@MessieGirl
Wenn du Zeit dafür hast und den Namen noch kennst, solltest du nochmals zu der netten Sachbearbeiterin gehen und diese darum bitten, dir einen Ausdruck zu den Daten geben, damit wärst du so schon einmal auf der sicheren Seite und musst nicht wirklich umständlich Beweise über das Gericht bekommen, dass du tatsächlich auch dort warst etc pp..
Und ansonsten, daran hätte ich früher denken können, wenn man ausgesteuert wurde von der Krankenkasse gibt es das Arbeitslosengeld für Kranke
Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfhigkeit - Soziales & Recht - betanet
Hierbei ist erst einmal jedweder Fragebogen nur dazu da, um den Antragssteller dazu zu bewegen, dass dieser nicht die Kraft dafür aufbringt, sich dagegen zu wehren und auch den Antragsprozess durchzustehen, denn alles was dort gefragt wird, wurde zuvor bereits sehr wahrscheinlich vom MdK bzw der Krankenkasse geprüft und ist daher entsprechend einzuholen von der Agentur für Arbeit.
Und wie ich dir bereits schrieb, dein blosses dort erscheinen und die Bitte um den entsprechenden Antrag stellt bereits einen Antrag auf ALG 1 dar, dieses kannst du zu deiner persönlichen Beruhigung auch hier nachlesen, wo es heißt:
SGB 3 - Einzelnorm