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Sexuelle Nötigung durch den vorbestraften Nachbarn

Mega

Aktives Mitglied
Gehst du nochmal zur Polizei mit Zeugen und machst eine Anzeige wegen dem sexuellen und der Drohung dich zu vergewaltigen? Und fragst extra nach wieso er nicht der Wohnung verwiesen wird? Die sollen dir mit Zeugen antworten.
 

OpferW

Mitglied
Gehst du nochmal zur Polizei mit Zeugen und machst eine Anzeige wegen dem sexuellen und der Drohung dich zu vergewaltigen? Und fragst extra nach wieso er nicht der Wohnung verwiesen wird? Die sollen dir mit Zeugen antworten.
So ähnlich. Ich muss eine Art Tagebuch führen. Dies hat mir meine Anwältin so geraten. Immer wieder schicke ich meine Aufzeichnungen hin. Die Anwältin selbst sammelt alles und leitet es an die Polizei weiter. Sie meinte, es wäre so besser, da die Polizei schon aus meiner Anzeige wegen sexueller Nötigung eine einfache Anzeige mit schwerwiegender Beleidigung und Körperverletzung gemacht hat. So könnte man später zur Not nachweisen, dass die Polizei von dem ganzen Kenntnis hat.

Mit den Zeugen ist es so eine Sache. Denn entweder sind diese Vorfälle immer nur dann, wenn mein Mann nicht da ist. Dann bekommen es nur die anderen Bewohner mit. 2 davon müssen sich wegen der unterlassenen Hilfeleistung verantworten. Die anderen beiden wollen nie was gehört haben und halten sich aus allem raus. Die letzten beiden Tage allerdings, hat mein Mann einiges mitbekommen und wird das auch bei der Polizei aussagen.
 

Mega

Aktives Mitglied
Es besteht ja jetzt keine Anzeige wegen sexueller Nötigung und Vergewaltigung Drohung. Weil es so nicht gemacht wurde. Also musst du eine machen. Das meine ich mit Zeugen. Und dann bitten dass er der Wohnung verwiesen wird ebenfalls vor Zeugen. Zeugen meine ich die das Verhaltender Polizei bezeugen kkönnen. Also das du dort nicht allein hingehst und zeugen hast welche Anzeige du gemacht hast. Dienstaugsichtsbeschwerde ist Pflicht! Dem chef könnte das garnicht gefallen.
 

Findefuchs

Sehr aktives Mitglied
Ich habe mir gerade den Thread durchgelesen und bin sehr bestürzt über diese Geschichte. Ich finde es wirklich sehr, sehr gut, dass du dich wehrst und auch den Schritt gewagt hast, dich direkt an eine Anwältin zu wenden. Ich weiß aus eigener Erfahrung, wie schwer es ist, sich gegen solche Typen zu wehren. Die haben oft eine eigene Strategie für sich zurechtlegen können, bzw. ein eigenes Muster, weil sie das schon so häufig durchgezogen haben ...

Hast du mit deiner Anwältin schon das Thema einstweilige Verfügung besprochen? Ich würde an deiner Stelle auch die Öffentlichkeit ausnutzen. Also weiterhin versuchen, die Presse, bzw. Medien zu involvieren. Das ist leider oft der effektivste Druck, um etwas zu bewegen. Bleib diesbezüglich am Ball, auch wenn es sich ziehen kann und anstrengend ist.

Ich denke, das Beste wird langfristig nicht nur ein Umzug sein, sondern wenn ihr auch vielleicht sogar die Gegend wechselt und in eine völlig andere Gemeinde oder sogar Stadt zieht.

Alles Gute dir!
 

OpferW

Mitglied
Das mit der einweiligen Verfügung geht in diesem Fall eben nicht so einfach. Denn wir wohnen hier in einer Obdachlosenunterkunft. Die einzige hier im Ort. Dies bedeutet, man kann den Täter nicht einfach auf die Straße setzen. Die Gemeinde meint, es wäre nicht notwendig, etwas zu tun. Nun könnte ich zwar eine Verfügung bewirken, die besagt, dass der Täter nicht mehr in die Küche darf, wenn ich drin bin, oder mir nicht mehr auflauern darf und all diese Dinge. Aber dann bin ich in der Beweislast, wenn sich der Täter nicht dran hält. Und er wird sich nicht dran halten. Das dann zu beweisen, ist nicht leicht.


Meine Anwältin hat aber nun ein Schreiben an den Oberstaatsanwalt geschickt. Heute erhielt ich es. Darin fragt sie nach, warum nicht die Kripo hinzugezogen wurde, warum mein Mann die Beweisfotos machen musste und warum dann bei der Polizei aus der sexuellen Nötigung eine schwerwiegende Beleidigung mit Körperverletzung gemacht wurde. Im Schreiben besteht die Anwältin darauf, dass das Verfahren auf sexueller Nötigung laufen wird, da die Beweise doch zu belastend sind. Dieses Schreiben soll ich nun nehmen und bei der Gemeinde vorbei gehen, damit die auch etwas machen. Ich aber werde noch einen Schritt weiter gehen und das ganze per E-Mail hin schicken. Wenn ich nur mit einem Zeugen dort auftauche, können die nämlich sagen, ich wäre nie da gewesen und sie wissen von nichts. Schicke ich aber die E-Mail, habe ich den Beweis, dass die Gemeinde darüber in Kenntnis gesetzt wurde und ich darin auch um Stellungsnahme bitte. Passiert dann wieder nichts bei der Gemeinde, müssen die sich eben vor meiner Anwältin verantworten.
 

Findefuchs

Sehr aktives Mitglied
Das liest sich sehr verzwickt. :( Unabhängig davon würde ich mal beim Weißen Ring anrufen, um mir von diesen Unterstützung zu holen und mich aussprechen zu können. Ich denke, das könnte dir auch helfen, wenn du emotionalen Beistand von Leuten bekommst, die viel Erfahrung mit der Thematik haben.
 

OpferW

Mitglied
Also was ich eben erlebt habe, schockte mich doch ziemlich. Ich bin fix und fertig. Der zuständige Herr vom Rathaus war eben im Haus. Er wurde vom Täter wegen einer anderen Sache gerufen. Da der Herr schon mal da war, fing ich ihn ab und sprach ihn auf meine E-Mail an. Ja, die hatte er gelesen. Aber was ich mir nun einbilden würde, was geschehen soll. Schon da blieb mir fast die Luft weg. Bevor ich was sagen konnte, setzte der Herr noch eins drauf. Mein Mann und ich sollen uns eine Wohnung suchen, dann würde der Ärger endlich aufhören.

Das Opfer soll ausziehen? Dann hört der Täter auf, alle anderen regelmäßig zu bedrohen? Seit wann läuft das so? Ich fragte dann auch, warum ich als Opfer jetzt den kürzeren ziehen müsse. Denn nicht ich habe eine Anzeige wegen sexueller Nötigung am Hals.

Ich wusste nicht, dass der Täter direkt hinter der Tür stand und lauschte. Auf einmal kam er nämlich in den Raum geschossen, brüllte mich an, nannte mich eine kleine, verlogene Hure. Er wollte auch auf mich los gehen, seine Fäuste hatte er schon erhoben. Der Herr vom Rathaus stand daneben, die Hände in den Jackentaschen vergraben und sah zu. Ich musste mir vom Täter anhören, dass er mich fertig machen wird. Bevor er aber den ersten Schlag machen konnte, hielt ich meine Waffe in der Hand. Mir war alles egal, ich wollte mich vor dem Irren schützen.

Bevor der Herr vom Rathaus ging, sagte er noch zum Täter: "Beruhige dich, reg dich ab. Da war eben wieder eine kleine Kappelei zwischen euch beiden, die sie zur Anzeige gebracht hat. Die wird eingestellt und dann geht alles seinen gewohnten Weg." Sexuelle Nötigung ist also eine kleine Kappelei. Der Täter wurde heute vom Rathaus auch noch zum Chef des Hauses ernannt. Was muss denn noch geschehen, bevor was passiert? Der darf hier wohnen bleiben, er wird vom Rathaus geschützt. Und ich bin die blöde.
 

Nordrheiner

Sehr aktives Mitglied
Diesen Rathausmenschen würde ich anzeigen wegen unterlassener Hilfeleistung bzw. Amtsmissbrauch (Förderung krimineller Handlungen). Zusätzlich würde ich Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen.

Ich habe den Eindruck, da ist ein Miststall, der mal aufgeräumt gehört.
 

OpferW

Mitglied
Was bedeutet Chef des Hauses? Wie kann jemand auf Bewährung zu einer Machtposition kommen? Über welche Befugnisse verfügt er jetzt?
Es bedeutet, dass der Täter nun sowas wie der Hausmeister ist. Er darf z.B. bestimmen, wer in welcher Woche mit der Hausreinigung dran ist. Er darf quasi die komplette Hausordnung über den Haufen werfen und neu schreiben, wenn ihm danach ist. Denn die Hausordnung passt ihm so nicht, wie sie ist und hat auch gleich mal einige Punkte gestrichen.

Warum er das darf? Weil der zuständige Beamte vom Rathaus faul ist. War er schon immer. Und je näher er an seine Rente kommt, desto weniger macht er. So kann der Beamte unliebe Tätigkeiten an den Täter abwälzen, muss sich nicht kümmern und ist fein aus dem Schneider.

Hier im Ort ist ein dorfansässiger Baggersee. Schon seit einigen Jahren sucht man dafür jemand, der täglich nach dem Rechten sieht, ein wenig Ordnung rein bringt und aufpasst, dass nichts passiert. Niemand will das machen. So waren die beim Rathaus sehr erfreut, als sich der Täter freiwillig meldete und nun dieser Tätigkeit nach geht.

Versteh mich bitte niemand falsch. Ich finde es richtig, dass Menschen, die im Gefängnis waren, eine Tätigkeit, auch eine feste Arbeit und alles bekommen. Auch diese Menschen müssen irgendwie ins normale Leben zurück finden. Aber niemand, der weiterhin regelmäßig seine Straftaten begeht. Es gehört für mich niemand als Aufsichtsperson an einen Baggersee, oder Schwimmbad, der wegen sexueller Nötigung angezeigt ist. So eine Person hat nichts zu beaufsichtigen. Mein Mann arbeitet im Wach- und Sicherheitsdienst. Dort wäre er schon bei der ersten Anzeige wegen Körperverletzung hochkant geflogen und hätte in dem Beruf so schnell keinen Fuß mehr gefasst. Denn so sind in diesem Beruf die Regeln. Das Führungszeugnis muss sauber sein. Aber hier bei uns im Dorf, gelten eben andere Regeln. Die werden so gemacht, wie man sie braucht. Es ist eine Schande.

Falls ich mich im Ton vergriffen haben soll, bitte ich es zu entschuldigen. Ich bin noch immer sehr wütend und geschockt.
 

Nordrheiner

Sehr aktives Mitglied
Du brauchst Dich nicht entschuldigen. Ich sehe nicht, dass Du etwas Falsches gemacht hast.

Wut ist ein der Situation angemessenes Gefühl. Lediglich ist Wut nur dann hilfreich, wenn Du dieses Gefühl beherrschst und die emotionale Energie in sinnvolle Aktionen leitest. Lass Dich nicht von dem Gefühl Wut beherrschen.
 

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