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carrot

Aktives Mitglied
Ja, wenn sie zusammenleben, das war mir nicht ganz klar und ob sie tatsächlich als BG eingestuft sind. Zudem bekommt Partner vorübergehend Bürgergeld bis zur Klärung EMR.
Auf jedem Fall wird im Fragebogen des Wohngeldantrages nachgefragt, was sonst ggf. schon beantragt wurde oder bereits gezahlt wird.
Wenn Bürgergeld bereits gezahlt wird, ist das Wohngeld daran ja im Prinzip schon erhalten. Dann schließt sich das mit dem Wohngeld aus.
Mit einer knappen Rente könnte es aber mit dem Wohngeld durchaus hinkommen.
Wenn beide zusammen wohnen und nur einer Bürgergeld bezieht, dann zählt das als Bedarfsgemeinschaft.
Das Jobcenter prüft dann auch das Einkommen des Partners, der kein Bürgergeld bezieht und schaut was ggf. noch gezahlt bzw. aufgestockt werden muss, damit beide über die Runden kommen.
 

carrot

Aktives Mitglied
Ich erhalte nur 450€ EM-Rente, bekomme keine Grundsicherung da die Rente weiterhin nur befristet wird; Bekomme kein Bürgergeld, da ich voll erwerbsgemindert bin. So die Aussagen der entsprechenden Behörden.
Grundsicherung als Aufstockung zur Rente wäre aber beim Singlehaushalt grundsätzlich möglich.

Wir können hier aber nur rätseln wie das hier im dargestellten Fall sich verhält, da wir die Wohnsituation bzw. die notwendigen Zusammenhänge der Bedarfsgemeinschaft nicht kennen.

Im Zweifelsfall würde ich dem TE empfehlen, einfach beim zuständigen Sozialamt einen Antrag auf Grundsicherung /Aufstockung zur Rente / zu stellen.

Mehr als das ablehnen können die auch nicht, ggf. kann noch Widerspruch eingelegt werden.
 

Bitterschokolade

Aktives Mitglied
Grundsicherung bei befristeter Erwerbsminderungsrente gibt es nicht. Das ist klar. Es könnte aber einen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt geben.
 

carrot

Aktives Mitglied
Grundsicherung bei befristeter Erwerbsminderungsrente gibt es nicht. Das ist klar. Es könnte aber einen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt geben.
Sozialhilfe nennt sich das dann wahrscheinlich, wie auch immer. Das muss das Sozialamt ja wissen. Auf jedem Fall sind die, vorausgesetzt es ist ein Singlehaushalt, hier der Beschreibung nach zuständig.
 
G

Gelöscht 131895

Gast
Danke allen! Ja wir wohnen zusammen in einer Bedarfsgemeinschaft.

Die vorgeschlagenen "Hilfe zum Lebensunterhalt" kannte ich nicht, danke für den Hinweis.

Laut Jobcenter würde ich keinen Bürgergeldanspruch haben, da ich über 6 Monate am Stück dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe.

Ja wir bräuchten eine neutrale Stelle, die sich damit auskennt.
 
G

Gelöscht 131895

Gast
Wisst ihr, wie das beim Bürgergeld mit der Miete/Nebenkosten ist, werden die für beide Personen der Bedarfsgemeinschaft übernommen auch wenn nur einer Bürgergeld bekommt?

Wir haben etwa 570€ Nebenkosten komplett, wovon ca 200€ Das Jobcenter übernimmt. Also für Wasser, Heizung, Müll, usw. Das ist auch korrekt, von den Dingen die sie übernehmen sollten. Aber das ist insgesamt, also für 2 Personen, was im Antrag auch so korrekt angegeben ist.

Vom Jobcenter bekomme ich ja nichts, da ich (befristet) voll EM berentet bin und daher nicht über 3 Stunden arbeitsfähig bin. Trotz EM Rente unter dem Regelsatz. Ist das so korrekt, dass das Jobcenter trotzdem die Nebenkosten von uns beiden zusammen übernimmt?

Ich habe bald einen Termin bei der Caritas und deswegen eine Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben geschrieben. Wenn das JC die Kosten der Wohnung regulär für uns beide übernimmt, dann würde ich von anderen Stellen vermutlich nichts dazu bekommen.
 
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