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Zufahrt, Einfahrt zum Grundstück

M

MarioHB

Gast
Hallo, ich habe ein Haus in 2.Reihe gekauft. Um zu meiner Garage zu gelangen bzw. um an mein Haus/Grundstück zu kommen muß ich durch eine schmale Einfahrt an dem Haus vor mir vorbei. Nun hat der Besitzer seit einer Woche dort ein Gerüst zum streichen der Wand dort aufgestellt, so das ich dort nicht mehr durchkomme. Informiert hat er mich nur durch meine Nachbarin am Sonntagabend. Montag 8.30 war die Einfahrt zu.Bis heute wurde dort kein Handschlag an der Wand gemacht, obwohl das Wetter gut ist. Ich bin Selbständig und habe Werzeug und Material in der Garage. Und mein Anhänger steht auch noch auf meinem Grundstück. In der Nähe ist es sehr schlecht mit Parken. Kann ich da irgendwas machen? Ist doch ne frechheit einfach die Zufahrt zumachen und nicht mal drüber reden. Hat er das Recht weil das sein Haus vorne ist?? Bitte schreibt mir .... Danke
 
H

Halt!!!

Gast
Du bemängelst an ihm dass er nicht mit dir geredet hat. Wieso sprichst du ihn nicht an und sagst ihm dass wegen dem Material aus der Garage. Geh zu ihm und frag nach wie lang das Gerüst aufgebaut ist. Wenn er dann dumm antwortet lockere die Stimmung auf indem du nachfragst ob du deine Hilfe anbieten könntest damit die Arbeit schneller vorangeht. Taste dich einfach mal ran. Vielleicht war es geplant und ist irgendwas dazwischen gekommen.
 
G

Gel06

Gast
Hallo Mario,

wem gehört denn diese schmale Einfahrt? Zu Deinem Grundstück? Zu seinem? Oder ist es ein öffentlicher Weg?
Ist der Weg öffentlich oder gehört er Dir, darf der Nachbar das natürlich nicht. Gehört diese Einfahrt zu seinem Grundstück, steht die Frage im Raum, ob es andere Wege zu Deinem Grundstück gibt. Gibt es diese nicht, tritt das sogenannte Notwegerecht für Dich in Kraft, welches besagt, dass man Dir die Überwegung nicht verweigern oder behindern darf, sofern es keine anderen Zugangsmöglichkeiten gibt.
Ich plädiere aber auch erst mal für ein freundliches Gespräch. Nicht jeder hat gleich die böse Absicht den Nachbarn zu übergehen, wenn er es mal tut. Ball flach halten, klingeln, freundlich bleiben, sehen ob es eine Lösung gibt, mit der beide leben können - wäre nervenschonender und billiger :O)

Gel06
 
M

MarioHB

Gast
Danke für die Antworten: Ich habe keine möglichkeit sonst auf mein Grundstück zu kommen. Nun muss ich jeden Abend weit weg parken und wichtige (teuere Werkzeuge) nach Hause tragen. Ein "nettes" Gespräch kommt für mich nicht mehr in Frage. Das hätte "er" mit mir führen sollen, bevor das Gerüst dort aufbaut. Stellt euch doch mal vor ich wäre letzten Sonntag nicht zu hause gewesen und wollte Montag arbeiten fahren und die Zufahrt ist dicht?? Ich bin Selbständiger Handwerker. Heute ist Freitag und es wurde kein Handschlag an der Fassade getan. Wie lange kann/soll ich mir das Gefallen lassen. Wie sind meine Rechte ( ohne nett reden) ach ja ein Versuch den Besitzer anzurufen ist fehlgeschlagen weil er im Urlaub ist. Und wirklich, es ist nicht so das ich hier an der Strasse parken kann. Das geht einfach nicht.(Parkverbot) also kleiner Fußmarsch.

Gruss Manuel
 
U

Unregiert!

Gast
Klar hast Du ein Wegerecht...und sicher hätte der Nachbar Dich fragen sollen..
Aber,was Gel06 schon sagte...
was nützt Dir denn langfristig ein Aufstand...Erzwingung der Zufahrt..SCHADENSERSATZAUFLISTUNG???

was würde ich tun?
Mich ärgern..klar...dann eine Schubkarre ausleihen..oder im Baumarkt kaufen...(*grins*-braucht man sicher immer mal..)
Und ...es werden ja keine 3mX 2m großen Werkzeuge sein,oder?
Du bekommst in Deinen PKW(Transporter??) doch sicher SELBST transportierbare Werkzeuge..sprich: die Schubkarre dürfte erst mal reichen?
Dein Ärger ist verständlich..aber..eigentlich zeigt er Dir:Du bist Deinem Nachbarn nicht irgendwie im Gedächtnis...das könnte einige Ursachen haben..wenn er Dich kennen würde als freundlichen Nachbarn mit DRINGENDEM DURCHFAHRTSERFORDERNIS...und er auch diwe Art Deines berufes kennen würde..dann hätte er NICHT vetrgessen,Dir Bescheid zu sagen.
Ist immer was zweiseitiges..die Nachbarschaft.
Du hast jetzt die EINMALIGE Gelegenheit,richtig Größe zu zeigen...beiß die Zähne zusammen...laß Dir was einfallen für Dein Transportproblem--und sobald Du ihn wieder siehst,nimm Dein schönstes Lächeln..und ENTSCHULDIGE DU DICH..."daß Du doch wahrhaftig vergessen hast,in den vergangenen Zeiten ihm zu erklären,was Du da so dringend über den Weg transportieren mußt..."
Wer weiß...vielleicht war er so im Streß..daß er es gar nicht bedachte.Böse Absicht kann man nur bei ANHALTEND vorgeschädigtem Verhältnis unterstellen...das kannst nur Du wissen....ob Du ihn evl. verärgert hast oder so...???
Rüstzeiten sind teuer..und die Firmen bauen die Gerüste oft nach "Blocksystem" auf..d.h. Du kaufst eine freie Woche...und dann wird von ANDERER Firma nur ein Tag gearbeitet---das müßtest Du als Handwerker aber selbst wissen!!!
Naja...kannst natürlich auch RICHTIG Rabatz veranstalten...a la "Maschendrahtzaun"...aber....man sieht sich immer zweimal..und Dein Auto hat ja evl. auch schon mal in zweiter Reihe geparkt oder eine Einfahrt verstopft?
Jede Wette...Du bist jung und frisch--und der Nachbar älter und etwas trottelig...
Versuchs mit Humor...ist echt besser als Wut!
Auch..und GERADE,weil Du FORMAL im Recht bist!
(Ja...brauchst Du von uns die Bestätigung? Klar ist der Nachbar hier echt ein TROLLO!!!)
Verschieb das Gespräch...bis Du drüber lachen kannst...Nachbarn seid Ihr sicher doch noch länger,oder...??
....Du könntest ihn ja bitten...falls er auftaucht,die Schubkarre mitzuschieben (-;

Eine Genehmigung fürs Gerüstaufstellen braucht er AMTLICH wohl nur im "öffentlichen Raum"--sprich: ich hab das für'n Fußweg mal holen müssen....
Ob Du nun aber ihm da noch im Nachhinein was reinwürgen mußt...najaaaaaa......

Wenn man das will...kann man natürlich aus sowas ganz betonhart den nächsten Generationen so eine Blutsfehde bereiten...guter Anlaß --Yeah!
 
H

Halt!!!

Gast
Du kannst nicht nett reden wieso nicht?
Wir sind doch alle mal nicht gut drauf wie gut tut es da wenn man nicht angeblafft wird sondern humorvoll angesprochen wird.
Wieso nimmst du an dass er das mit dem Gerüst macht um dich zu ärgern?
Muss man immer gleich Böswilligkeit unterstellen?
Wo bleibt dein nachbarschaftliches Verhalten?
Das Echo kommt immer so zurück wie man reinhallt.
 
M

MarioHB

Gast
Danke, aber eigentlich hatte ich auf Antworten gehofft, die mir Sachlich zu dieser Angelegenheit helfen würden. Polizei,Anwalt, wie ist die Rechtlage.
Ich wollte keinen Roman hier schreiben, aber so werde ich wohl falsch verstanden. Also, das Haus vor mir ist ein Mehrparteienhaus, der Eigentümer wohnt dort selber nicht. Ich habe ihn 1-2 mal kurz gesehen. Also besteht kein Intresse mit ihm Kaffee zu trinken. Zumal er das Haus verkaufen will. Ihm ist bekannt womit ich mein Geld verdiene, aber wohl völlig egal wie ich das anstelle (z.B. ohne Auto,wenn ich Sonntag nicht zuhause gewesen wäre) Jetzt könnte ich ja noch schreiben, was für ein nettes Kerlchen ich bin.. und wie ungänglich ich sein kann. Aber in dieser Angelegenheit bin ich einfach nur Stocksauer, über die ignoranz von ihm.
Lieben freundlichen Gruss an Alle ;-) :) :)
 
H

Halt!!!

Gast
Also dann Klartext der Nachbar ist gar nicht der der das Gerüst aufstellen ließ weil der Nachbar auch nicht der Eigentümer ist. Ja mein lieber Mario hättest aber gleich sagen müssen dass es ein Mehrfamilienhaus ist.
Doch wo und wie da deine rechtliche Möglichkeit liegt weiss ich nicht.
Frag doch mal beim Mieterschutzbund nach.
Nette Grüße ;-)
 

Micky II

Aktives Mitglied
Hallo,

also wenn du selbst Handwerker bist, kennst du ja sicherlich die Reihenfolge bei irgendwelchen Sanierungsarbeiten. Erst wird das Gerüst aufgestellt und dann dauert es halt, bis die Handwerker kommen.

Denke schon, dass es rechtens ist, dass dieses Gerüst aufgestellt werden kann, wenn dort wirklich Sanierungsarbeiten erledigt werden müssen. Dagegen wirst du dich sicherlich nicht wehren können. Falls du dich über rechtliche Seiten aufklären lassen willst, versuche es doch mal bei jurathek. de. Die wissen evtl. eher was.
 
U

Unregiert!

Gast
"...Polizei,Anwalt..."

Polizei??
Wenn ein Auto Deine Einfahrt versperrt...also im ÖFFENTLICHEN VERKEHRSRAUM stünde...könntest Du evl. den Abschleppwagen rufen.

Im Falle von versperrten Notwegen(Feuerwehrzufahrt/Rettungsweg) wär sicher AUCH Polizei/Feuerwehr angebracht.
Deiner Schilderung zufolge ist die Zufahrt nicht komplett dicht?Oder?
Du hast kein Altersheim dahinter?Du bist nicht völlig abgeschnitten.
Wenn Du z.B. per "einstweiliger Verfügung" einen Sofortabbau erreichen wolltest...würde der Amtsrichter Dich sicher erst mal nach Deinen eigenen Bemühungen fragen( Verhältnismäßigkeit der Mittel...Eigentümer aufsuchen/Gerüstbauer...die Firma steht normalerweise AM GERÜST DRAN!!...anrufen.

Ein Gerüst läßt sich auch noch mal "umbauen"...da lohnt aber der Aufwand nur,wenn Du klar belegst,warum es überhaupt nicht zumutbar ist,paar Tage eingeschränkt zu sein.
Bei Nachbarschaftsstreitigkeiten unterhalb bestimmter Streitwerte ist VOR DER GERICHTSAUSEINANDERSETZUNG in vielen Bundesländern das Schlichtungsvefahren vor dem Friedensrichter vorgesehen.
Kannst Du Deinen jetzt schon erlittenen Schaden beziffern?
Ist es nur der verständliche Ärger oder hast Du NACHGEWIESENE Geschäftsschäden?
Selbstjustiz(eigenmächtiges Abbauen)ist eine Straftat.
Wäre auch nur statthaft beim z.B. Abbrennen Deines Hauses und Wegfreiräumen für den Feuerlöschzug.

NATÜRLICH bleibt Dir ein juristischer Weg hier unbenommen(siehe Tip: Jurathek)...jedoch mußt Du immer in Vorleistung gehen(Anwaltskosten)..und hast immer das gleiche Risiko: ein Richter fragt nach DEINEN SCHLICHTUNGSBEMÜHUNGEN.
Zumindest glaubhaft nachweisen mußt Du,ob Du den Hauseigentümer auf das Problem ansprachst und ob Du Dich mit dem Gerüstaufsteller in Verbindung gesetzt hast.
Im dümmsten Fall hast Du Streit mit dem Hauseigentümer,verlierst das Gesicht bei den Mietern des zu sanierenden Hauses,trägst alle Anwalts-u.Gerichtskosten...riskierst wegen nicht belegbarer Schadensbehauptung noch selbst ein Verfahren wg.Betrugs und versuchter Rechtsbeugung...

Bitte,unterstell nicht den Antwortern Unverständnis.
Aber...mit dem Holzhammer wird's eher noch schlimmer.
Du hast nicht dargelegt,ob Du TÄGLICH ENORME MENGEN Material transportieren mußt,ob man nicht doch die Gerüstfirma zum Umbau bringen könnte...es gibt Möglichkeiten,im "Fahrbereich" die Breite des Gerüstes zu vermindern!

Ich würde vorsorglich mal in die Spur gehen zwecks Schlichtungversuchs...mir alle Einschränkungen notieren,belegbare(!!) finanzielle Verluste notieren...für eventuellen späteren Schadensersatzprozeß (wenn Du so extrem geschädigst wurdest)...alles mit unabhängigen Zeugen...
Wie gesagt...ob Deine Aufregung im realen Verhältnis zum Ärger ist...können wir ja nicht abschätzen.

Ein "Notwegerecht" durchzusetzen... kann man sicher auch probieren...vielleicht findest Du ja beim Amtsgericht einen Richter mit Verständnis.
Kannst auch im Bauordnungsamt fragen..ob seine Aufstellgenehmigung i.O.ist...statt Polizei ist sicher zuerst DORT Aktion zu erwarten...
Eine MONATELANGE Verstellung Deiner Einfahrt ist sicher nicht okay.
WAS STEHT DENN IN DEINEM GRUNDBUCH???

Hast Du bei Deinem Kaufvertrag etwas zu dem Wegerecht drin???
Dort muß doch der Nachbar konkret der "Überfahrung"oder halt nur "BEGEHUNG" seines Weges zugestimmt haben?
Wenn Du Pech hast..ist die Verbindung gar kein "befahrbarer Weg"..und Du durftest überhaupt NIE dort mit dem PKW drüber...gab es auch schon!!!
Dann ginge Deine Aktion VOLL nach hinten los...Gerade bei sehr alten Grundstücken ist "Befahrung" wegen drunter liegender Versorgungsleitungen TOTAL ausgeschlossen! Da würde ich erst mal die Akten durchgucken...
Denn...selbst "Gewohnheitsrecht" heißt nicht,daß dieses Zwischenstück auch so gewidmet wurde...


Viel Glück! ....
 

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