn man ein Musikstück aufnimmt, aber von unten jemand dazwischen schreit.
Das muss man dann abwägen.

Jedenfalls gibt es Lärmpegelmessgeräte mit Aufzeichnungsfunktion, die nur den Schalldruck messen.

Den Vermieter sollte man fragen, ob der sich hinter einen stellt, wenn ein zwischen beiden abgesprochenes bestimmtes Gerät verwendet wird.
Stimmt er nicht zu oder ist er dagegen, so hat man plötzlich zwei Gegner und ist selbst der Böse.
 

cucaracha

Urgestein
In seiner eigenen Wohnung darf man Handyaufnahmen machen.

Wenn der Nachbar es nicht will
soll er ruhig sein... so dass seine Stimme sein anderer Nachbar nicht hört.

Wenn jemand laut ist würde ich keinerlei Rücksicht auf diese Person nehmen, sie nimmt auch keine Rücksicht auf mich und mein Ruhebedürfnis.

Krach nach 22 Uhr ist strafbar.
 

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