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Arbeitszeiten

Grisu

Mitglied
Ich kann mir kein Urteil über die Empathie des TE erlauben.

Zuweilen aber gibt es feine Schwingungen, die klar machen, dass eine Situation schon in Richtung "Probleme" geht. Wenn jemand so etwas nicht spürt und daran auch nicht interessiert ist wird es schwer alle Seiten zu betrachten.

Wir werden hier wohl auch keine Lösung finden und TE muss sich für sich überlegen ob er es weiterhin so handeln will und damit klarkommt oder nicht. Ich habe den Eindruck, es handelt sich um einen relativ neu angenommenen Job.
Hier würde ich (wenn ich in der Lage wäre) mir überlegen wie wichtig die Finanzen sind, wie ich mit einer Kündigung (die immer kommen kann, speziell in der jetzigen Lage in Deutschland) finanziell klar kommen würde um dann entsprechend meine Verhaltensweise zu wählen.

Gruß von Katzenstube
 

Pfefferminzdrops

Aktives Mitglied
Denkbar wäre aber auch, dass jetzt mal ein Junger kommt, der eben - wie ganz viele andere zukünftige Arbeitnehmer - einen anderen Blick auf die Dinge hat. Dazu gehört auch eine gewisse Aufgeschlossenheit, Althergebrachtes mal zu ändern. So etwas kann durchaus auch attraktiv für weitere junge Arbeitnehmer sein.

Nur weil man bisher nicht so verfahren ist heißt das nicht zwangsläufig, dass das nicht gehen kann. Dass der Vorgesetzte nicht interveniert, könnte z. B. ein Indiz dafür sein, dass man durchaus bereit ist, auch die Abläufe mal zu ändern. Vielleicht bedingen die Tätigkeiten einander ja überhaupt nicht.

Und nur weil einer von den "alten Knochen" aufmuckt, muss das noch lange nicht heißen, dass diese Kritik auch berechtigt ist. Und ja, es ist manchmal auch gut, diese Schwingungen aufzunehmen; es kann aber auch sein, dass mit etwas konstruktiverer Kommunikation solch ein alter Knochen aufgeschlossener und womöglich sogar handzahmer würde.

Leider lieferst du @TE hier wenig erhellende Infos; das fänd ich schon wünschenswert.
Die Vorverurteilung einer Seite, ohne den Gesamtzusammenhang zu kennen, finde ich unangemessen.
 

Drölfchen

Mitglied
Man kann es drehen und wenden wie man will...
So wie der TE es handhabt, ist es u.U. nicht gesetzeskonform. Das hat mit Vorverurteilung überhaupt nichts zu tun. (z.B. macht er schon mal gar keine "Überstunden", wie er schreibt)

Ich mache oft 4 Werktage Überstunden, damit ich z.B. am Donnerstag schon die 40h beisammenhabe und mache dann den Freitag frei.
ArbZG
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten.
Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
 

dr.superman

Sehr aktives Mitglied
Man kann es drehen und wenden wie man will...
So wie der TE es handhabt, ist es u.U. nicht gesetzeskonform. Das hat mit Vorverurteilung überhaupt nichts zu tun. (z.B. macht er schon mal gar keine "Überstunden", wie er schreibt)



ArbZG
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten.
Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
darauf wird er schon achten.
 

Drölfchen

Mitglied
darauf wird er schon achten.
Es geht ja vor allem um die Anzahl der Arbeitstage in der Woche, auf die die 40 Std. verteilt werden.
Lässt das Arbeitszeitmodell und der Arbeitsvertrag eine 4 Tage Woche mit 10 Std. täglich zu?

Wichtiger in Hinblick auf die Kollegen und den Frieden finde ich die Frage, ob es überhaupt genügend Arbeit für 10 Std. an einem Tag gibt und/oder Tätigkeiten, die zu bestimmten Verkehrszeiten stattfinden, zu denen der TE evtl. weniger anwesend ist o.ä..
 

Kara

Aktives Mitglied
Eben. Ist vormittags viel zu tun oder abends? Logisch, dass das nicht weiter ausgeführt wird, sonst würde man ja selbst drauf kommen, dass man falsch liegt.
 

einsamkeit9

Mitglied
Hallo,
Mein Vorgesetzter ist der Meinung ich solle die gleichen Arbeitszeiten wie meine Kollegen hanen, da er nicht will das jemand alleine in der Abteilung ist, die Gründe wollte er mir nicht nennen.
Auch sagte er mir im Gespräch das sich einige Kollege beschwert hätten ich würde wenn ich alleine da bin nichts machen und sie wegen mir die Arbeit nicht machen können. Auf Nachfrage wer diese Kollegen sind damit ich mit ihnen reden kann sagte er nur es ist völlig egal wer diese Leute sind.
Ja mein direkter Vorgesetzter ist etwas schwierig. In der BV steht von der Arbeitszeit genau drin das es keine Kernzeit gibt und man seine Zeiten frei einteilen kann. Der genaue Rahmen steht jedoch nicht auch nicht im AV.
 

Grisu

Mitglied
Teilweise ist es dem Arbeitsschutz geschuldet, dass Mitarbeiter nicht alleine an einem Arbeitsplatz sein dürfen. Und das aus gutem Grund!!!!

Alleinarbeit ist wie folgt definiert (sie- he DGUV Regel 100-001 „Grundsätze der Prävention“, Abs. 2.7): „Alleinarbeit liegt vor, wenn eine Person allein, außerhalb von Ruf- und Sichtweite zu anderen Personen, Arbeiten ausführt. “

Das Arbeitsschutzgesetz muss ja wohl zwangsläufig immer v o r Arbeitszeitregelungen stehen.

Gruß von Grisu
 

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