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Wie sind eure Ansprüche bezüglich Urlaubsunterkunft?

Holunderzweig

Aktives Mitglied
Meistens kommt bei einer Vermietung, egal, ob als FeWo oder als dauerhafte Vermietung ein Minus raus.
Schon alleine , weil die Abschreibungskosten auf das Gebäude entsprechend hoch sind und dazu noch alle anderen Kosten, die auf das Gebäude entfallen anteilig angerechnet werden können.
Beispielsweise Strom, Wasser, Instandhaltung usw.
??? Wieso vermietet man dann, wenn man Minus hat? Da tut man sich so was doch nicht an!
 

kasiopaja

Urgestein
Ich gehe von mir aus- ich wohne lieber günstig, freu mich über normale Preise. Auch Kleinvieh macht Mist, kleine Preise, keine hohen Erwartungen an Perfektion. So würde ich anfangen, steigern geht immer.

Ich kann mich an den Kurzurlaub in Burgenland erinnern, das war toll, vom Zimmer raus und man war auf der geräumigen (Frühstücks)Terrasse. Das Zimmer war auch eher Altbacken ausgestattet, aber normal, nicht hässlich und fertig, mehr wollten wir nicht, das genügte.
Blöd war die Aufdringlichkeit des Vermieters und dessen Mitteilungsbedürfnis. Den kriegten wir nicht von der Pelle. Schrecklich, das war eine Lehre.
Er war auch am Berichten, wieviel er jede Saison einnimmt. 26.ooo Euro mit den drei, vier Zimmern und seinem Geschick, jedem Gast noch Selbstgemachtes in die Hand zu drücken, das waren Oleanderbüsche in jeder Farbe und Größe, die zog er in Konservendosen zu Hunderten selbst heran durch Stecklinge. Warum nicht? Im Urlaub hat man Zeit zum Goustieren und zum etwas kaufen.
Meine Keramiken zb... die würden sich sicher anbringen lassen, wer auf so was steht. Nebengeschäfte gehen immer. Nutze, was da ist, so habe ich immer gelebt und machs auch weiter so.
Die Nebengeschäfte müssen allerdings dann als Gewerbe angemeldet und auch versteuert werden.
Jedenfalls nach deutschem Recht.
 

kasiopaja

Urgestein
??? Wieso vermietet man dann, wenn man Minus hat? Da tut man sich so was doch nicht an!
Weil das Minus letztlich eher eine steuerliche als eine reale Sache ist.
Die Heizkosten hättest Du sowieso , ebenso wie Strom, Wasser, Instandhaltung , Abschreibung aufs Gebäude usw.
Die kannst Du , wenn Du nicht vermietest nirgends ansetzen.
Aber weil Du Einnahmen aus der Vermietung hast, kannst Du die Ausgaben dagegen rechnen, anteilig und dann kommt , schon alleine durch die hohe Abschreibung, eben oft ein rechnerisches Minus raus, was am Ende die Gesamtsteuerlast nach unten drückt.
Wenn ihr allerdings nicht verheiratet seid und das Gebäude nur Deinem Freund gehört, dann muss er das in der Steuer angeben und nur er kann auch die Rechnungen dafür ausstellen.
Du könntest Dich Deinerseits als haushaltsnahe Beschäftigung anstellen lassen.
Oder aber, wenn Du das Geschäft auf Deinen Namen haben möchtest, dann müsstest Du den zu vermietenden Teil Deinerseits mieten und weitervermieten , aber dann wird es kompliziert.
 

Holunderzweig

Aktives Mitglied
Das ist der Standard. Um den wirst Du nicht herumkommen.
Voraussichtlich aber doch, weil das tu ich mir sicher nicht an, was da alles abverlangt wird.
Man hat früher per Mundreklame seine Gäste bekommen, das versuche ich jetzt mal. Meine Münchner Verwandtschaft kennt irrsinnig viele Leute, weil sie/wir dort eine Gaststätte betrieben haben.
In Wien wohnt eine meiner Freundinnen, die auch sehr gut vernetzt ist und weißt du was, liebe Kasiopaja, beim Arbeiten lerne ich ja unendlich viele Touristen kennen, da kann ich auch vorfühlen, bissi Werbung machen- falls ihr wieder herkommen wollt, ich kenne ein günstiges Quartier..- das Gute ist, da erschnuppert man sympathische Leut, anderen würde ich das ja nie unter die Nase halten.
Die Oma hat sich eingetragen im Fremdenverkehrsamt, falls schnell ein Bett gesucht wurde, man gab die Nummer weiter, hob wer ab, dann Glück gehabt, wenn nicht, probierte man bei der Nächsten, so lief das hier immer ab. Zufriedenheit macht Stammgäste und auf die ziele ich ab. Meine Bekannten und Verwandten würden auch selektieren, das wär sowieso Muss, nur die ganz Lieben, die werden angesprochen und denen bietet man das an. Das wäre meine Vorstellung und die versuche ich durchzuziehen jetzt. Das ist ja komplett arg, welche Bedingungen da heute so zu erfüllen sind, schreckbar, dann noch dazu ohne Gewinn? Das geht mir nicht ein, wieso macht ihr das dann?
 

kasiopaja

Urgestein
Die Umwandlung von Wohnraum in Monteurzimmer oder Ferienwohnungen ist eine beliebte Methode, um ungenutzte Immobilien gewinnbringend für die Kurzzeitvermietung zu nutzen. Doch wussten Sie, dass solch eine Nutzungsänderung meldepflichtig ist und ohne Genehmigung zu hohen Bußgeldern führen kann? Fragen wie "Unter welchen Umständen ist eine Genehmigung für die Zweckentfremdung erforderlich?" und "Wie kann man Bußgelder vermeiden?" sind zentral für jeden, der in diesen Bereich einsteigen möchte. Die Antworten darauf sind entscheidend für die legale Vermietung Ihrer Immobilie als Monteurzimmer oder Ferienwohnung.

Quelle:

Solange es ein EFH oder Zweifamilienhaus ist, braucht man keine Nutzungsänderung und keine Genehmigung, sofern die jeweilige Stadt kein Zweckentfremdungsverbot ausgesprochen hat.
 

kasiopaja

Urgestein
Voraussichtlich aber doch, weil das tu ich mir sicher nicht an, was da alles abverlangt wird.
Man hat früher per Mundreklame seine Gäste bekommen, das versuche ich jetzt mal. Meine Münchner Verwandtschaft kennt irrsinnig viele Leute, weil sie/wir dort eine Gaststätte betrieben haben.
In Wien wohnt eine meiner Freundinnen, die auch sehr gut vernetzt ist und weißt du was, liebe Kasiopaja, beim Arbeiten lerne ich ja unendlich viele Touristen kennen, da kann ich auch vorfühlen, bissi Werbung machen- falls ihr wieder herkommen wollt, ich kenne ein günstiges Quartier..- das Gute ist, da erschnuppert man sympathische Leut, anderen würde ich das ja nie unter die Nase halten.
Die Oma hat sich eingetragen im Fremdenverkehrsamt, falls schnell ein Bett gesucht wurde, man gab die Nummer weiter, hob wer ab, dann Glück gehabt, wenn nicht, probierte man bei der Nächsten, so lief das hier immer ab. Zufriedenheit macht Stammgäste und auf die ziele ich ab. Meine Bekannten und Verwandten würden auch selektieren, das wär sowieso Muss, nur die ganz Lieben, die werden angesprochen und denen bietet man das an. Das wäre meine Vorstellung und die versuche ich durchzuziehen jetzt. Das ist ja komplett arg, welche Bedingungen da heute so zu erfüllen sind, schreckbar, dann noch dazu ohne Gewinn? Das geht mir nicht ein, wieso macht ihr das dann?
Das ist ja jetzt nur die Sache mit der Werbung.
Die rechtliche und steuerliche Sache und alle anderen Dinge hast Du ja trotzdem an der Backe.
Um die kommst Du nicht herum.
Sonst wäre es Steuerhinterziehung. Abgesehen davon wäre es ungeschickt die Kosten nicht geltend machen zu können.
Achso, wenn Du jetzt keine offizielle Werbung machst auf irgendeiner Plattform, dann könnte es natürlich sein, dass das Finanzamt kommt und dir den ernsthaften Vermietungswillen abspricht, so dass Du eben die Ausgaben nicht mehr voll oder gar nicht ansetzen kannst.
Versteuern müsstest Du die Einnahmen trotzdem.
 
Zuletzt bearbeitet:

kasiopaja

Urgestein
Das ist ja komplett arg, welche Bedingungen da heute so zu erfüllen sind, schreckbar, dann noch dazu ohne Gewinn? Das geht mir nicht ein, wieso macht ihr das dann?
Du verstehst die steuerliche Seite nicht und wodurch ein rechnerischer Verlust zustande kommen kann, was kein realer Verlust sein muss.
Das ist das Problem.
Vielleicht solltest Du Dir das mal von jemandem erklären lassen, der steuerlich fachkundig ist.
 

kasiopaja

Urgestein
Die prinzipiellen Fragen wären jetzt:
Ist die Immobilie, die Du teilweise vermieten willst Deine Immobilie, die von Deinem Freund oder gehört die Euch gemeinsam?
Seid ihr verheiratet oder nicht?
Befindet sich diese Immobilie in Deutschland oder woanders in der EU?
 

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