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G

Gelöscht 131895

Gast
Guten Morgen,
mein Partner bezieht aktuell vorübergehend Bürgergeld, bis über seinen EM-Rentenantrag entschieden wurde. Ich bin seit 9 Jahren voll EM-berentet und habe einen Pflegegrad 2.

Ich erhalte nur 450€ EM-Rente, bekomme keine Grundsicherung da die Rente weiterhin nur befristet wird; Bekomme kein Bürgergeld, da ich voll erwerbsgemindert bin. So die Aussagen der entsprechenden Behörden.

Wir haben nach Abzug der Fixkosten (Miete, Versicherungen, Kfz auf das ich angewiesen bin, etc.) etwa 350€ noch für Lebensmitteleinkäufe übrig. Tanken, Reperaturen, etc. ist knapp; Geld für uns selbst bleibt nicht.

Ich bekomme von der Eingliederungshilfe keine Leistung zur Mobilität (Kraftfahrzeughilfe) trotz ärztlicher Bescheinigung, mit der Aussage ich könne an sich laufen und angeblich den Bus nutzen.

Wenn ich auf den Pflegedienst verzichte, könnte ich Pflegegeld bekommen aber ich verstehe es nicht so, das Pflegegeld für Lebenshaltungskosten nutzen zu müssen.

Gibt es Möglichkeiten, wie wir finanzielle Unterstützung dazu bekommen könnten?

Könnten meine Eltern Unterhaltspflichtig sein? (Ich habe eine Behinderung, GdB 60 und volle EM-Rente)

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand dazu weiterhelfen kann. Beim Jobcenter und dem Sozialamt wurden wir abgewiesen, da sich beide nicht für mich zuständig sehen.

Butternut.
 
O

Oslomose

Gast
Ich verstehe die Frage nicht.

All das, was ihr bekommt, IST doch bereits finanzielle Unterstützung .

Und ja, man braucht kein Auto, wenn man es sich halt nicht leisten kann.
 
G

Gelöscht 131826

Gast
Huhu,

mein erster Gedanke war eine Behindertenbeauftragten-Stelle.
Die sind ja unabhängig von Sozialamt oder Jobcenter etc., sodass die vielleicht eher mal durchblicken und helfen können, ob eventuell Wohngeld oder sowas noch geht bei euch.
 

Bitterschokolade

Aktives Mitglied
Solange der Partner noch Bürgergeld erhält und du mit ihm eine Bedarfsgemeinschaft bildest, erhält ihr beide Bürgergeld. Wohngeld ist ausgeschlossen.

Bildet ihr keine Bedarfsgemeinschaft, erhältst du Hilfe zum Lebensunterhalt, da deine Erwerbsminderungsrente befristet ist. Evtl. kannst du auch Wohngeld beantragen.
 
Status
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