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Gelöscht 131895

Gast
Also es wird für uns immer schwerer zu verstehen.

Mein Partner hat beim Jobcenter nachgefragt (schriftlich) wegen der Miete, Wohnkosten, usw. Dabei wurde ihm (schriftlich) geantwortet, dass nur für ihn die Hälfte der Miete, Wohnkosten, usw. übernommen werden, da ich kein Bürgergeld bekomme.

Also die meinen, dass ich von 450€ EM-Rente noch die andere Hälfte der Miete und Wohnkosten selbst bezahlen soll, obwohl das Jobcenter uns als Bedarfsgemeinschaft sieht. Online lese ich, dass das Jobcenter die Kosten der gesamten Bedarfsgemeinschaft übernehmen würde.

Mein Partner bekommt auch nur die 506€ Bürgergeld als Partner in einer Bedarfsgemeinschaft, also scheint das Jobcenter uns als Bedarfsgemeinschaft zu sehen.

Die Caritas hat mir geraten, dass ich Wohngeld beantrage aber in dem Antrag steht, dass sich Wohngeld und Bürgergeld ausschließen, auch wenn ein Haushaltsmitglied Bürgergeld bekommen würde.

Jetzt habe ich eine Terminanfrage an eine Stelle geschrieben, für eine Sozialrechtsberatung. Ich finde es schlimm, wie man in so einer finanziellen Situation noch so behandelt wird.
 
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1052

Gast
Wurde ein Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) gestellt?
In dieser Transferleistung sind Kosten für Unterkunft enthalten.

Dabei gilt es zu beachten, dass die Sozialhilfe eine nachrangige Leistung darstellt und daher in der Regel erst dann erbracht wird, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, so etwa das Einkommen und Vermögen des Leistungsberechtigten und ggf. der zu seinem Unterhalt verpflichteten Personen, seine eigene Arbeitskraft sowie seine Ansprüche gegenüber vorrangigen Sicherungssystemen (§ 2 SGB XII).
 
1

1052

Gast
Nachtrag.
Sie erhalten Transferleistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe als Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Kriegsopferfürsorge? Dann bekommen Sie statt des Wohngeldes Ihre angemessenen Unterkunftskosten im Rahmen der jeweiligen Transferleistung. Sie erhalten so die Unterkunftskosten aus einer Hand. Dies vermeidet verwaltungsaufwändige Erstattungsverfahren zwischen den verschiedenen Leistungsträgern.
 

Brigidde

Aktives Mitglied
Gibts bei euch eine Tafel? Du hast ja schon viel versucht und da kann man eigentlich immer hin. Weiss nicht, ob das überall gleich ist, aber bei uns zeigt man den Rentenbescheid, Bürgergeldbescheid etc. jährlich vor und kann dann dort Lebensmittel erhalten. Ggf. muss man einen kleinen Obulus zahlen.

Bevor ihr jetzt ggf. noch lange Zeit hin und her diskutiert mit den verschiedenen Ämtern, wäre das auf jeden Fall erstmal eine schnelle Lösung.
 
G

Gelöscht 131895

Gast
@CabMan Es braucht keine Logik, wenn jemand nicht versteht, dass eine schwerbehinderte und pflegebedürftige Person auf ein Auto angewiesen sein kann.

(...)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

carrot

Aktives Mitglied
Wie ich das so sehe, bleibt nur noch die Möglichkeit ein Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) zu stellen. Das in Ergänzung zur EU-Rente.
Wie das hier auch schon vorgeschlagen wurde, wurde das schon versucht. ?
Also zum Sozialamt gehen und nach dem Antrag fragen, denn das Jobcenter ist hier ja nicht Ansprechpartner, zumindest nicht für den Part.
 

Kirschblüte

Aktives Mitglied
Also es wird für uns immer schwerer zu verstehen.

Mein Partner hat beim Jobcenter nachgefragt (schriftlich) wegen der Miete, Wohnkosten, usw. Dabei wurde ihm (schriftlich) geantwortet, dass nur für ihn die Hälfte der Miete, Wohnkosten, usw. übernommen werden, da ich kein Bürgergeld bekomme.

Also die meinen, dass ich von 450€ EM-Rente noch die andere Hälfte der Miete und Wohnkosten selbst bezahlen soll, obwohl das Jobcenter uns als Bedarfsgemeinschaft sieht. Online lese ich, dass das Jobcenter die Kosten der gesamten Bedarfsgemeinschaft übernehmen würde.

Mein Partner bekommt auch nur die 506€ Bürgergeld als Partner in einer Bedarfsgemeinschaft, also scheint das Jobcenter uns als Bedarfsgemeinschaft zu sehen.

Die Caritas hat mir geraten, dass ich Wohngeld beantrage aber in dem Antrag steht, dass sich Wohngeld und Bürgergeld ausschließen, auch wenn ein Haushaltsmitglied Bürgergeld bekommen würde.

Jetzt habe ich eine Terminanfrage an eine Stelle geschrieben, für eine Sozialrechtsberatung. Ich finde es schlimm, wie man in so einer finanziellen Situation noch so behandelt wird.
Es ist hier nicht möglich, dir eine richtige Hilfe zu geben, da grundsätzliche Dinge, wie Bewilligungsbescheid, die schriftliche Anfrage deines Freundes und die konkrete Antwort des Jobcenters uns nicht vorliegen.
Ich glaube, dass du die Antwort mit der hälftigen Miete auch falsch verstanden hast.

Ob ihr als Bedarfsgemeinschaft eingestuft seid, müsstet ihr doch wissen. Was und wie berechnet oder angerechnet wurde, geht aus dem Bewilligungsbescheid deines Partners hervor.

Was mir auffällt und was du schnellstens klären solltest. Du bist 9 Jahre voll erwerbsgemindert. Danach gibt es keine Befristung mehr, sofern dein gesundheitlicher Zustand unverändert ist und die EMRente wird unbefristet gewährt (Paragraph 102 Abs. 2 SGB VI).
Damit hättest du Zugang zu anderen Sozialleistungen.

Lasse dich fachlich gut beraten!
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Du hast vermutlich Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach sgb 12, also Sozialhilfe. Du kannst aufstocken, so wie das ein Niedriglöhner Bein Jobcenter auch machen kann.

Wohngeld wird auch für einzelne Haushaltsmitglieder gewährt, wenn nur einer diesen Anspruch hat. Sie setzen dann entsprechend die hälftige Miete und halben Wohnraum an bei der Berechnung.

Zuerst Sozialhilfe, und falls Ablehnung, dann Wohngeld. Und den Ablehnungsbescheid mit dazulegen. Beratungsstelle ist eine sehr gute Idee. Vielleicht kannst du die Anträge auch direkt mit denen zusammen ausfüllen.

Wichtig ist, die Anträge zu stellen. Egal was wo geschrieben steht. Man kann diese Hinweise schnell falsch verstehen. Und falsche Auskünfte sind auch schnell erteilt.
 
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