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Wie findet ihr Erbschaftssteuer?

Daoga

Urgestein
Der eigentliche Trick wie man legal die Erbschaftssteuer umgehen kann wurde hier noch gar nicht genannt, der geht nämlich wie folgt:
Ab einem gewissen Vermögen, so rund 1mio+, gründet man eine Stiftung in der Schweiz und stellt einen Verwalter dafür an. Denn ab einem gewissen Umfang sind die Verwaltungskosten (besagter Verwalter verwalten ja nicht nur eine Stiftung) niedriger, als die zu zahlenden Steuern.
Als Begünstigte dieser Stiftung setzt man dann seine Nachkommen ein, z.B. 10 000€ monatliche Zuwendung aus dem Stifungsvermögen, bis es aufgebraucht ist.
Das wird oft vom Stifter unterbunden, daß das eigentliche Vermögen angetastet werden darf. Nur die Zinserträge dürfen ausgeschüttet werden, damit die Nachkommen nicht überschnappen und blind alles verprassen, sondern eigenständig dafür sorgen, daß die Stiftung auf Dauer erhalten bleibt - man schlachtet nicht leichtsinnig die Gans, die goldene Eier legt.

Es gibt einige Familienstiftungen, die noch aus dem Mittelalter stammen, berühmt sind die Fugger (Augsburg) und die Tucher (Nürnberg). Dort ist das der Fall. Deren Hauptvermögen steckt in Ländereien und Wäldern, unkaputtbar gewissermaßen, denn Geldanlagen können hin und wieder durch Währungsreformen und Inflation zugrundegehen (hatten wir zweimal in Deutschland, jeweils nach einem Weltkrieg), aber Grund und Boden löst sich nicht in Luft auf.
Der darf laut Stiftungsstatuten niemals veräußert werden, weil er den Ertrag bringt, aber verpachtet - an Bauern, Forstwirte und auch Bauherren, die Einfamilienhäuser oder Betriebe (in Nürnberg steht z. B. ein Autohaus auf so einer Parzelle) auf diesen "fremden Grund und Boden" draufbauen mit langlaufendem Pachtvertrag, der über 20 oder 50 oder 99 Jahre (oder anders, ganz nach Vereinbarung) laufen kann.
Die Einnahmen gehen aber nicht nur an späte Abkömmlinge der Familien, sondern oft auch in soziale Zwecke. Die Fugger sind dafür berühmt, daß sie schon im Mittelalter sozialen Wohnungsbau betrieben, für ihre Arbeiter. Die Fugger-Siedlungen sind teilweise bis heute erhalten, heute wohnen sozial schwache Leute drin für einen Minimalbetrag plus einer anderen Auflage - sie müssen für die längst verflossenen Stifter nämlich regelmäßig beten. Richtig gelesen, beten. Das Seelenheil war den Leuten im Mittelalter ganz wichtig, deshalb wurden arbeitsunfähige und alte Arbeiter nicht aus den Wohnungen rausgeworfen, sondern die durften weiterhin dort wohnen, für die Gegenleistung, jeden Tag und an Sonn- und Feiertagen ganz besonders, für ihre Wohltäter und deren Ahnen intensiv zu beten. Gilt bis heute: Offizielle Website der Fugger - Fuggerei Förderstiftung
Ein weiterer Teil der Erträge fließt auch an die örtlichen Pfarrer, bis heute, die dafür für die Spender Messen lesen sollen. Wird bis heute gemacht, die Einnahmen verwendet die jeweilige Kirche für ihre Zwecke. Pfarrei St. Wolfgang Regensburg - Was tun, wenn Sie eine heilige Messe bestellen wollen? (wolfgangskirche-regensburg.de)
Hier gibts den Link zu den Tuchern: Historie der Tucher Stiftung (tucher-stiftung.de)

Und hier noch allgemeines zum Stiftungswesen in Deutschland: Erfolgsfaktoren bei der Stiftungsförderung und die fünfzehn größten Förderstiftungen in Deutschland Blog-Förderlotse (blog-foerdermittel.de)
 
Zuletzt bearbeitet:

Fenris85

Aktives Mitglied
Interessant, solche dauerhaften quasi unkaputtbaren Sachwerte sind natürlich noch mal eine Nummer besser. Da fällt mir auch die Stiftung von Alfred Nobel ein, welche ja die Nobelpreise stellt.
Also die echten, nicht den für Wirtschaft. Wobei ich die Vergabe für Literatur und Friedensbemühungen in den letzten Jahren als sehr zweifelhaft empfinde...
Wie man sieht eine gute Möglichkeit um Fußstapfen und etwas relativ Dauerhaftes zu hinterlassen. So gesehen auch eine Art von Erbe, hinterlassen für kommende Generationen.
 

Daoga

Urgestein
Das schöne an Stiftungen ist, sie können nicht sterben, wenn sie nicht von unfähigen Verwaltern zugrundegerichtet werden oder ihr ganzes Vermögen in flüchtige, zerstörbare Werte gesteckt wird. Die meisten sind sicher divers aufgestellt, neben den Ländereien gibt es auch Kunstwerke, Firmenbeteiligungen, Geldanlagen und anderes, denn mit reiner Verpachtung, Vermietung oder nachhaltiger Forstwirtschaft ist heute nicht mehr so viel Geld zu machen. Der Stiftungskern darf nie angetastet werden, aber das gilt nicht für andere Vermögenswerte, die im Lauf der Zeit dazugewonnen wurden.
 

Violetta Valerie

Moderator
Teammitglied
Warum sollte es bei Verkauf besteuert werden? Was ist, wenn das Haus eine schlechte Lage hat oder der Arbeitsplatz des Erben viel zu weit entfernt liegt, um in dem Haus wohnen zu können? Der Staat greift hier einfach in dreister und unangemessener Weise in die privaten Lebensumstände der Menschen ein und erschwert diese in vielen Fällen auch noch. Sie nehmen sich dieses Recht einfach heraus.
naja, das ist ja im Grunde egal: wenn du für das Haus nur einen geringen Verkaufswert erzielen kannst, dann hast Du eben nur eine geringe Summe zu versteuern (oder garkeine, wenn sie unter dem Freibetrag liegt). Aber egal wie viel ein haus wert ist: Du HAST dann eine Summe auf der Hand, von der Du was abdrücken kannst.
wenn ud das Haus aber behältst ist es egal, ob es eine Millione, oder 200 000 wert ist: Du hast erstmal nix auf der hand, Aber der Staat tut so, als hättest du es und genau da sehe ich eben eine Grenze zwischen gerecht und ungerecht.
Also ein gut verdienender Arzt, der sein Elternhaus in Gera erbt, kann quasi eine Villa erben und behalten, aber eine Kindergärtnerin kann noch nicht mal ein Reihenhaus erben, wenn das halt zufällig in Hamburg liegt.
Hier werden Unterschiede gemacht, die zur benachteiligung führen.
wenn man aber verkauft, hat man eine Summe auf der Hand, die man dann auch gerecht versteuern kann.
 

Violetta Valerie

Moderator
Teammitglied
Wieso heutzutage, der Verwandtschaftsgrad zählte schon immer.
ist aber heute nicht mehr zeitgemäß, weil wir in einer Welt leben, die auch andere Lebensmodelle duldet und fördert.
Wenn sich Leute ohne Verwandtschaft zugetan sind, können ja noch zu Lebzeiten auch (Teil-)Schenkungen gemacht werden, die eine spätere Steuerlast entsprechend mindern können.
Können sie nicht, denn die Schenkungssteuer unterliegt den gleichen Freibeträgen, wie die Erbschaftssteuer.
Also um eine Wohnung für 200 000 steuerfrei an seinen Neffen zu vererben müsste man dann 100 Jahre alt werden und schon bei Geburt anfangen zu verschenken.

Besteuert wird der Verkauf nur, wenn der Erblasser das Grundstück innerhalb von 10 Jahren vor Todesfall gekauft hat und die Erben es für einen höheren Betrag weiterverkaufen, dann fällt Spekulationsgewinn an, aber nur auf die Gewinnspanne, nicht auf die volle Verkaufssumme.
Einkünfte aus Vermietung +Verpachtung sind ohnehin zu versteuern bei der Einkommensteuer.
Bei Eigennutzung fallen nur die üblichen Nebenkosten wie Grundsteuer an, die muß immer bezahlt werden, ob vom Eigentümer oder umgelegt auf einen Mieter. Die 10-Jahres-Fristen die hier sehr oft auftauchen, werden von den zuständigen Einkommensteuer-Finanzämtern überwacht. Läuft also alles schon, Du versuchst das Rad neu zu erfinden.
nein, auch das ist nicht richtig: besteuert JEDE geerbte (geschenkte) Immobilie. Egal wann sie gekauft wurde und egal wann sie vererbt wurde und auch egal, ob Du sie vermietest, verkaufst oder selbst nützt (ausnahme ist hier zB die Regel, dass Kinder in das Haus ihrer Eltern einziehen können, aber dazu gibt es viele Hürden).

Und es wird immer der Wert der Immobilie zum Zeitpunkt des Erbfalls versteuert, nicht der Wiederverkaufswert zu einem späteren Zeitpunkt. (das ist eine komplett andere Steuerfrage, die mit der Erbschaftssteuer nichts zu tun hat. Spekulationssteuer kann UNABHÄNGIG von Erbschaftssteuer anfallen und hat damit nichts zu tun).

Ich weiß nicht, ob du schon mal eine Erbschaftssteuererklärung machen musstest, eine Schenkung vorgenommen hast, oder etwas ähnliches, aber so einfach, wie Du es hier darstellst, ist es definitiv nicht.
 

Daoga

Urgestein
nein, auch das ist nicht richtig: besteuert JEDE geerbte (geschenkte) Immobilie. Egal wann sie gekauft wurde und egal wann sie vererbt wurde und auch egal, ob Du sie vermietest, verkaufst oder selbst nützt (ausnahme ist hier zB die Regel, dass Kinder in das Haus ihrer Eltern einziehen können, aber dazu gibt es viele Hürden).
Hier wurde gefragt, wie die Steuern bei Weiterverkauf durch nahe Verwandte, insbesondere Kinder aussehen. Das heißt Erbschaftsteuer ist schon mal gegessen wegen der Freibeträge, wenn die Immobilie unter den 400 T pro Nase lag.
lst dann der Weiterverkauf noch mal steuerpflichtig? Die Antwort, nur wenn der Erblasser die Immobilie innerhalb der letzten 10 Jahre gekauft hatte und für den Verkauf mehr erzielt wurde, als damals für den Kauf bezahlt wurde, denn dann ist für die Gewinnspanne Spekulationssteuer zu zahlen. Für 100T gekauft, 2 Jahre später gestorben, Erben verkaufen für 150T --> 50T sind zu versteuern als Gewinn. Der "Einsatz"/Kaufpreis 100T bleibt steuerfrei. Wenn der Erwerb schon länger als 10 Jahre zurücklag oder kein Gewinn erzielt wird, fällt keine Steuer an. Das prüfen die Einkommensteuer-Finanzämter übrigens von sich aus, die bekommen die Mitteilungen über Verkäufe von den Bewertungsstellen, und die wiederum von Notaren und Nachlaßgerichten (über Umweg Grunderwerbsteuerstelle).
So verständlicher?

ist aber heute nicht mehr zeitgemäß, weil wir in einer Welt leben, die auch andere Lebensmodelle duldet und fördert.
Dann müssen diese Lebensmodelle halt auf eine rechtliche Basis gestellt werden, die sich wahlweise positiv (beim Erbrecht) oder auch negativ (z. B. Unterhaltspflicht) auswirken kann. Warum verzichten denn Leute auf eine Heirat vorm Standesamt und machen nur lockere Partnerschaften? Die werden ihre Gründe dafür haben. Allerdings wissen sie dann auch (oder sollten es, wenn sie sich informieren), daß dann halt z. B. im Erbfall keine gegenseitigen Ansprüche da sein werden oder die Freibeträge sehr ungünstig ausfallen. Wenn ein alter Mann seine Pflegerin absichern will, kann er auch im hohen Alter noch das Aufgebot bestellen - wenn er noch geistig zurechnungsfähig ist, das ist die wichtigste Bedingung. Eheschließung quasi auf dem Totenbett, kommt auch vor, ist legal. Aber deswegen kann man nicht jeden der pflegt, automatisch als legalen Erben betrachten. Nicht mal wenn sie sich persönlich nahestanden. Behaupten und Ansprüche stellen kann nämlich jeder viel wenn der Tag lang ist, aber wenn man es ernst meint, muß das beurkundet werden, beim Standesamt. Wahrscheinlich gibt es kaum ein Thema um das so viele Familienkriege laufen wie beim Erben.
 

Daoga

Urgestein
wenn ud das Haus aber behältst ist es egal, ob es eine Millione, oder 200 000 wert ist: Du hast erstmal nix auf der hand, Aber der Staat tut so, als hättest du es und genau da sehe ich eben eine Grenze zwischen gerecht und ungerecht.
Natürlich hat man etwas, nämlich den Zeitwert des Hauses. Der ist auch was wert! Mit dem als Sicherheit kann man z.B. bei der Bank eine Hypothek machen und mit dem Darlehen erst mal die Erbschaftsteuer zahlen. Und von der Miete, die man sich fortan einspart wenn man selber in dem Haus wohnt, zahlt man dann das Darlehen bei der Bank ab.
 

Violetta Valerie

Moderator
Teammitglied
Hier wurde gefragt, wie die Steuern bei Weiterverkauf durch nahe Verwandte, insbesondere Kinder aussehen. Das heißt Erbschaftsteuer ist schon mal gegessen wegen der Freibeträge, wenn die Immobilie unter den 400 T pro Nase lag.
lst dann der Weiterverkauf noch mal steuerpflichtig? Die Antwort, nur wenn der Erblasser die Immobilie innerhalb der letzten 10 Jahre gekauft hatte und für den Verkauf mehr erzielt wurde, als damals für den Kauf bezahlt wurde, denn dann ist für die Gewinnspanne Spekulationssteuer zu zahlen. Für 100T gekauft, 2 Jahre später gestorben, Erben verkaufen für 150T --> 50T sind zu versteuern als Gewinn. Der "Einsatz"/Kaufpreis 100T bleibt steuerfrei. Wenn der Erwerb schon länger als 10 Jahre zurücklag oder kein Gewinn erzielt wird, fällt keine Steuer an. Das prüfen die Einkommensteuer-Finanzämter übrigens von sich aus, die bekommen die Mitteilungen über Verkäufe von den Bewertungsstellen, und die wiederum von Notaren und Nachlaßgerichten (über Umweg Grunderwerbsteuerstelle).
So verständlicher?
Nein, denn Du hast mich zitiert und ich habe geschrieben, dass ich der Meinung bin, dass auch Immobilien nur dann Erbschaftssteuer anfallen sollte, wenn sie verkauft werden oder sonst wie gewinn abwerfen: nicht wenn sie selber genützt werden.
ich habe garnicht über die Frage, was beim verkauf von Immobilien grundsätzlich für Steuern anfallen. Darum geht es hier ja auch nicht.
Aber vielleicht hast Du auch nur den falschen Beitrag zitiert. ICH habe jedenfalls diese Frage, die Du beantwortet hast, nicht gestellt.

Dann müssen diese Lebensmodelle halt auf eine rechtliche Basis gestellt werden, die sich wahlweise positiv (beim Erbrecht) oder auch negativ (z. B. Unterhaltspflicht) auswirken kann. Warum verzichten denn Leute auf eine Heirat vorm Standesamt und machen nur lockere Partnerschaften? Die werden ihre Gründe dafür haben. Allerdings wissen sie dann auch (oder sollten es, wenn sie sich informieren), daß dann halt z. B. im Erbfall keine gegenseitigen Ansprüche da sein werden oder die Freibeträge sehr ungünstig ausfallen. Wenn ein alter Mann seine Pflegerin absichern will, kann er auch im hohen Alter noch das Aufgebot bestellen - wenn er noch geistig zurechnungsfähig ist, das ist die wichtigste Bedingung. Eheschließung quasi auf dem Totenbett, kommt auch vor, ist legal. Aber deswegen kann man nicht jeden der pflegt, automatisch als legalen Erben betrachten. Nicht mal wenn sie sich persönlich nahestanden. Behaupten und Ansprüche stellen kann nämlich jeder viel wenn der Tag lang ist, aber wenn man es ernst meint, muß das beurkundet werden, beim Standesamt. Wahrscheinlich gibt es kaum ein Thema um das so viele Familienkriege laufen wie beim Erben.
Warum? Dieser Meinung bin ich nicht!
ich bin der Meinung, dass dies in die persönliche Entschediungsfreiheit fallen muss.
Außerdem: Wenn jemand zB keine Kinder hat, aber eine Nichte: Die ist ja dann faktisch in der Rechtsnachfolge auf der Basis wie die Kinder (zumindest wenn ein entsprechend gutes Verhältnis da ist): Sie kann ZB die Pflege übernehmen, die kann die Verfügung über das Vermögen bekommen, die Pflegevollmacht usw.
Wenn ein alter Mann seine Pflegerin absichern will, kann er auch im hohen Alter noch das Aufgebot bestellen - wenn er noch geistig zurechnungsfähig ist, das ist die wichtigste Bedingung. Eheschließung quasi auf dem Totenbett, kommt auch vor, ist legal.
Und wenn sie verheiratet ist?
Außerdem wäre das eine Scheinehe und damit illegal!

Aber deswegen kann man nicht jeden der pflegt, automatisch als legalen Erben betrachten.
Automatisch nicht, aber wenn testamentarisch verfügt dann schon! Zumindest ist das meine Meinung. Ich sehe absolut KEINEN Sinn darin, Blutsverwandtschaft derart zu begünstigen und hinter die REALEN Verhältnisse zu stellen.
es gibt genug Menschen, die ihre Kinder jahrelang nicht sehen, aber idese Kinder sollen dann mehr Erbrechte genießen, als eben zB der Neffe, der sich gekümmert hat?
Ist nicht mehr zeitgemäß!
Nicht jeder Mensch hat Kinder, das heißt aber nicht, dass er niemanden hat, mit dem er ein ähnliches Verhältnis hat. Und solange es in Deutschland keine Rechtsform gibt, die diese Beziehungen rechtlich gleichstellt, dort wo sie bereits inhaltlich gleich sind, sollte man es einfach mal praktisch handhaben und JEDEM Erblasser einen gewissen freibetrag zugestehen, den er nach seinem letzten Willen verteilen kann.

Natürlich hat man etwas, nämlich den Zeitwert des Hauses. Der ist auch was wert! Mit dem als Sicherheit kann man z.B. bei der Bank eine Hypothek machen und mit dem Darlehen erst mal die Erbschaftsteuer zahlen. Und von der Miete, die man sich fortan einspart wenn man selber in dem Haus wohnt, zahlt man dann das Darlehen bei der Bank ab.
Aber von dem Wert kann man nicht runterbeißen!
Steuern zu erheben, die nur dann zahlbar sind, wenn man Schulden aufnimmt, halte ich für nicht moralisch!
 

Daoga

Urgestein
Und wenn sie verheiratet ist?
Außerdem wäre das eine Scheinehe und damit illegal!
Wenn sie unverheiratet ist (was bei langjähriger Pflege und engem Verhältnis mit dem Patienten oft der Fall ist - wenige Partner machen sowas mit) wäre eine "Nottrauung" legal: Eheschließung auf dem Sterbebett (rosepartner.de) Sie erlaubt als offensichtliche "Versorgungsehe" keine Ansprüche auf Witwenrente oder Übertragung z. B. einer Unfallversicherung, aber tastet das dadurch begründete Erbrecht nicht an. Scheinehe und Erbrecht (rosepartner.de)
 

Daoga

Urgestein
Aber von dem Wert kann man nicht runterbeißen!
Steuern zu erheben, die nur dann zahlbar sind, wenn man Schulden aufnimmt, halte ich für nicht moralisch!
Aber den Wert kann man jederzeit als Sicherheit für ein Darlehen benutzen. Vor allem weil der Verkaufswert deutlich höher läge als das Darlehen, das für die Steuer gebraucht wird. Für willkommene Vermögenszuwächse muß man halt auch mal in einen sauren Apfel beißen, wirklich umsonst gibt es kaum etwas auf der Welt.
Übrigens müssen auch Geschäftsführer oder Selbständige die zu dumm waren rechtzeitig Rückstellungen für ihre Steuerzahlungen zu bilden, zuweilen ihre Bank um ein kleines Darlehen dafür anbetteln oder beim Amt um Stundung bitten. Ist das dann etwa unmoralisch?
Weitere Möglichkeit, Stundung mit Ratenzahlung. Aber bei wirklich hohen Beträgen bietet sich eine Zwischenfinanzierung über die Bank an, Banken sind es gewohnt mit langlaufenden Ratenzahlungen zu arbeiten, auf die Behörden sich nicht einlassen. Der Gegenwert ist ja vorhanden, die Wohnung.

ich bin der Meinung, dass dies in die persönliche Entschediungsfreiheit fallen muss.
Außerdem: Wenn jemand zB keine Kinder hat, aber eine Nichte: Die ist ja dann faktisch in der Rechtsnachfolge auf der Basis wie die Kinder (zumindest wenn ein entsprechend gutes Verhältnis da ist): Sie kann ZB die Pflege übernehmen, die kann die Verfügung über das Vermögen bekommen, die Pflegevollmacht usw.

Automatisch nicht, aber wenn testamentarisch verfügt dann schon! Zumindest ist das meine Meinung. Ich sehe absolut KEINEN Sinn darin, Blutsverwandtschaft derart zu begünstigen und hinter die REALEN Verhältnisse zu stellen.
es gibt genug Menschen, die ihre Kinder jahrelang nicht sehen, aber idese Kinder sollen dann mehr Erbrechte genießen, als eben zB der Neffe, der sich gekümmert hat?
Ist nicht mehr zeitgemäß!
Nicht jeder Mensch hat Kinder, das heißt aber nicht, dass er niemanden hat, mit dem er ein ähnliches Verhältnis hat. Und solange es in Deutschland keine Rechtsform gibt, die diese Beziehungen rechtlich gleichstellt, dort wo sie bereits inhaltlich gleich sind, sollte man es einfach mal praktisch handhaben und JEDEM Erblasser einen gewissen freibetrag zugestehen, den er nach seinem letzten Willen verteilen kann.
Dann braucht man halt nur eine kleine Gesetzesänderung mit dem Inhalt, jeder der testamentarisch als Erbe einer Immobilie zur Eigennutzung eingesetzt wird, hat automatisch den vollen Freibetrag, egal ob verwandt oder nicht. Auch hier kann man wieder eine 10-Jahres-Staffelung machen, die einen vorzeitigen Verkauf unattraktiv macht. Wird eh alles von den Finanzämtern überwacht. Und dann liegt es im Eigeninteresse aller Grundstücksbesitzer, sich rechtzeitig um ein Testament zu kümmern.
 

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