Dalmatiner
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Geh doch erstmal zu der Stelle, die das Schüler- BaföG gewährt. Unter bestimmten Voraussetzungen wird das unabhängig vom Eonkommen der Eltern gewährt, und bei dir kommt das infrage.
Und wenn die das nicht unabhängig von den Eltern gewähren, stellst du trotzdem den Antrag, der abgelehnt wird. Das hältst du deinen Eltern unter die Nase. Die haben Geld, also können die lesen und verstehen, was die Behörde meint.
Und die Behörde melnt, das Eltern ihrem Kind bis zum Abschluss der ersten Ausbildung Unterhalt gewähren müssen, sofern sie dazu in der Lage sind. Und das trifft dann auf dich ja zu. Darum lehnt die Behörde das BaföG ab.
Du musst sie ja nicht verklagen, aber du solltest für deine Rechte eintreten und fordern was dir zusteht.
Jobben kannst du überall, das muss nicht die Tankstelle sein. Das solltest du auch tun, wenn du doch zu deinen Eltern gehst. In diesem Fall geht es dann um ein kleines Zusatzeinkommen.
Und wenn die das nicht unabhängig von den Eltern gewähren, stellst du trotzdem den Antrag, der abgelehnt wird. Das hältst du deinen Eltern unter die Nase. Die haben Geld, also können die lesen und verstehen, was die Behörde meint.
Und die Behörde melnt, das Eltern ihrem Kind bis zum Abschluss der ersten Ausbildung Unterhalt gewähren müssen, sofern sie dazu in der Lage sind. Und das trifft dann auf dich ja zu. Darum lehnt die Behörde das BaföG ab.
Du musst sie ja nicht verklagen, aber du solltest für deine Rechte eintreten und fordern was dir zusteht.
Jobben kannst du überall, das muss nicht die Tankstelle sein. Das solltest du auch tun, wenn du doch zu deinen Eltern gehst. In diesem Fall geht es dann um ein kleines Zusatzeinkommen.