Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Krankheit in Bewerbung erwähnen?

Buntehäsin

Aktives Mitglied
Ich verstehe es auch nicht ganz.
Du kannst nicht angestellt und arbeitslos sein.

Warum fängst Du nicht wieder an, wenn Du angestellt bist?
Arbeitssuchende bekommen kein Geld.
 
Zuletzt bearbeitet:

Piepel

Aktives Mitglied
Hallo, folgende Situation:
Ich war seit November 2021 krank geschrieben und bin seit ca. Mitte 2023 arbeitslos gemeldet.
Trotzdem bin ich noch in meiner Firma angestellt, also nicht entlassen worden.
Ich kann aus gesundheitlichen Gründen den Job nicht mehr ausführen.
Ich muss jetzt laut Arbeitsamt Bewerbungen schreiben.
In welchem Land findet das denn statt?
In Deutschland kann man eher nicht bei der Firma angestellt sein und gleichzeitig arbeitslos sein.

Wenn das bei Dir aber doch so ist, müsstest Du gleichzeitig bei zwei "Institutionen angestellt" sein.

Die Folge wäre dass eine davon dann irgendwann darauf verweist, dass sie für Dich gar nicht mehr zuständig ist- und Leistungen zurück fordert?
 

Knirsch

Aktives Mitglied
Du bist quasi arbeitsuchend, aber nicht arbeitslos. Das heißt, du bist offiziell noch in deiner Firma, beziehst...Krankengeld?...sollst dir aber eine andere Arbeit suchen, da du deine Arbeit ja auf Dauer nicht mehr wirst ausüben können?
Dann würde ich nicht in die Bewerbungen schreiben, dass du "arbeitslos" bist. Das bist du nicht. Und dass du arbeitsuchend bist, versteht sich von selbst, wenn du dich bewirbst. Ich würde da nichts weiter dazu reinschreiben.
 

_cloudy_

Urgestein
Wenn du dich arbeitssuchend melden musst, dann ist deine Arbeit dort befristet. Oder?

Was wird in deinem Arbeitszeugnis stehen? Das solltest du auch schon beantragen.
 

carrot

Aktives Mitglied
Arbeitssuchend geht auch, wenn man noch im Arbeitsverhältnis steht.
z. B. bei drohender Arbeitslosigkeit, Kündigung erhalten, dann muss man sich sogar schon bei der Arbeitsagentur melden, bevor das Arbeitsverhältnis beendet ist.
ggf. auch schon in der verbleibenden Arbeitszeit sich bewerben.

Bei Aussteuerung wegen Krankheit wird es vermutlich genauso sein.
Wobei da ja eigentlich eine Reha bzw. Umschulung auch naheliegend wäre.
 

FonStine

Aktives Mitglied
Es geht doch hierbei nur darum wer zahlt. Der Arbeitgeber zahlt die ersten 6 Wochen Krankheit, dann springt die Krankenasse für die nächsten 1,5jahre ein. Dann ist entweder die Rentenstelle oder die Agentur für Arbeit in der Pflicht. Jedoch ist der Mitarbeiter über diese ganze Zeit noch bei der Firma angestellt. Auf dem Papier zumindestens.

Lieber TE, ich würde die Krankheit nicht angeben. Hast du denn auch einen GdB? Musst du auch nicht angeben, bringt dir aber vllt etwas Schutz im Nachhinein.

Viel Glück bei deinen Bewerbungen. Ich drücke dir die Daumen dass du eine passende Arbeit findest.
 

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
N Viel Krank durch Chronische Krankheit wie würdet ihr euch fühlen? Beruf 26
B Krankheit und Urlaub - Angst Beruf 10
P Kollegin arbeitet trotz Krankheit Beruf 11

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben