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HILFE!!! Krankenkasse hat mich zwangseingestuft - will über 6000 Euro!

_cloudy_

Urgestein
Hallo Messiegirl.

Hoffentlich kannst du den Termin beim VDK wahrnehmen morgen. Blöder geht ja nicht, dass das ARGE dir zur gleichen Zeit einen Termin gegeben hat.

Auf alle Fälle wünsche ich dir viel Glück!!!
 

MessieGirl

Mitglied
Hallo Messiegirl.

Hoffentlich kannst du den Termin beim VDK wahrnehmen morgen. Blöder geht ja nicht, dass das ARGE dir zur gleichen Zeit einen Termin gegeben hat.

Auf alle Fälle wünsche ich dir viel Glück!!!
Nein, leider überschnitten sich die Termine. :( Aber immerhin: Obwohl ich solche Panik vor dem Jobcenter Termin hatte - gerade weil ich denen ja meine merkwürdige, komplizierte Lage erklären musste, habe ich tatsächlich heuete eine ganz nette Sachbearbeiterin erwischt die Verständnis hatte. Sie konnte übrigens meinen damaligen ALG I Antrag bei der Arbeitsagentur im System einsehen und sagte, als sie das mit dem Gesundheitsfragebogen bzw. "Verdacht auf Arbeitsunfähigkeit" las, dass sie es auch extrem hart und unfair fände wie man mich bei der Arbeitsagentur abgeschmettert hätte. Sie hat mir auch dringend zu einem Anwalt geraten und meinte, dass bei ihnen, also im Jobcenter schon öfter rückwirkend das ALG nachgezahlt werden musste, auch wenn die Antragssteller erst viel zu spät ihre Antragformulare einreichten, denn der Antrag gelte eigentlich sehr wohl schon als gestellt, sobald man sich persönlich im Jobcenter bzw. der Arbeitsagentur melde. Das alles natürlich nur auf ihre Erfahrungen aus dem Jobcenter und ALG II bezogen... ob es sich bei ALG I und der Arbeitsagentur genau so verhält, ist natürlich unklar. Ich wage es gar nicht zu viel zu hoffen.

Habe morgen ja den Anwaltstermin... eigentlich vielleicht doch nicht so optimal, da es vielleicht besser wäre erst einmal zu gucken inwieweit der VDK mich vertreten kann. Denn da würde der Rechtsbeistand für mich nur eine ganz kleine Gebühr pauschal kosten (bin ja Mitglied). Aber habe noch gar keine Erfahrung damit und bin daher nicht sicher, ob das beim VDK wie ein vollständiger Rechtsbeistand wäre, bzw. einen freien Anwalt ganz ersetzen kann.
 
C

chrismas

Gast
@MessieGirl

Wenn du Zeit dafür hast und den Namen noch kennst, solltest du nochmals zu der netten Sachbearbeiterin gehen und diese darum bitten, dir einen Ausdruck zu den Daten geben, damit wärst du so schon einmal auf der sicheren Seite und musst nicht wirklich umständlich Beweise über das Gericht bekommen, dass du tatsächlich auch dort warst etc pp..

Und ansonsten, daran hätte ich früher denken können, wenn man ausgesteuert wurde von der Krankenkasse gibt es das Arbeitslosengeld für Kranke

Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfhigkeit - Soziales & Recht - betanet

Hierbei ist erst einmal jedweder Fragebogen nur dazu da, um den Antragssteller dazu zu bewegen, dass dieser nicht die Kraft dafür aufbringt, sich dagegen zu wehren und auch den Antragsprozess durchzustehen, denn alles was dort gefragt wird, wurde zuvor bereits sehr wahrscheinlich vom MdK bzw der Krankenkasse geprüft und ist daher entsprechend einzuholen von der Agentur für Arbeit.

Und wie ich dir bereits schrieb, dein blosses dort erscheinen und die Bitte um den entsprechenden Antrag stellt bereits einen Antrag auf ALG 1 dar, dieses kannst du zu deiner persönlichen Beruhigung auch hier nachlesen, wo es heißt:

Arbeitslosengeld gilt mit der persönlichen Arbeitslosmeldung als beantragt, wenn die oder der Arbeitslose keine andere Erklärung abgibt.
SGB 3 - Einzelnorm
 

Katrin1964

Aktives Mitglied
@ Messi, ich muss dir mal sagen, das ich es super finde, das du all deinen Mut und Kraft jetzt zusammen nimmst und etwas unternehmen tust. Du wirst sehen, bald wird sich alles wieder einrenken . Aber ich kann es voll nachvollziehen, wenn man ohnehin schon angeknackst ist und den Berg dann überwinden muss. Weiterhin viel Mut und Kraft.
 

MessieGirl

Mitglied
@MessieGirl

Wenn du Zeit dafür hast und den Namen noch kennst, solltest du nochmals zu der netten Sachbearbeiterin gehen und diese darum bitten, dir einen Ausdruck zu den Daten geben, damit wärst du so schon einmal auf der sicheren Seite und musst nicht wirklich umständlich Beweise über das Gericht bekommen, dass du tatsächlich auch dort warst etc pp..

Und ansonsten, daran hätte ich früher denken können, wenn man ausgesteuert wurde von der Krankenkasse gibt es das Arbeitslosengeld für Kranke

Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfhigkeit - Soziales & Recht - betanet

Hierbei ist erst einmal jedweder Fragebogen nur dazu da, um den Antragssteller dazu zu bewegen, dass dieser nicht die Kraft dafür aufbringt, sich dagegen zu wehren und auch den Antragsprozess durchzustehen, denn alles was dort gefragt wird, wurde zuvor bereits sehr wahrscheinlich vom MdK bzw der Krankenkasse geprüft und ist daher entsprechend einzuholen von der Agentur für Arbeit.

Und wie ich dir bereits schrieb, dein blosses dort erscheinen und die Bitte um den entsprechenden Antrag stellt bereits einen Antrag auf ALG 1 dar, dieses kannst du zu deiner persönlichen Beruhigung auch hier nachlesen, wo es heißt:



SGB 3 - Einzelnorm
Hallo und vielen Dank nochmal! Ich glaube einen Ausdruck darf die Sachbearbeiterin vom Jobcenter mir leider nicht geben, denn sie sagte schon, dass sie mir das was sie da in der Datenbank der Arbeitsagentur sieht, eigentlich gar nicht hätte erzählen dürfen.

Ich war ja nun heute bei der Anwältin und die meint, dass die Chancen sogar gut stehen würden, dass sie die Nachzahlung des ALG I für mich erwirken kann. Eben auch, weil mir dieses Nahtlosigkeits ALG quasi von der Arbeitsagentur verschwiegen wurde und man stattdessen einfach behauptete ich hätte mit Verdacht auf Arbeitsunfähigkeit gar keinen Anspruch und solle stattdessen Rente beantragen Auch dass mein Antrag sehr wohl offiziell als gestellt gelte, weil ich mich ja persönlich in der Arbeitsagentur arbeitssuchend gemeldet hatte, meinte die Anwältin. Es hätte wohl somit ein entgültiger Ablehnungsbbescheid seitens der Arbeitsagentur erfolgen müssen, damit der Antrag nun tatsächlich nicht mehr gültig wäre. Aber ich will meine Hoffnungen lieber nicht zu hoch schrauben... Mir ist ja selbst klar, dass ich viel zu lange den Kopf in den Sand gesteckt und mir da wirklich eine riesen Suppe eingebrockt habe.

Jetzt zum eigentlichen WUNDER! Ich habe doch letzte Woche, als ich das schlimme Schreiben mit der Zwangseinstufung und den fast 7000 geforderten Euro gelesen hatte, erstmal allein einen Widerspruch per Email sofort an die Krankenkasse geschickt. Erstmal antworteten sie umgehend, auch per Email, dass ich nun unabänderlich so hoch zwangseingestuft sei, weil ich ja meinen Erwerbslos-Status nicht mitgeteilt hätte und Punkt. Als nun also ein neuer Brief der Krankenkasse kam, traute ich mich gar nicht den aufzumachen, weil ich schon wieder mit dem aller schlimmsten rechnete. Habe also das Schreiben erst mit der Anwältin gelesen... Die Krankenkasse hat die Zwangseinstufung zurückgenommen und ihre Forderung von den fast 7000 Euro auf 945 Eure reduziert. Ich kann es kaum fassen!! Auch wenn 945 Euro immer noch eine ganze Menge Geld für mich ist, ist das ja dennoch schon eine riesen Erleichterung. Meine Anwältin meinte ich solle der Krankenkasse nun für diesen Betrag eine niedrige Ratenzahlung anbieten, dann dürfe der Versicherungsschutz auch nicht mehr ruhen.
 

MessieGirl

Mitglied
@ Messi, ich muss dir mal sagen, das ich es super finde, das du all deinen Mut und Kraft jetzt zusammen nimmst und etwas unternehmen tust. Du wirst sehen, bald wird sich alles wieder einrenken . Aber ich kann es voll nachvollziehen, wenn man ohnehin schon angeknackst ist und den Berg dann überwinden muss. Weiterhin viel Mut und Kraft.
Ich danke Dir! Nachdem ich heute ja tatsächlich erleben durfte, dass echt nur mein eigener Widerspruch bewirken konnte, dass die Krankenkasse ihren Katastrophen-Bescheid zurückgenommen hat, ärgere ich mich auch wieder umso mehr über mich selbst. Denn man sieht ja daran, dass man eben doch viel selbst erreichen kann, wenn man sich nur mal traut etwas zu versuchen bzw. sich zu wehren. Während meine vorherige Lähmung mir so unnötig so wahnsinnig viel Ärger eingehandelt hat... hätte ich bloß nie so den Kopf in den Sand gesteckt.
 
C

chrismas

Gast
Hallo und vielen Dank nochmal! Ich glaube einen Ausdruck darf die Sachbearbeiterin vom Jobcenter mir leider nicht geben, denn sie sagte schon, dass sie mir das was sie da in der Datenbank der Arbeitsagentur sieht, eigentlich gar nicht hätte erzählen dürfen.
Das ist ein Märchen. Die meisten Jobcenter sind direkt mit der Agentur für Arbeit identisch. Das heißt, der entsprechende übergeordnete Geschäftsstelle ist die Agentur für Arbeit. Nur die wenigsten Regionen haben in Deutschland tatsächlich ein eigenes Jobcenter, dass nicht der Agentur für Arbeit unterstellt ist (sogenannte Optioskommunen oder getrennte Trägerschaften).

https://de.wikipedia.org/wiki/Jobcenter#Tr.C3.A4gerschaft_der_Jobcenter
 

_cloudy_

Urgestein
Hallo Messiegirl.

Das ist ja Wahnsinn mit der KK! Das mit dem Widerspruch war so eine gute Idee, auf sowas bin ich nie gekommen.

Und wenn diese Anwältin sich jetzt noch für dich beim AA einsetzt.

Aber alles schon mal so ein großer Lichtblick, das freut mich so für dich! Und das alles hast DU geschafft! Ganz toll!
 

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