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Wie findet ihr Erbschaftssteuer?

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Aktives Mitglied
Was mich persönlich an der Erbschaftssteuer am meisten nervt, ist die Tatsache, dass die gut betuchten Leute sich durch entsprechende Beratung durch Notar oder Steuerberater - und das ist nicht günstig - ihren Erben durchaus einen Grossteil der Erbschaftssteuer ersparen können. Während Lieschen Müller, die zufällig ein Haus irgendwo in München besitzt, aber sonst kaum Vermögen besitzt, sich diese Beratung nicht leisten kann. Und die Erben dementsprechend mehr Erbschaftssteuer zahlen müssen.
Und Reformen diesbezüglich werden ja immer gerne mit dem Totschlag-Argument: was ist denn mit vererbten mittelständischen Unternehmen, wenn wir da was ändern, in den Wind geschlagen. Das könnte man doch eigentlich prima trennen.
Lieschen Müller, die ein Haus in München hat, das sicherlich 1,5 Millionen wert ist, wird von der Bank sofort einen Kredit über 3.000 € für die erbrechtliche Beratung und Testamentserstellung erhalten. Wieso soll sie besser gestellt werden als jemand, der 1,5 Mio in Aktien hat?
 

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Aktives Mitglied
Genau. Mir werden als Raucher und hart arbeitender Mensch auch stets 6€ je Päckchen Tabak abgezogen- Tabaksteuer und Unsatzsteuer. Von den 8€ Kaufpreis entfallen 75 Prozent auf Steuern. Jeder kann sagen, gerade die Steuern die er selbst zahlt seien überflüssig
Weil Du als Raucher ggf einen erheblichen Rechnungsposten für die Gesellschaft darstellen kannst aufgrund gesundheitlicjer Komplikationen. Deswegen wird das so hart besteuert. Äprfel und Birnen. Der Erbe kostet dem Staat kein Geld. Der Erbe würde, wenn er ausfällt, keine Sozialhilfe erhalten, weil er eigenes Vermögen hat.
 

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Aktives Mitglied
Also wenn es darum ginge, gäbe es ganz andere Ansatzpunkte, das Ungleichgewicht zu beheben: ZB Reichensteuer!
Überhaupt: Stopfen der Schlupflöcher für Steuerhinterziehung.
DA wäre viel mehr Geld zu holen, das dem Staat ja auch gerechterweise zusteht.


Eben! Im Gegenteil: Was ist denn die Folge davon, wenn immer mehr Menschen zB ihr Haus verlieren? genau: Immobilienbesitz gibt es dann nur noch bei Konzernen und Superreichen. DH man hat eher WENIGER Umverteilung als mehr.
Beispiel:
In München erleben wir das gerade eklatant: da gibt es nämlich schon noch eine nicht so kleine Anzahl an Menschen, die halt in X-ter Generation ein Mietshaus haben und langjährige Mieter zu guten Konditionen drin haben. Wenn die Erben das dann weiterführen wollen: Pech gehabt! Viele (die meisten) müssen verkaufen und wer kauft ein Mietshaus im wert von mehreren Millionen? Genau ein Investor, der sein Geld vermehren will und KEIN Interesse am Erhalt langjähriger Mietverhältnisse hat. Mieter raus, Luxussanieren. Und fertig.
So läuft das hier!

ich bin schon grundsätzlich für eine Erbschaftssteuer, aber sie müste dringend angepasst werden und eben Privatvermögen nicht so deutlich schlechter stellen, als Betriebsvermögen (bei entsprechender Kohle gründet der Erblasser hat eine Firma (findet sich schon immer was) und erklärt das Vermögen zu Betriebsvermögen und kommt so gut weg.
Also meiner Meinung nach müssten eben vor allem Riesenvermögen stärker besteuert werden, wenn sie vererbt werden. Bargeld (oder Anlagen) sollten stärker besteuert werden als objekte.
Das Eigenheim sollte grundsätzlich steuerfrei sein und zwar egal wer es bewohnt (solange es nicht verkauft wird) und wer langjährige Mietverhältnisse weiterführt sollte nicht bestraft werden sondern auch eine Chance haben.

Nur wer eine Immobilie verkauft oder sonst wie große Geldsummen erbt, der kann etwas abgeben: Von Geld lässt sich was abzweigen. Von einer Immobilie in der Regel nicht.

Außerdem bräuchten wir auch realistische Freibeträge und die sollten eben nicht nur an Kinder und Ehegatten fallen.

Ein kleines beispiel aus meinem Bekanntenkreis: Eine junge Frau bei uns im Haus hat lange zeit einen älteren Herrn gepflegt, der keine Angehörigen hatte. Der war wirklich komplett allein und sie hat sehr viel für ihn getan.
In seinem Testament hat er ihr seine Wohnung vermacht.
Da sie aber nicht verwandt ist, muss sie nun knappe 100 000 Euro Steuer löhnen.
Hätte er zB ein Kind gehabt, das sich nie um ihn gekümmert hätte, hätte dieses Kind die Wohnung steuerfrei bekommen.
DAS kann ja wohl nicht richtig sein!
Folge wird sein: Alle Erblasser werden kurz vor ihrem Tod noh Immobilien und Zeugs erwerben, um Erbschaftssteuer zu vermeiden.

Jemand, der ein vermietetes Haus hat, da 1,5 Mio wert ist und Mieteinnahmen abwirft, hat denselben Vorteil wie jemand, der 1,5 Mio Aktien hat und Renditen erwirtschaftet. Beide Modelle sind nur eine Form der Kapitalanlage. Kein Grund für eine Ungleichbehandlung. Und dass Privatpersonen mieterfreundlicher sind, halte ich für ein Gerücht. Gerade da wird für den Mieter nur das allernötigste getan, weil sonst oft kein Geld für Reparature etc da ist.
 

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Aktives Mitglied
Man könnte das Erbrecht auch insofern reformieren, dass selbst bewohnte geerbte Immobilien grundsätzlich erbschaftssteuerfrei bleiben. Oder dass jeder zu Lebzeiten zusätzliche 500.000€ an Freibeträgen verteilen kann. Die kann man entweder auf die Freibeträge der Kinder geben, oder die der Enkel oder die Nachbarin, die einen immer pflegt.

Ebenso könnte ich mir vorstellen, dass vielleicht der Freibetrag selbst noch vom Verwandtschaftsgrad abhängt. Der zu zahlende Steuersatz aber vom bereits vorhandenen Vermögen des Erben. Soll heißen: die arme Nachbarin, die einen immer gepflegt hat, muss trotzdem nur 5% Erbschaftssteuer zahlen (weil sie eben nix hat), das eigene Kind muss dagegen über dem Freibetrag 5-30% versteuern, je nachdem, welche Vermögenswerte es am Vortag des Todes des Verstorbenen besaß.

Dazu könnte man ja sagen, dass man dem Gemeinwohl auch auf alternativen Wegen nachkommen kann. Erbe ich z.B. 5 Wohnungen in München, kann ich von der Erbschaftssteuer verschont bleiben, wenn ich sie im Gegenzug für 20-30 Jahre einer Sozialbindung unterwerfe. Dann könnte ich meine 5 Wohnungen behalten, müsste aber spätestens bei Neuvermietung sozial schwache Familien bevorzugen. So käme der Staat immerhin wieder in die Verfügungsmacht von mehr sozialem Wohnraum. Was möglicherweise auch die Mietsteigerungen bei "normalem" Wohnraum wieder etwas abbremst.

Bei Betrieben könnte man die Steuer ebenfalls erhöhen. Mit einer Ausnahme: Betriebe, welche seit mindestens 10 Jahren "wertvolle Arbeitsplätze" bieten (d.h. es wird mindestens nach Tarif bezahlt und das muss selbst für geliehene Arbeitskräfte gelten), müssen nur eine stark reduzierte Steuer zahlen, welche sie auch in Raten zahlen können. Betriebe, welche im Allgemeinen also gute Arbeitsplätze bieten, werden verschont. Ausbeuterbetriebe dagegen werden kräftiger zur Kasse gebeten als bisher. Dann überlegt sich vielleicht so manch Firmengründer, ob er sicherheitshalber nicht doch bessere Löhne bieten soll.
Bei zwei Geschwistern bekommt dann also ein Geschwisterkind weniger vom
Vermögen der Eltern, nur weil es fleißig ist und arbeitet und dabei dem Staat noch Steuergelder in die Kassen spült. Das nichtsnutzige Kind, das faulenzt, bekommt einen größeren Betrag als Dankeschön. Ich finde es nicht richtig, die Steuer vom Vermögen abhängig zu machen. Beide erben denselben Betrag und sollen dann auch dieselben Steuern dafür zahlen.
 

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Aktives Mitglied
Die Erblasser haben bereits jahrzehntelang Einkommenssteuer bezahlt. Die Erbschaftsteuer ist deswegen bereits eine doppelte Versteuerung. Wieso soll ein Erblasser nicht entscheiden dürfen, wem sein Geld zufließen soll? Ohne Erbschaften würden die Leute doch einen Teufel tun und sich ein Vermögen ansparen, damit die Kinder ein gutes Leben haben können. Dann wird eben alles verprasst und wenn man im Alter nichts mehr hat, zahlt Vater Staat. Weil man alles für sich und die Kinder schon frühzeitig ausgibt und jedes Jahr viermal in den Urlaub fährt, zahlt der Staat auch für das Studium durch Bafög. Und wenn die Kinde nichts taugen, bekommen sie Sozialhilfe, die sie bei einer Erbschaft nicht bekämen.

Es ist überhaupt nicht „unfair“, wenn ein Kind etwas bekommt, weil die Eltern geschuftet und gespart haben. Das Kind, das nichts bekommt und sich unfair behandelt fühlt, hatte ggf mehr Zeit mit seinen Eltern, viele Urlaube, Freizeitparks und neue Klamotten, nicht die gebrauchte Kleidung aus der Verwandtschaft. Ja, das Ergebnis ist, dass einer mehr von den Eltern bekommt als ein anderer. Aber es ist eben generell so, dass man mit seinen Elterb Glück oder Pech haben kann. Vielleicht waren die armen Eltern besonders warmherzig und die vermögenden Eltern aggressiv und kaltherzig? Wird das dann auch irgendwie ausgeglichen? Man kann nicht alle Menschen künstlich gleichmachen.

Das Erbe muss besteuert werden, schließlich hätte der Staat was davon gehabt, wenn das Geld stattdessen verprasst worden wäre, nämlich zumindest in Form von Mehrwertsteuer. Diese Mehrwertsteuer kann gerne nachträglich durch Erbschaftssteuer wrhoben werden. Aber davon abgesehen soll doch jeder Mensch die größtmögliche Freiheit haben, sein Geld auszugeben wofür er will. Weil er sich dabei für die eigenen Kinder entscheidet und nicht dür Saus und Braus, muss er doch nicht bestraft werden. Was soll das denn immer, anderen Menschen etwas wegnehmen zu wollen?
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
"Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1814 Voraussetzungen

(1) Kann ein Volljähriger seine Angelegenheiten ganz oder teilweise rechtlich nicht besorgen und beruht dies auf einer Krankheit oder Behinderung, so bestellt das Betreuungsgericht für ihn einen rechtlichen Betreuer (Betreuer).
(2) Gegen den freien Willen des Volljährigen darf ein Betreuer nicht bestellt werden."

Aus der Norm ergibt sich, dass es immer einer Voraussetzung bedarf damit eine rechtliche Betreuung eingerichtet wird. Wer nicht hilflos genug ist, bekommt keine Betreuung.

Und wie man Absatz 2 entnehmen kann, ist jede Betreuung freiwillig. Es gibt keine Zwangsbetreuung gegen den Willen der Betroffenen, solange sich das Gericht an das Recht hält.

Die Betreeung ist also wie eine Sozialleistung ausgestaltet. Man muss sie beantragen, man bekommt sie nur wenn die Voraussetzungen vorliegen und niemand ist verpflichtet, sie Betreuung in Anspruch zu nehmen.
 

Daoga

Urgestein
Wenn ich sie verkaufe schon.
Man kann die Gans die goldene Eier legt schlachten ... nur kriegt man dann keine Eier mehr. Nie wieder. Wer daher die Erbschaftsteuer nicht über ein Darlehen ablösen will, wird im Zweifel eine der 4 Wohnungen verkaufen, davon die Steuern zahlen, und den Rest behalten. Allerdings ist dann die Frage, wann der Verstorbene die Wohnungen erworben hat, denn innerhalb der 10-Jahres-Frist fällt dann ggf. auch noch Spekulationssteuer an, wenn für den Verkauf mehr erlöst wird als der Kauf gekostet hat.
 

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